Auch bei meiner Flatex Steuerbescheinigung:
"Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge
der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds
bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung
in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben."
Ich hab mich dann an der Anleitung hier orientiert:
https://www.wertpapier-forum.d…discher-fonds-versteuern/
Ich komme dabei auf die gleiche Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (Zeile 15 Anlage KAP).
Wenn ich nun die Quellensteuer berechne, komme ich aber auf einen höheren Betrag als in der Bescheinigung unter "Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer (Zeile 52 der Anlage KAP)" angegeben. Außerdem sollen nach Anleitung die Quellensteuern in Zeile 51 der Analge KAP eingetragen werden!?
Was ist denn der Unterschied zwischen Zeile 51 und 52? Habe dazu weder in meiner Steuersoftware, noch beim Finazamt etwas gefunden.