Beiträge von Git

    @RaphaelIP: Vielen Dank für Ihren Beitrag. Sie scheinen sich gut auszukennen. Da es jedoch dem widerspricht, was in dem von Kater angegebenen Link steht, muss ich wohl weiterforschen, oder? Die paar Euro Zinsen bekomme ich von einer Wohnungsgesellschaft, meiner Bank liegt meine ausländische Steuernummer vor.

    Ich habe derzeit meinen Wohnsitz im Ausland, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hat. Entsprechend diesem Ausland bezahle ich auch hier im Ausland meine Steuern. Zinserträge aus Deutschland brauche ich aber hier im Ausland nicht zu versteuern.


    Nun habe ich noch eine kleine Summe Gespartes in Deutschland. Von den Zinsen werden mir jedes Jahr automatisch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen, was ich mir zukünftig – auch bei diesem geringen Betrag – ersparen möchte.


    Dazu habe ich nun folgende Fragen:


    • Ich habe verstanden, dass ich ab sofort einen Freistellungsauftrag stellen kann, so dass mir die Zinsen nicht mehr abgezogen werden (liegen weit unter 801 Euro) – richtig?
    • Für vergangene Jahre kann ich die gezahlten Steuern über die Anlage KAP zurückfordern. Frage: Für wie viele Jahre gilt das? Also bis zu welchem Jahr kann ich die dummerweise gezahlten Zinsen zurückfordern?
    • Welche Steuernummer gebe ich an: meine (interntionale) aus Deutschland, wo ich gar keine Steuern bezahlen muss, da ich Steuerausländer bin, oder die aus dem Land, in dem ich steuerpflichtig bin?
    • Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

    HP-Profi, ich bin sehr froh über Ihre Hinweise. Vielen Dank! Ich habe jetzt auch auf der webpage bei der Verbraucherzentrale nachgesehen und diese auch kontaktiert (noch ohne Antwort). Sie scheinen Recht zu haben:


    "Wer für das Ende der Sparphase bei der aufgeschobenen Rentenversicherung ein so genanntes Kapitalwahlrecht vereinbart, kann sich dann kurz vor Rentenbeginn entscheiden, ob er das Ersparte lieber in Häppchen monatlich oder auf einen Schlag kassieren möchte." (http://www.verbraucherzentrale…privaterentenversicherung)

    Hallo HP-Profi,
    vielen Dank für den Hinweis. Mein Vertrag wurde 1994 abgeschlossen. Zuteilungsf'ähigkeit: 2019.


    Bist du dir hinsichtlich deiner Aussage, dass ich bei einem Altvertrag das Kapitalwahlrecht (Rente
    oder Einmalzahlung) bis mindestens drei Monate vor Ablauf/Zahltermin habe?


    Wenn ich die Frist nicht einhalte, heißt das, das ich mich für die Rentenzahlung entschieden habe (so teilte mir das die Versicherung mit).

    Vielen Dank Muc und Herr Gamper.


    Ich habe jetzt mal meine Lebenserwartung kalkuliert. Demnach lebe ich lt. einem im Internet gefundenen Berechnungstool noch 22 Jahre. Erfahrung mit Geldanlagen habe ich so gut wie keine.


    Herr Gamper, Ihr Rat ist leider zu "hoch" für mich. Ich bin keine Mathematikerin o.ä. kann also die Zinsfußmethode nicht anwenden. Meine Einzahlungen belaufen sich auf 25 x 920 Euro. Wie ich eine "etwaige Dynamisierung der Rente in die Berechnung einpflegen" soll, weiß ich auch nicht. Steuern spielen keine Rolle, da meine Rente äußerst gering sein wird und ich voraussichtlich unterhalb der Grundsicherung bleiben werde.


    Was ist eine Anlage mit einem ähnlichen Risikoprofil wie eine Leibrente? Ganz wenig, oder?

    Ich erhielt von meiner Versicherung die Nachricht, dass ich mich bis 31.03.2017 entschieden haben muss, ob ich die Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente haben möchte. Das Schreiben erhielt ich, da ich im fernen Ausland bin, erst kürzlich.
    Meine Kapitalauszahlung würde etwa 40000 Euro betragen. Gibt es eine grundsätzliche Empfehlung bzgl. Kapitalauszahlung oder lebenslange Rentenzahlung?


    Die Versicherung verweigert übrigens die Übersendung meiner genauen Daten per E-Mail (per Brief würde es viel zu lange dauern), die Bank, über die ich leider diese Versicherung abgeschlossen hatte, gibt mir ebenfalls keine Auskunft und verweist mich an die Versicherung, auf deren Brief steht, dass ich von meiner Bank betreut werde.