Beiträge von klage schwaebisch hall

    Was habe ich bisher versucht, um eine Kündigung meines übersparten Bausparvertrages zu vermeiden?


    Mein seit den 90er Jahren bestehender und zum Kündigungszeitpunkt bereits mehrere Jahre übersparter Bausparvertrag im Tarif F der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG wurde 2012 gekündigt.


    Bevor das Kündigungsdatum erreicht war, wurden notwendigerweise nacheinander in den Bausparbedingungen vertraglich vereinbarte Vertragsmodifikationsmöglichkeiten beantragt. Zuerst die Erhöhung der Vertragssumme, nach Ablehnung weitere. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG hat letztlich alle Anträge abgelehnt.


    Bevor jetzt jemand schreibt, die Bausparkassen dürften eine Erhöhung ablehnen, weil sie sich in den ABB einen entsprechenden Vorbehalt á la "..dazu ist die Zustimmung der Bausparkasse erforderlich..." genehmigen ließ, sollte er/sie sich den Schiedsspruch von Klaus Wangard ansehen. Der hat in genau solch einem Fall mit seinem Schiedsspruch Vorgangsnummer 315/2013 am 28.11.2013 zugunsten des Bausparers für eine Vertragserhöhung votiert. Klaus Wangard ist übrigens nicht irgendein Fachfremder, sondern (gemäß http://www.voeb.de/de/verband/ombudsmann/person-wangard):

    • 1977 Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Hamm
    • 1987 Ernennung zum Vorsitzenden Richter des seinerzeit neu gegründeten Spezialsenats für bankrechtliche Streitigkeiten
    • 2002 Versetzung in den Ruhestand und
    • Ombudsmann der Öffentlichen Banken.

    Ich habe mich mit mit einer Klage überaus schwer getan, weil ich bei der Bausparkasse jahrelang selbst im Außendienst tätig war, einen der aktuellen Vorstände persönlich kenne und weil ich die Bausparkasse und vor allem deren Bauspartarifprogramm F (bis zu ihren Kündigungen mit meiner Meinung nach "aus dem Bauchkästchen weit hergeholten Kündigungsbegründungen" :( ) echt klasse fand. Meinen Kunden sagte ich immer: "...mit Ihrem Bausparvertrag können Sie alles machen, wir müssen nur rechtzeitig darüber reden". Denn so war es nach meiner Erfahrung auch immer.


    Um die Verjährung von Ansprüchen zu vermeiden, wurde zum Jahresende 2015 nach mehreren Jahren Schreiben mit Vorstand und Rechtsabteilung der Bausaprkasse Schwäbisch Hall AG Klage bei dem für meinen Wohnort zuständigen Landgericht (war Haustürgeschäft, daher hiesiger Klageort) eingereicht.


    Nun werde ich aufgrund des aus meiner Sicht unfairen Geschäftsgebarens der Bausparkasse sofern notwendig und möglich über den BGH bis zum EUGH gehen. Über die Entwicklung der Verfahren werde ich zu gegebener Zeit berichten.


    Bei Fragen gerne PN.