Beiträge von cogito

    Hallo Antipode,


    vielen Dank für die Antwort. Genau so sehe ich das leider auch. Ich wollte mich ja auch einigen, aber mein Rechtsanwalt hat mir vehement davon abgeraten. Die Bank hat darauf bestanden, dass ich meine eigenen Kosten komplett trage, bei einem Streitwert von über 300.000 wären das ca. 14.000 Euro gewesen. Da die Darlehen umgestellt bzw. angepaßt worden wären, wäre wohl auch noch ein Vergleichsmehrwert dazugekommen. Mir wurden „Horrorszenarien“ aufgemalt, dass sich dieser Vergleichsmehrwert dann auf einer Basis von über 600.000 Euro berechnet. So wurde mir das jedenfalls erklärt.


    Die Gegenseite wollte den Streitwert auf das „wirtschaftliche Interesse“ reduzieren (<50.000 Euro), aber auch da hat mein Anwalt nicht mitgemacht, er würde alles tun, damit der Streitwert so hoch bleibt und das wäre sein gutes Recht. Deswegen wollte ich in den Vergleich mit aufnehmen lassen, dass ich meine eigenen Kosten nur bis zu einem Streitwert, der das wirtschaftliche Interesse widerspiegelt, übernehme (also ca. 6.000 Euro), den Rest hätte dann u.U. die Bank zahlen müssen. Obwohl die Bank davon überzeugt war, den Streitwert auf einen vernünftigen Wert zu drücken, wollte sie diese Klausel nicht mit in den Vergleich aufnehmen, sondern ich sollte dieses Risiko tragen.


    Ich weiß inzwischen, dass mein Anwalt nicht gerade in meinem Interesse gehandelt hat und ich überlege, für die 2. Instanz einen anderen Anwalt einzuschalten.


    Viele Grüße


    Cogito

    Hallo,ich bin neu hier im Forum,. habe einen sehr skurrilen Fall und würde auch darüber berichten, allerdings ist das Verfahren nicht abgeschlossen, deswegen bin ich vorsichtig.


    Nur ganz kurz : Ich habe Verträge mit der identischen Widerrufsbelehrung, mit der die Sparda Bank BW beim LG Stuttgart (12.5.2015, 25 O 221/15) und beim OLG Stuttgart (01.12.2015, 6 U 107/15) verloren hat. Ich bin aber nicht bei der Sparda Bank.Mein Gerichtsstand ist OLG Karlsruhe, allerdings bin ich noch nicht in der 2. Instanz.


    Jetzt kommt der springende Punkt: Das LG der ersten Instanz ist im mündlichen Termin klar meinem Anwalt gefolgt und hat der Bank erklärt, dass sie schlechte Karten hat. Es gab nach diesem Termin ein Einigungsangebot der Bank, auf das ich aus diversen Gründen nicht eingegangen bin. U.a. sollte ich meine kompletten Kosten selber tragen


    .Jetzt hat das Gericht entschieden und hat seine Meinung plötzlich komplett geändert. Die Widerrufsbelehrung ist in Ordnung, die Fußnote (die bei den Urteilen aus Stuttgart eine zentrale Rolle spielt) ist nicht irreführend. Ergebnis: die Klage wurde abgewiesen! Sogar die Gegenseite ist extrem überrascht…


    Weiß jemand, ob das OLG Karlsruhe weiterhin das offene Darlehensvaluta als Streitwertberechnungsgrundlage nimmt oder sich inzwischen mehr an den vielen anderen OLG‘s orientiert, die die „3,5 Jahre Zinszahlung-Methode “ zur Berechnung nutzt. Mein Anwalt ist der Meinung, dass das Darlehensvaluta entscheidend ist, die Gegenseite bevorzugt die andere Methode.


    Viele Grüße