Die Bearbeitungsgebühr ist meines Wissens vom Gesamt-Rahmen abhängig, oder?
Die Bearbeitungsgebühr wurde für jede Verfügung (Überweisung vom Rahmenkreditkonto auf Girokonto) dem Rahmenkreditkonto zusätzlich belastet?
Wie gesagt hat sich so über vier Jahre eine hohe Summe an Bearbeitungsgebühren ergeben.
Daher die Frage ob die aktuelle Urteilssprechung auch hierfür gilt und ich diese Gebühren zurückverlangen kann?!
Vielen Dank!