Beiträge von Cladin

    Auch bei meiner Flatex Steuerbescheinigung:
    "Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge
    der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds
    bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung
    in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben."


    Ich hab mich dann an der Anleitung hier orientiert:
    https://www.wertpapier-forum.d…discher-fonds-versteuern/


    Ich komme dabei auf die gleiche Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (Zeile 15 Anlage KAP).


    Wenn ich nun die Quellensteuer berechne, komme ich aber auf einen höheren Betrag als in der Bescheinigung unter "Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer (Zeile 52 der Anlage KAP)" angegeben. Außerdem sollen nach Anleitung die Quellensteuern in Zeile 51 der Analge KAP eingetragen werden!?


    Was ist denn der Unterschied zwischen Zeile 51 und 52? Habe dazu weder in meiner Steuersoftware, noch beim Finazamt etwas gefunden.

    Als Mitglied eines freien Berufes wird ein Großteil meiner Altersvorsorge über ein Versorgungswerk abgewickelt, in welches ich auch freiwillige Mehrbeiträge einzahle. Ich würde nun gerne mein Risiko etwas streuen. Die berufliche Altersvorsorge ist perspektivisch für micht nicht sinnvoll, da ich sehr wahrscheinlich nicht lange genug beim gleichen Arbeitgeber bleibe.


    Ich finde die flexible Altersvorsorge als Netto-Police über ETFs sehr interessant. Entnahmen von Kapital sind also bis zu einen gewissen Grad auch möglich, z.B für einen Hauskauf?


    Könnte man dann nicht auch in der reinen Geldanlage auf ETFs verzichten und lieber das Kapital auf die Rentenversicherung konzentrieren? Dann würde das nichtentnommene Kapital bei Rentenauszahlung steuerlich günstiger behandelt?


    Ist der Abschluss solchen Nettopolicen nur über einen Honorarberater möglich oder auch direkt bei den Versicherer?