Ich bin auch grundsätzlich betroffen, jedoch handelt es sich hier um einen Bausparvertrag als Riester. Natürlich argumentiert die Badenia nun, dass laut Gesetz über Riesterverträge Jahresentgelte ausdrücklich zulässig sind.
Nun gibts zur Übertragbarkeit des Urteils zwiespältige Meinungen. Ist es nicht so, dass da ein Schlichteranruf eher zum Misserfolg führen wird oder mit welcher Rechtsgrundlage soll man das begründen? Zumindest im Musterbrief von Finanztip oder Warentest gibts dazu noch keine Variante.
Beiträge von mrettst
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Hallo Zusammen - besten Dank für euere Meinung. Ich berichte, wie es ausging
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Steht dazu nicht irgendwas in den Bedingungen?
nein, dass ist der Text in den AVBs, auf der Webseite, in der Mailkommunikation. Das habe ich natürlich vorher gecheckt. Alexis hat keiner von dir verlangt, oder woher kommt der Unmut von dir?
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Danke für eure zahlreichen Antworten. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass ich da nicht extra aktiv werden muss. Wie seht ihr das? Habe ich bei so einer Garantie Anspruch 10 Jahre rückwirkend und gilt so ein Anspruch je eingereichter Rechnung oder je Rechnungsbündel (sog. Leistungsscheck)?
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Macht euch da nicht allzuviel Hoffnung. Derzeit scheinen die Schlichtungsstellen mit verweis auf das schwebende Verfahren vor dem BGH, dass man hier keine Schlichtung herbeiführen wird und mit Verweis auf die Geschäftsordung wird es auch keine Offenhaltung geben. Kann man nur hoffen, dass der BGH nun in bälde hier einen Grundsatzentscheid tätigt...
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Hallo Zusammen, ich habe seit 1998 ein Private Krankenversicherung bei der HUK Coburg abgeschlossen. Vor etwa 10 Jahren wurde in sämtlichen Tarifen eine Schnelligkeitsgarantie eingeführt, so beworben auch unter
https://www.huk.de/gesundheit-…waerter/pkv-oder-gkv.html
Schnelligkeitsgarantie: Die HUK-COBURG-Krankenversicherung garantiert eine schnelle Bearbeitung der Leistungsanträge innerhalb von zwei Wochen. Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitraums geschehen, zahlt sie als "Entschuldigung" 10 €. Die zwei Wochen zählen ab Posteingang bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, Feiertage innerhalb dieses Zeitraums verlängern die Frist entsprechend. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der Leistungsscheck verwendet wird.
Ich reiche abweichend von der genannten Formulierungen die Unterlagen elektronisch per App oder über das Portal "Meine Gesundheit" ein. Im weiteren Verlauf der Webseite steht da jedoch auch: Die HUK-COBURG verspricht, die Rechnungen innerhalb von 10 Arbeitstagen zu bearbeiten. Mit der App "Meine Gesundheit" geht das noch schneller: Einfach Rechnung fotografieren, absenden und schon wird der Vorgang bearbeitet.
Mir ist das jetzt erst aufgefallen, dass es diese Garantie gibt. Alleine die letzten beiden Einreichungen haben 26 Arbeitstage bzw. 18 Arbeitstage benötigt (ich habe hier weder Sa/So noch Feiertage einkalkuliert). Bislang habe ich in keinem Fall diese Entschädigung erhalten. Ich habe jetzt die HUK freundlich aufgefordert, die Bearbeitungsdauern für die letzten 10 Jahre nachzuweisen und die Entschädigung bei Überschreitung von 10 Arbeitstagen je Einreichung anzuweisen.
Meine Frage ist, ob und wie ihr mit der Schnelligkeitsgarantie umgegangen seid/welche Erfahrungen ihr gemacht habt und eine rechtliche Einschätzung, ob man hier nur 3 Jahre rückwirkend fordern kann oder sogar bis zu 10 Jahre...
Freue mich auf eure Antworten
Grüße rett_de
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Ansprüche an eine PKV verjähren bereits nach 3 Jahren, das sagt der BGH in einem seiner jüngeren Urteile Az. IV ZR 113/20 vom 17.11.2021. In der Regel haben die Versicherungen schon in 2018/2019 reagiert und Ihre Erhöhungsschreiben angepasst. Daher sollte man sich nicht allzuviel versprechen. Mir wurde ein niedrigerer 5-stelliger Betrag suggeriert. Am Ende waren es noch knapp 600 Euro in erster Instanz...
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Hat jemand Erfahrungen mit der Badenia gemacht? Ich hatte die Servicepauschale bereits im September 2020 bei der Badenia angemahnt - ohne Erfolg. Aufgrund der sich weiterentwickelten Rechtslage werde ich es jetzt nochmal versuchen und teile dir Erfahrungen mit euch.
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Hallo Zusammen,
Ich nutze die kostenlose Amex Payback-Karte und habe für 35 Euro im Jahr telefonisch den Turbo aktiviert. So sammle ich 1 Paybackpunkt je Euro Umsatz. Die Paybackpunkte lasse ich mir auf mein Konto 1:1 auszahlen. Ist ein Cashback von 1% auf den Umsatz für eine Jahresgebühr von 35 Euro.
Das schöne daran: das Cashback ist vom Betrag her nicht begrenzt.
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Gibt es auch eine Einschätzung, ob die potentielle Unzulässigkeit von Kontogebühren überhaupt für Riester-Bausparverträge gelten kann?
Siehe §2a Nr. 1 a) AltZertG - ich zitiere auszugsweise die zulässigen Kostenstrukturen : ...“als jährlich oder monatlich anfallende Kosten in Euro“...
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— Eintrag gelöscht —
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tom70794 ich meinte mit anrufen nicht telefonieren, sondern ihn schriftlich zu kontaktieren.
Hat jemand für diesen Fall einen Begründungsvorschlag?
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Zitat
Den Verzicht auf die Einrede der Verjährung muss man sich bestätigen lassen.
Ja, das wäre natürlich ideal. Meine Bausparkasse hat dies jedoch abgelehnt und so wie ich verstanden habe, halten die Ombudsmänner der privaten Bausparkassen die Gebühr in der Ansparphase noch für zulässig, womit ich - durch so ein Verfahren geschickt zum Jahresende - durch die Verjährunghemmung des Ombusmannverfahrens evtl. noch ein weiteres Jahr Kontoführungsgebühren "rausschlagen" kann.
Oder kann ich den Ombudsmann anrufen mit dem konkreten Ziel als Schiedsentscheid nur einen Verzicht auf Einrede der Verjährung bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zu erwirken?
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Für die Frage "Zahle ich 2020 oder 2021 ein" gilt:
Ein Entgeltpunkt kostet 2020 7.542,49 Euro, in 2021 werden es 7.726,63 Euro sein.
In 2020 kann man maximal 25.045,80 Euro zu 90% steuerlich geltend machen, 2021 werden es 25.786,80 Euro zu 92% sein. Diese Höchstbeträge reduzieren sich um die in dem Jahr bereits gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung. Daher ist das Steuerberatungsbüro eine notwendige Station bevor es ans Zahlen geht.
Die gegenläufigen Effekte (Kosten in der Rentenversicherung steigen von Jahr zu Jahr, steuerliche Absetzbarkeit steigt von Jahr zu Jahr) muss man dann abwägen.
Das wäre ja prädestiniert für einen Excel Kalkulator um sich den Steuerberater zu ersparen. Hat sich da schon mal jemand Gedanken gemacht?
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Hallo Pantoffelheld - besten Dank dafür. Wichtig zu wissen ist, dass der Zinsbonus einen sehr engen Rahmen hat. Man muss den Darlehensverzicht erklären und, dass vor Ablauf der 15 Jahre. Dann gibts für die bisherigen Zinsen eine Verdreifachung.
Ich lag übrigens zum Basiszins falsch: es sind "nur" 1% p.A.
Das heißt: ab 2026 gibt es keinen Zinsbonus und offen, ob der noch gilt, wenn man diesen weiterbespart, wie du oben schon schreibst. Ich frage da mal beim ursprünglichen Berater nach, ob man den Vertrag weiter besparen kann.
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Punkt 1 ist die Kontoführungsgebühren nicht mehr zu zahlen und ab 2017 zurückzubekommen. Da bist Du aber schon dran, richtig? Kontoführungsgebühren Bausparvertrag
Korrekt, bin ich. Man müsste halt Stand heute davon ausgehen, dass die Kontoführungsgebühr bis zum Vertragsende zu zahlen ist, da es keine höchstrichterliche Entscheidung so schnell geben wird
Zu Punkt 2: wenn aufs Darlehen verzichtet wird, wird der Zins um den Faktor 3 - am Ende der Laufzeit - mutipliziert.
Ich vermute auch, dass es an besten ist, den Bausparvertrag trotz aller Kosten bis zu seinem Vertragsende 2026 weiterlaufen zu lassen. Die Frage ist halt: was sind die Optionen für
mich nach der Zuteilung? Dann sind es nur noch 13 Jahre bis zur Rente und dann nochmal für 150 Euro Wechselgebühr in ??? Wechseln oder einen neuen Riester-Bausparplan beim selben Anbieter, wieder 1,6% Abschlussgebühr, wieder 30 Euro Kontführung nur zu 0,0x% Zins?
Oder doch gleich wechseln z.B. zu in Fairr (weil DWS und Co bei nur noch 19 Jahren Laufzeit sich sperren)...
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Ich hab mal nach "Kontoführungsgebühren Bausparvertrag" gegoogelt, und das Ergebnis sieht für mich ziemlich eindeutig aus
Was wäre denn "eindeutig" gewesen? z.B. Stiftung Warentest hat sich ebenfalls damit beschäftigt: https://www.test.de/Bausparen-…er-unzulaessig-5424670-0/
Hier wird auch eine Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale zitiert: "Jetzt haben Gerichte entschieden, dass auch ein Kontoentgelt oder eine Servicepauschale in der Sparphase unzulässig ist"
Zudem wird auf den anhängigen Debeka-Rechtsstreit vor dem BGH referenziert. Das Problem wird hier sein, dass ein Widerspruch bis dahin von den Bausparkassen abgeschmettert wird und diese - aufgrund des offenen Ausgangs des zitierten Rechtsstreits - nicht freiwillig auf die Einrede der Verjährung verzichten werden. Meine Bausparkasse hatte sogar vorgeschlagen, man könne ja den Ombudsmann befragen, was mich nicht wundert: die Schiedsstellen haben bislang immer zugunsten der Bausparkassen entschieden.
Meine Empfehlung wäre abzuwarten bis der BGH entschieden hat und dann zu widersprechen.
Zudem muss man aufpassen bei Riester-Verträgen: hier ist die Verwaltungsgebühr meines Wissens sogar gesetzlich geregelt und somit noch unklar, ob dann eine etwaige Rechtssprechung zugunsten der Verbraucher auch für diese Vertragsvariante ausgelegt werden kann.
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Hallo Zusammen,
meine Frau, teizeitbeschäftigt, - wir haben 3 Kinder - hat in 2011 bei der Badenia Bausparkasse einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen. Um die max.imalen Zulagen zu bekommen, genügt Ihr ein monatlicher Beitrag von 5 EUR. Der Vertrag ist noch mit 2% p.A. Zinsen (und ein Zinsplus bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens um das 3fache der vereinnahmten Zinsen) veranschlagt. Neben den 390 EUR einmaligen Abschlusskosten, sind jährlich 30 EUR Kontoführungsgebühren fällig.
Das Darlehen, nach Ablauf der 15 jährigen Laufzeit, wird Sie nicht benötigen. Zumal nur ich Eigentümer unserer Immobilie bin und das Darlehen meines Wissens dafür (sie ist ja nicht Eigentümerin) nicht verwendet werden darf. Bis zur Rente sind es noch 19 Jahre, somit ist ein Übertrag in ein Riester-Fondssparplan bei vielen Anbietern nicht mehr möglich (in der Regel werden 20 Jahre Ansparzeit verlangt).
Ich selbst habe einen Fondssparplan, den ich 1998 abgeschlossen habe (UnionInvest).
Was würdet Ihr uns empfehlen ohne auf die Riesterzuschüsse zu verzichten? Warten bis 2026 bis der Vertrag Zuteilungsreif und der Zinsbonus greift (dann stellt sich die Frage, was dann zu tun ist), oder sofort übertragen und auf den Zinsbonus verzichten oder doch das Darlehen begünstigend einsetzen?
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‚Um Klarheit zu schaffen und Verbrauchern eine Argumentationshilfe zu geben, hat der Verbraucherzentralen-Bundesverband (vzbv) ein juristisches Gutachten vom Reiserechtsexperten Prof. Klaus Tonner in Auftrag gegeben. Zentrales Argument: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Umstände der Covid-19-Pandemie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führen. Das legten die bisherigen Pressemeldungen und Aussagen von hochrangigen Politikern wie etwa Bundesaußenminister Heiko Maaß oder dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder nahe. Mit einer Änderung dieser Umstände sei bis Ende August nicht zu rechnen. (Stand 4. Mai 2020, vorbehaltlich weiterer gegenläufiger Meldungen).Daher könne der Kunde kostenlos stornieren.‘ Quelle: https://www.vzbv.de/pressemitt…tenlos-stornieren-koennen
Hmm ich hab da noch was ausgemacht. Da gibt es durchaus auch andere Auffassungen zur akt. Reisewarnung:
Quelle: https://www.adac.de/reise-frei…orona-recht-versicherung/
..."Das Auswärtige Amt betont aber, dass eine vorzeitige Aufhebung für einzelne Länder möglich ist. Maßgeblich hierfür sind u.a. die Pandemie-Entwicklung, stimmige Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus sowie verlässliche Hin- und Rückreisemöglichkeiten." ... "Ob eine solche „Reisewarnung mit Vorbehalt“ ebenfalls als Indiz für das Vorliegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände ausreicht, ist gerichtlich bislang nicht geklärt."...
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Hallo Zusammen,
ich werde nun die Reise aufgrund der Reisewarnung absagen. Danke für das Meinungsbild!
Grüße Markus