Beiträge von Reimo

    alex.h.

    "Falls die Baader Bank Deine Wertpapiere nicht herausgeben könnte..."


    Damit hast du den wirklichen Knackpunkt der Baader Bank angesprochen. Nicht das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist im Insolvenzfall der Baader Bank gefährdet (wer hat schon mehr als 100.000€ da rumliegen), sondern der Depotbestand an sich. Wer wie ich seine Altersversorgung mit Wertpapieren darstellt, hat da am Ende seines Arbeitslebens vermutlich einen höheren 6 - stelligen Eurobetrag angelegt. Abgesichert davon sind aber nur 20.000 €. Und vorstellbar sind etliche Gründe warum man im Insolvenzfall trotz Absonderung des Depotvermögens vom allgemeinen Bankvermögen seine Wertpapiere nicht mehr zurück bekommt. Zurück bekommen kann man nämlich nur die Wertpapiere, die auch im Depot noch vorhanden sind. So kann die Bank die Wertpapiere z. B. zwischenzeitlich ohne Kenntnis des Depotinhabers an Leerverkäufer verliehen haben. Oder noch schlimmer, ein untreuer Mitarbeiter der Bank könnte die Wertpapiere widerrechtlich verkauft haben und den Erlös auf sein eigenes Konto umgeleitet haben. Alles schon passiert. Dann hätte das Depotkonto nur noch die gleiche Funktion wie ein Demo-Konto.


    Die Baader Bank ist eine kleine bayerische Privatbank ohne jede Systemrelevanz. Wenn die untergehen sollte, dann gibt es keinen Rettungsfonds der Bundesregierung wie bei der Commerzbank oder der Hypo Real Estate Bank. Da gibt's dann maximal 20.000 € Entschädigung und der Rest ist halt futsch.


    Deshalb kann ich nicht verstehen, warum auf dieses, in meinen Augen, reale Risiko eigentlich aller Neobroker (einzige Ausnahme, allerdings nur noch kurze Zeit, ist der Smartbroker, der die Deutschlandtochter der systemrelevanten französischen Großbank BNP Paribas als Depotbank nutzt), bei Finanztip nicht deutlicher eingegangen wird. Zumal es sich tatsächlich leicht vermeiden ließe. Beim S-Broker der Sparkassen z. B. oder dem Genobroker der Volksbanken gibt es ein solches Verlustrisiko nicht, da diese Institute im Falle einer Schieflage durch die entsprechenden Sicherungseinrichtungen stets rekapitalisiert werden und damit der Insolvenzfall gar nicht erst eintreten kann.


    Wer sein Depot nicht dreifach im Jahr umschichtet, sollte sich reiflich überlegen, ob er um den Vorteil der niedrigeren Transaktionskosten sein Vermögen einem derartigen Risiko aussetzen will.

    Ich möchte mich hier mal kritisch zu der uneingeschränkten Empfehlung von Finanztip zu den Neobrokern: Finanzen.net Zero, Scalable Capital, Trade Republic, Flatex und Smartbroker äußern.


    Das Problem: Mit Ausnahme von Smartbroker, der z.Z. noch (Änderung in Planung) die deutsche Niederlassung der französischen Großbank BNP Paribas als Depotbank nutzt, werden die Depots bei den übrigen Brokern von relativ kleinen, jedenfalls nicht systemrelevanten Wertpapierhandelsbanken wie Baader Bank, Trade Republic Bank oder Flatex Bank verwaltet.


    Bekanntlich haftet der Einlagensicherungsfonds der Wertpapierhandelsbanken nur für Vermögenswerte bis zu 20.000 €. Wer jetzt denkt, macht doch nichts, denn das Depot ist als Sondervermögen des Kunden vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters geschützt, dem antworte ich mit einem "Jein". Das liegt daran, dass in der Tat alle Wertpapiere, die sich im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung im Depot befinden geschützt sind, aber auch nur diese.


    Hat z.B. die Depotbank die Wertpapiere an Leerverkäufer verliehen, so werden sie zwar weiter auf dem Depotkonto des Depotinhabers virtuell verzeichnet sein, aber physisch sind sie seitens der Lagerstätte einem ganz anderen Eigentümer zugeordnet; in diesem Beispiel dem Käufer, der die Papiere vom Leerverkäufer erworben hat. Und das ist noch ein legaler Fall, dass Papiere nicht zurück gegeben werden können. Genauso denkbar ist der Fall, dass eine Bank zwar das Geld ihres Kunden erhält und die Papiere betrügerisch nur fiktiv im Kundendepot verbucht - analog einem Demodepot - , tatsächlich aber das erhaltene Geld für allgemeine Geschäftszwecke "verbrät". Weiter besteht auch die Möglichkeit, dass ein untreuer Angestellter der Depotbank die Wertpapiere unbemerkt veräußert und den Erlös auf sein eigenes Konto umleitet. Gerade bei älteren Menschen, die nicht täglich ihr Depot checken, ist dieser Fall schon öfters vorgekommen. Und jetzt sagt nicht, alles nur Theorie. Nein, der Einlagensicherungsfonds hat im Laufe der Jahre schon etliche Millionen € für solche Fälle aufgewandt.


    In allen drei Beispielen hätte der Kunde natürlich einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank, nur ist der wegen der eingetretenen Insolvenz nicht durchsetzbar. Mein Aktiendepot dient der Altersvorsorge und weist z.Z. einen Bestand im sechsstelligen Bereich auf. Die Vorstellung, dass Anleger die Ersparnisse eines ganzen Lebens auf Grund einer nur bedingt guten Empfehlung von Finanztip pulverisieren, ist mir unerträglich.


    Ich möchte daher anregen bei 4 der 5 genannten Neobroker den Hinweis aufzunehmen, dass Depots oberhalb 20.000 € im Fall der Fälle unter bestimmten Voraussetzungen ungeschützt sind. Smartbroker nehme ich hier (z.Z. noch) aus, weil ich davon ausgehe, dass der französische Staat bei BNP Paribas auf Grund der Systemrelevanz eine Insolvenz verhindern wird.

    Ich habe die Schlussrechnung schon vor 14 Tagen erhalten. Das mag aber daran liegen, dass gas.de noch eine Stange Geld (Rechnung scheint OK) von mir für 2021 haben möchte.


    Schon im November 21 hatte mir gas.de eine Preiserhöhung von ca. 5 Cent / kWh auf ca. 16 Cent zum 01.01.22 angekündigt.


    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob diese exorbitante Preiserhöhung vom 5 auf 16 Cent überhaupt zulässig gewesen wäre, falls gas.de solange geliefert hätte. Sollte die Preiserhöhung nämlich genauso wie die Kündigung zum 02.12.21 unrechtmäßig erfolgt sein, dann wäre mein Vertrag regulär mit 5 Cent bis zum 30.09.22 weiter gelaufen und gas.de hätte mir die Mehrkosten meines neuen Lieferranten zu ersetzen.


    Problem dabei, die genaue Schadenshöhe kann ich erst im Oktober 22 nach der Zählerablesung ermitteln. Meine Frage: Kann ich die Nachzahlung aus 21 bis zum Oktober 22 unter Hinweis auf den absehbaren künftigen Schadensersatzanspruch verweigern oder muss ich dann mit einer (für gas.de erfolgreichen) Klage wegen Nichtzahlung einer fälligen Forderung rechnen.

    @ Vino Verde


    "Der Einlagensicherungsfonds ist kein rein dt. Inszenierung der Berliner Republik. "


    Doch. Ist es.


    "Es gibt einen EU-weiten Einlagensicherungsfonds für EUR-Banken."


    Mit Verlaub, auch diese Aussage ist falsch. Es gibt so viele verschiedene Einlagensicherungsfonds wie es EU-Mitgliedsstaaten gibt. Diese sind völlig unabhängig und haften untereinander nicht für Verbindlichkeiten der jeweils anderen.


    "Du tust gerade so in Deinem Szenario, als wenn ganze viele Banken quasi zeitgleich in die Insolvenz rutschen..."


    Es genügt, wenn eine größere Bank Insolvenz anmeldet. Advanzia Bank aus Luxemburg hat 6 x mehr an Einlagen als der luxemburgische Sicherungsfonds an Rücklagen hält.

    Das Greensill-Bank Debakel hat mir die Augen geöffnet für die Einlagensicherheit der Guthaben bei Spargeldsammelstellen, die mit höheren Zinssätzen um das Geld der Sparer werben.


    Zunächst mal ist es gut, dass die Greensill - Bank dem deutschen Einlagensicherungsfonds angehört und dieser mit ca. 3 Mrd. € per 31.12.19 ausreichend gefüllt ist um die Forderungen der Kleinsparer von ca. 1 Mrd. € zu 100% (sofern der Anlagebetrag 100.000 € nicht übersteigt) erfüllen zu können.


    Aber gilt das auch, wenn es sich bei der Bank um ein Institut im EU-Ausland handelt? Bekanntlich gehören zu den empfohlenen Banken bei Finanztip auch solche aus Ländern mit AAA Bonität wie den Niederlanden oder Luxemburg. Nehmen wir das Beispiel der niederländischen LeasePlan Bank. Die hat im Prinzip - soweit ich das in Erfahrung bringen konnte - wie die Greensill Bank mit Greensill Capital in London nur einen einzigen Kunden, nämlich ihre Mutter, die LeasePlan Corporation in Amsterdam. Diese verwendet das eingesammelte Kapital zu Finanzierung ihrer Car-Leasing-Aktivitäten. Nun unterliegen alle Vermögenswerte, so auch Autos, bekanntlich Schwankungen, die mitunter sehr heftig (siehe Dieselskandal) ausfallen können. Es kann also passieren, dass den Darlehen insbesondere bei einem solchen Klumpenrisiko gegebenenfalls keine entsprechenden Sicherheiten mehr gegenüber stehen und eine Bank mangels ausreichenden Eigenkapitals von der Aufsicht geschlossen wird. Eine solche Überbewertung der Forderungen gegen ihre Muttergesellschaft, die Greensill Capital in London, dürfte der Greensill Bank zum Verhängnis geworden sein.


    Die Greensill Bank hatte laut Presseberichten bis Ende 2019 3,2 Mrd. € , davon ca. 1/3 von Privatanlegern, eingeworben. Wie oben beschrieben reicht das Vermögen des deutschen Einlagensicherungsfonds um alle Kleinsparer zu befriedigen. Das ist eine glückliche Fügung und muss keinesfalls stets zutreffen, vor allem wenn es mehrere Institute in kurzer Folge trifft. Dann hilft nur noch ein Darlehen, Bürgschaft, etc. der Regierung, sprich des Steuerzahlers. Aber wenn das eine Regierung tut, wie z.B. die deutsche im Fall der Lehman-Pleite, dann ist das reine Kulanz. Das gilt für sämtliche Einlagensicherungssysteme in allen EU-Ländern. Keine Regierung in der EU ist rechtlich verpflichtet ihre Sicherungssysteme über die vorhandene Rücklage hinaus zu stützen. Kann man wenigstens erwarten, dass sich ausländische Regierungen stets genauso wie die deutsche Regierung verhalten? Ich denke, davon kann man nicht unbedingt ausgehen. Zwar ist die Bonität von Ländern wie den Niederlanden oder Luxemburg über jeden Zweifel erhaben, die Einlagensicherungsfonds dieser Länder sind mit ca. 1,8 Mrd. € bzw. 300 Mio € per Ende 2019 zwar ähnlich bestückt - jeweils im Verhältnis zu den Bankeinlagen - wie der deutsche Fonds. Wenn diese Mittel aber nicht ausreichen sollten um alle Anleger zu entschädigen, dann blicken diese zunächst mal in die sprichwörtliche Röhre.


    Ich jedenfalls frage mich, ob auch stets der politische Wille - insbesondere vielleicht vor Wahlen - vorhanden ist, ausländische Anleger zu Lasten der inländischen Steuerzahler "rauszuhauen". Zumindest schon einmal hat die Einlagensicherung eines Landes nur Inländer entschädigt und Ausländern den Einlagenschutz verweigert. Das war 2008 im Fall der isländischen Kaupthing Bank. Nach bangen Monaten ist damals die deutsche Regierung in die Bresche gesprungen und hat ohne Rechtspflicht die deutschen Sparer entschädigt.


    Ich möchte bei meinen Anlagen nicht auf den Goodwill einer ausländischen Regierung vertrauen müssen, sondern lege mein Geld künftig nur noch bei Banken (durchaus auch Banken mit ausländischen Eignern) an, die der deutschen Einlagensicherung angehören. Hier habe ich es mit einer Regierung zu tun, die ihre Bereitschaft zu uneingeschränkter Unterstützung zumindest schon einmal bewiesen hat und hier bin ich kein Anleger 2. Klasse wie das im Ausland der Fall sein könnte. Wie seht ihr das?

    Deine Frage finde ich, gerade aktuell im Licht der Schieflage der Greensill Bank, sehr berechtigt.


    Meine Erklärung wäre: Die EZB vergibt Kredite grundsätzlich nur gegen Sicherheiten. Vermutlich genügen die der LeasePlan Bank als Sicherheit zur Verfügung stehenden Forderungen gegen die Konzernmutter LeasePlan Corporation nicht den Anforderungen der EZB an akzeptierbare Sicherheiten.


    Es schließt sich für mich die Frage an: Wieviele Sparer würden der LeasePlan Bank ihr Geld leihen ohne die "Sicherheit" der niederländischen Einlagensicherung? Ich denke, die Zahl der Anleger wäre so übersichtlich, dass sich das Geschäftsmodell nicht mehr rechnen würde.


    Wenn es dir nicht zuviel Mühe macht, dann könntest du es noch beim Ombudsmann versuchen. Das ist kostenlos, aber bei Streitwerten oberhalb von 10.000 € für die Bank auch nicht verbindlich.
    Im Grunde weißt du es doch selber. Wenn du nicht klagen kannst bzw. dir das Prozessrisiko zu hoch ist, dann sind die Möglichkeiten erschöpft. Das Spiel ist aus. Die Bank hat leider gewonnen.


    Dennoch habe ich zwei Prozessfinanzierer gefunden, die sich an das Thema heranwagen. Der eine finanziert ausschließlich die Rückforderung von Vorfälligkeitsentschädigungen. Das hat den Vorteil, dass Streitwert und wirtschaftlicher Vorteil identisch sind.


    Der andere finanziert auch an den Widerruf von laufenden Kreditverträge, nimmt im Gegenzug aber einen recht hohen prozentualen Anteil am Vorteil des Kunden, was aufgrund der geschilderten Ausgangslage auch berechtigt ist. Mit beiden arbeiten wir bei der IG Widerruf zusammen. Da ich in diesem Forum ermahnt wurde, keine Werbung zu machen, werde ich jetzt den Namen der Prozessfinanzierer nicht nennen. Wer sich aber an mich wendet oder sich auf unserer Website umschaut, findet die Informationen dazu.


    Auch bei längerer Suche findet sich auf Ihrer Webseite, entgegen der vorstehenden Ankündigung, dazu nur wenig erhellendes und schon gar keine Namen. In einem Blogbeitrag vom 5.11. heißt es lediglich, dass bereits für die außergerichtliche Vertretung bei Aussstieg ohne Widerruf, also z..B. beim Grundstücksverkauf, ein Erfolgshonorar von 39 % der ersparten VFE anfällt. Keine Angaben finden sich über den Anteil des Finanzierers für die prozessuale Geltendmachung. Und ebenfalls keine Angaben über den Anteil des Finanzierers im Fall des Widerrufs eines bestehenden Darlehensverhältnisses.
    Und schon gar keine Angaben finden sich dazu, was denn überhaupt als Erfolg zu werten wäre.


    Sollte ich mich irren und etwas übersehen haben, wäre ich für einen Hinweis dankbar.

    ...die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts würde mich pauschal 1290 Euro brutto kosten, im wirtschaftlichen Erfolgsfall für mich nochmal diesen Betrag. würde mich die DiBa für 50% der Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag lassen (wie einem Bekannten angeboten wurde) müsste ich ca. 17000 Euro zahlen, was fast meiner Zinsersparnis für die nächsten vier Jahre bei den derzeitigen Zinsen entsprechen würde. Der einzige Vorteil wäre dann, dass ich jetzt einen längerfristigen Vertrag zu Topkonditionen abschließen könnte. Oder habe ich einen Denkfehler in meinen Überlegungen?


    Ich habe mir auch schon überlegt, ob ich selbst mit der DiBa Kontakt aufnehme (telefonisch? schriftlich?) und versuche, sie von einem Kompromiss (vielleicht moderate Anpassung des Zinssatzes für die restliche Laufzeit) zu überzeugen, natürlich mit der Androhung, im negativen Fall einen Anwalt zu beauftragen. Hätte dieses Vorgehen überhaupt Erfolgsaussichten?


    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen...


    Ich habe auch ein DiBa Darlehen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung und stehe vor dem gleichen Problem wie du:
    Ein Widerruf mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung auf Basis 50 % VFE + Anwaltskosten ist aus wirtschaftlicher Sicht fast genauso sinnvoll, wie das Darlehen bis zum Ende der Zinsbindung einfach weiter laufen zu lassen. Einen Denkfehler kann ich bei unseren Überlegungen daher nicht erkennen.


    Nach allem was man in diversen Finanzforen so zur DiBa und Widerruf lesen kann, soll ein Widerruf ohne Anwalt praktisch aussichtlos sein, da die Bank einen Fehler bei der Widerrufsbelehrung grundsätzlich nicht einräumt. Damit werden schon mal alle Hasenfüße abgeschüttelt, die die Kosten der Beauftragung eines Anwalts scheuen. Das sind bei einem Darlehen von 200.000 T€ auch schnell 1.000 - 2000T€ und das ohne jede Garantie einen außergerichtlichen Vergleich eingehen zu können. Über die horrenden Kosten einer Klage (Streitwert = Darlehensschuld) wollen wir dabei gar nicht erst nachdenken.


    Falls du es dir leisten kannst, wäre es vielleicht statt dessen auch eine Option den Tilgungssatz zu erhöhen (DiBa erlaubt bis zu 10%) und ggf. auch die Sondertilgungsmöglichkeit von 5% p.a. voll auszunutzen.U.U. unter Aufnahme neuer günstigerer Darlehen, falls noch freie Sicherheiten vorhanden sind. Da sich die Prozentbeträge jeweils auf das Ursprungsdarlehen beziehen, könnte man je nach Restschuld Tilgungsraten von 20% p.a. und mehr auf die jeweilige Restschuld erzielen. Die Zinsersparnis ist dadurch auf Grund des Zinseszinseffekts auch ganz enorm.