Beiträge von Verwalter2016

    Ein Wechsel aus der PKV ist unter bestimmten Umständen in die Familienversicherung des Ehepartners möglich. Damit die langjährig angesammelten Beitragsrückstellungen nicht verloren gehen, wird die Vollversicherung der PKV in eine private Zusatzversicherung umgewandelt. Soweit so gut.
    Allerdings teilte mir die PKV mit, dass für die Zusatzversicherung nur ein kleiner Teil der individuell angesammelten Beitragsrückstellungen verwandt wird. Der Großteil der individuellen Beitragsrückstellungen verfällt.


    Ist das gesetzlich so geregelt, dass jahrelang individuell angesparte Beitragsrückstellungen aus der Vollversicherung der PKV, nur mit einem sehr geringem Anteil gegen die private Zusatzversicherung verrechnet werden und der hohe Restanteil verfällt?


    Das kann doch keine rechtsgültige Gesetzeslage sein, sondern nur eigenmächtiges Handeln der PKV?


    Mit der Bitte um eine belastbare u. rechtsverbindliche Information verbleibe ich mit BG.