Beiträge von Gast10

    Hallo in die Runde!


    Ich benötige bitte Eure Hilfe!


    Meine Mutter ist pflegebedürftig und kommt bald ins Heim. Da die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigene Rente nicht ausreichen, müssen wir Leistungen beim Sozialamt beantragen. Dieses wird dann selbstverständlich auf uns Kinder bezüglich Elternunterhalt zukommen.


    Nun mein Problem.


    Ich arbeite im öffentlichen Dienst und die Herrschaften des Sozialamtes sind meine Kollegen. Da meine Mutter im Postleitzahlenbereich unserer Behörde liegt, sind meine eigenen Kollegen für den Antrag meiner Mutter zuständig. Problem ist, dass die Offenlegung meiner Einkünfte, Hausfinanzierung usw. für jeden im Haus sichtbar ist. Der Datenschutz lässt grüßen...


    Wie man sich vielleicht gut vorstellen kann, habe ich kein sonderliches Interesse, meine Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen von mir und meiner Ehefrau usw. einzureichen.


    Meine Frage: Gibt es eine Regelung, dass ich ohne Einreichung der o.g. Unterlagen freiwillig eine Art Höchstbetrag zahle?


    Dass diese Regelung finanziell gesehen zu meinem Nachteil ist, ist mir klar. Würde diesen bei zumutbarer Belastung jedoch in Kauf nehmen.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!


    Beste Grüße

    Guten Abend!
    Ich benötige bitte eure Hilfe!
    Mein Arbeitgeber bietet mir bei einer 30-jährigen Beschäftigungsdauer einen Aufhebungsvertrag an und zahlt mir für jedes Beschäftigungsjahr eine Abfindung i.H.v. 0,5 des mtl. Bruttogehaltes.
    Hat jemand einen Erfahrungswert, ob es möglich ist, anschließend eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen? Oder schließt der Arbeitgeber so etwas im Vertrag aus? Bin ich versplichtet, den AG über ein evtl. Rentenverfahren zu informieren?
    Vielen Dank!

    @DrEckardt, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Ich finde es auch nicht nachvollziehbar. Ist es denn richtig, dass ich zusätzlich noch eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen muss? Im Gegenzug wird es ja nicht wirklich zur Rückrechnung kommen, diese wäre mit Sicherheit viel teurer für die Bank, als ein Vergleich. Ich habe hier im Forum von 50% der üblichen Entschädigung gelesen. Dann lohnt sich der ganze Widerruf für 3,5 Jahre bis Ende der 10-Jahres-Frist aus meiner Sicht gar nicht...so günstige Zinsen kann ich ja kaum bekommen. Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

    @RAWedekind, vielen Dank für Ihre ausführlichen Ausführungen in diesem Thema!
    Ich habe mit meiner Anwältin gesprochen. Sie sieht sehr gute Chancen,
    das Bankdarlehen aussergerichtlich zu widerrufen, keine Rückabwicklung!
    Es soll erwirkt werden, dass der Vertrag entweder zu den aktuellen
    Konditionen neu abgeschlossen wird oder der bisherige noch für die
    restlichen 3,5 Jahre zu den aktuellen Konditionen fortgeführt wird. Ihr
    Honroar wird nach der Vorfälligkeitsentschädigung errechnet. Das sind
    15000 €. Im Rahmen eines Erfolgshonorars wünscht die Anwältin eine
    Beteiligung i.H.v. 30 %. Was ich nicht ganz verstehe: Ich habe ja die
    zukünftige monatliche Ersparnis dadurch, dass der Zins hoffentlich
    gesenkt wird. Für den Fall, dass die Bank auf die
    Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet bzw. unter Vorbehalt gezahlt
    werden muss, so muss ich 4500 € an die Anwältin zahlen. Für den Fall,
    dass ich eine verminderte Entschädigung zahlen muss, fallen pro 1000 €
    Ersparnis 300 € an Honorar an. Ich verstehe nur Bahnhof... Ich müsste
    also die Vorfälligkeit plus Anwaltskosten auf einmal aufbringen...wo ist
    da meine Ersparnis? Sie haben in einem Artikel von generellen 50 % gesprochen, also in
    meinem Fall 7500 €. Davon 30% wären ca. 2200 €, also kostet mich der Widerruf ca. 10000€ für einen neuen günstigeren Zinssatz. Verstehe ich das richtig? Sehe bei einer Restlaufzeit von ca. 3,5 Jahren meine Ersparnis nicht...
    Vielen Dank! Freundliche Grüße

    @DrEckardt, vielen Dank für Ihre jeweiligen Antworten! Ich habe mit meiner Anwältin gesprochen. Sie sieht sehr gute Chancen, das Bankdarlehen aussergerichtlich zu widerrufen, keine Rückabwicklung! Es soll erwirkt werden, dass der Vertrag entweder zu den aktuellen Konditionen neu abgeschlossen wird oder der bisherige noch für die restlichen 3,5 Jahre zu den aktuellen Konditionen fortgeführt wird. Ihr Honroar wird nach der Vorfälligkeitsentschädigung errechnet. Das sind 15000 €. Im Rahmen eines Erfolgshonorars wünscht die Anwältin eine Beteiligung i.H.v. 30 %. Was ich nicht ganz verstehe: Ich habe ja die zukünftige monatliche Ersparnis dadurch, dass der Zins hoffentlich gesenkt wird. Für den Fall, dass die Bank auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichtet bzw. unter Vorbehalt gezahlt werden muss, so muss ich 4500 € an die Anwältin zahlen. Für den Fall, dass ich eine verminderte Entschädigung zahlen muss, fallen pro 1000 € Ersparnis 300 € an Honorar an. Ich verstehe nur Bahnhof... Ich müsste also die Vorfälligkeit plus Anwaltskosten auf einmal aufbringen...wo ist da meine Ersparnis? Können Sie mir dies nachvollziehbar erklären? Lieben Dank! Freundliche Grüße

    Hallo und guten Tag!
    Ich persönlich sehe große Möglichkeiten, meinen Darlehensvertrag durch den Widerrufs-Joker zu widerrufen. Leider ist die Bank nicht als kulant und kompromissbereit bekannt. Nun gibt es die Möglichkeit, mit einem Anwalt oder mit Hilfe eines Prozessfinanzierers tätig zu werden. Problem ist nur, dass das jeweilige Honorar recht hoch sein wird und ggfs. nicht bar bezahlt werden kann. Bei einer Umfinanzierung durch eine andere Bank könnte man das Geld quasi mitfinanzieren. Problem ist nur, wenn die jetzige Bank widererwarten eine Anschlussfinanzierung zu aktuellen Konditionen anbietet. Dann müsste ich das Honorar bar bezahlen, da meine Bank mit Sicherheit kein entsprechendes Honorar finanzieren würde. Hat vielleicht jemand Erfahrungswerte, Ideen oder Anregungen? Freue mich über eure Antworten. Klar, wenn man das Geld nicht hat, sollte man es lassen...auf der anderen Seite finde ich es schade, wenn ich nicht zu meinem Recht komme, nur weil ich es mir nicht leisten kann. Danke!

    Hallo,
    habe hierzu noch eine kurze Frage. Werden die beiden getrennten Erklärungen trotzdem vom FA zusammen bearbeitet, so dass wir beide gleichzeitig unseren Bescheid erhalten. Ansonsten müsste ich im schlimmsten Fall jede Menge nachzahlen, bevor vielleicht Wochen später erst die Erstattung für meine Frau käme... Wir haben den gleichen Familienname, so dass wir höchstwarscheinlich beim gleichen Sachbearbeiter landen...
    Danke!

    Hallo DrEckardt, welche Rechtsauffassung haben Sie denn bei einer Prolongation? Da gehen die Meinungen auseinander...Bei mir hat die Bank bei dem Forward Darlehen die Kündigungsfristen erweitert, so dass aus meiner Sicht ein neuer Vertrag zustande kommt und ich den Vertrag widerrufen kann, zumal die Belehrung mehr als schlecht ist. Der Ursprungsvertrag stammt aus 1999. Der FW-Vertrag passt in das massgebende Zeitfenster. Danke!

    Hallo!
    aus meiner Sicht ist die Widerrufsbelehrung der Bank an diversen Stellen fehlerhaft, so dass ich meinen Widerrufsjocker nutzen kann. Problem ist, dass aus Erfahrung genau diese Bank, trotz vielen anderslautenden Gerichtsurteilen, das nicht einsehen möchte. Schreiben des Kunden und des Anwalts werden ignoriert. Die einzige Möglichkeit ist der Gang vors Gericht. Dadurch entstehen natürlich enorme Kosten. Um diese möglichst gering zu halten, würde ich mich gerne selber vor Gericht vertreten - ohne Anwalt. Ist das vor einem LG möglich? Ich habe bereits ein Verfahren vor einem Gericht mit Anwalt erlebt...Hexerei ist es mit Sicherheit nicht, von daher traue ich mir dies zu. Welche Kosten werden denn vom Gericht berechnet und wer muss diese zahlen, z.B. bei einem Vergleich? Vielen Dank für eure Hilfe!!!

    Hallo Britta,
    hallo übrigen Nutzer,


    ich habe noch eine Frage zu Ihrem Artikel vom 16.07. Ich habe bei der Bank ein Forward-Darlehen abgeschlossen. Bei dem neuen Vertag wurde seitens der Bank ausdrücklich eine Kündigungsfrist ergänzt (extra eine Din-A-4-Seite angeheftet) und ausdrücklich in schriftlicher Form darauf hingwiesen, dass diese Ergänzung bisherige Inhalte ersetzt. In einem weiteren Forward-Darlehen wurde ein bisheriges Sondertilgungsrecht entzogen. Laut Ausführungen der Verbraucherzentrale (habe ich im Internet gelesen) handelt es sich, nach deren Auffassung, um einen neuen Vertag, welcher mit dem Widerruf-Joker angefochten werden kann. Die Bank hat nämlich gleich mehrere Fehler eingebaut. Der Ursprungsvertrag würde leider nicht in das notwendige Zeitfenster passen. Von daher ist diese Unterscheidung hier für mich von großer Bedeutung. Wie sehen Sie das? Vielen Dank! Freundliche Grüße