Hallo Antipode,
vielen Dank für die Antwort. Genau so sehe ich das leider auch. Ich wollte mich ja auch einigen, aber mein Rechtsanwalt hat mir vehement davon abgeraten. Die Bank hat darauf bestanden, dass ich meine eigenen Kosten komplett trage, bei einem Streitwert von über 300.000 wären das ca. 14.000 Euro gewesen. Da die Darlehen umgestellt bzw. angepaßt worden wären, wäre wohl auch noch ein Vergleichsmehrwert dazugekommen. Mir wurden „Horrorszenarien“ aufgemalt, dass sich dieser Vergleichsmehrwert dann auf einer Basis von über 600.000 Euro berechnet. So wurde mir das jedenfalls erklärt.
Die Gegenseite wollte den Streitwert auf das „wirtschaftliche Interesse“ reduzieren (<50.000 Euro), aber auch da hat mein Anwalt nicht mitgemacht, er würde alles tun, damit der Streitwert so hoch bleibt und das wäre sein gutes Recht. Deswegen wollte ich in den Vergleich mit aufnehmen lassen, dass ich meine eigenen Kosten nur bis zu einem Streitwert, der das wirtschaftliche Interesse widerspiegelt, übernehme (also ca. 6.000 Euro), den Rest hätte dann u.U. die Bank zahlen müssen. Obwohl die Bank davon überzeugt war, den Streitwert auf einen vernünftigen Wert zu drücken, wollte sie diese Klausel nicht mit in den Vergleich aufnehmen, sondern ich sollte dieses Risiko tragen.
Ich weiß inzwischen, dass mein Anwalt nicht gerade in meinem Interesse gehandelt hat und ich überlege, für die 2. Instanz einen anderen Anwalt einzuschalten.
Viele Grüße
Cogito