Hallo Torsten,
spät, aber nicht weniger herzlich danke ich Ihnen für die Klarstellung vom 14.12.2014 auf dieser Seite.
Ich habe eine Forderung gegenüber der KSK auf Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren nicht mehr geltend gemacht, weil ich zum einen zu der Auffasssung neige, dass das von der KfW über die KSK am 05.06.2007 berechnete Disagio für ein Förderdarlehen nicht unter den Rückforderungstatbestand "Bearbeitungsgebühren" fällt (im Einzelnen zu meiner Situation s. meinen Beitrag auf Seite 1) und zum anderen ich hier und an anderer Stelle lesen konnte, dass der BGH zu Beginn des Jahres 2015 zu den Förderdarlehen der KfW extra entscheidet und damit ggf. auch eine Verlängerung der Verjährungsfrist einhergehen könnte. Wenn ich das nun richtig verstanden habe, wird diese Entscheidung nicht mehr kommen, da der Kläger seine Revision zurückgenommen haben soll.
Beste Grüße
Bernd