Beiträge von maki_muc

    Hallo,


    da ja das Elterngeld mit den Bezügen aus Mutterschaftsgeld gleich verrechnet wird, es defacto für die ersten zwei Monate entfällt,
    ist es da nicht möglich, das ganze mit Urlaub zu "überbrücken"?


    Mutter bleibt nach der Geburt eh daheim, erhält Mutterschaftsgeld,
    nimmt danach ein paar Urlaubstage, damit der Elterngeld Bezug dann wieder in den Lebensmonaten des Kindes übereinstimmt.
    Vater kann gleichzeitig auch direkt Urlaub ab Geburts des Kindes beantragen, so Elternzeit / Geld vermeiden, erhält volles Gehalt, und kann ab dem 3. Monate dann auch Elterngeld beziehen. Eventuell, so fern nicht genügend URlaubstage vorhanden sind, können auch etwaige Überstunden gleich abgebummelt werden, um den Zeitraum zu überbrücken.