Beiträge von Uta S.

    Guten Morgen,
    vielen dank für die Antwort!


    Ja, ich habe inzwischen auch noch ein bisschen weitergesucht.
    Da es sich ja um ein bestehendes Darlehen handelt, kann ich aus der Höhe des Eigenkapitals nicht mehr profitieren.
    Es scheint tatsächlich so, dass das Thema Besteuerung/persönlicher Grenzsteuersatz im Ruhestand bei den gegebenen Zinssätzen ausschlaggebend ist.


    Da man sich aber auch noch das Thema der "förderschädlichen Verwendung" bei Vermietung oder Verkauf der Immobilie einhandelt, werde ich eher davon absehen, das Riester-Guthaben einzusetzen.


    Freundliche Grüße, Uta

    Hallo zusammen,
    ich versuche gerade mich bzgl. der Verwendung meines bestehenden Riester-Sparvertrags zur Tilgung eines bestehenden Annuitätendarlehens zu informieren (was ja im Rahmen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes seit 2014 möglich ist).


    Ein Punkt ist mir nicht klar bzw. habe ich irgendwo einen Denkfehler bei dem ich nicht weiterkomme. ?( Vielleicht kann mir jemand helfen?


    Der Betrag den ich zur Tilgung der Darlehensschuld verwende, wird auf dem sogenannten Wohnförderkonto "eingebucht" und dort bis zum Beginn der Auszahlungsphase mit 2% jährlich verzinst.


    Profitiere ich dann "nur" von dem Differenzzinssatz zwischen dem Darlehen und der 2% Besteuerung?


    Beispiel:
    Ich entnehme von meine Riesterkonto 10.000€.
    Mein Darlehenszinssatz beträgt 3%. Abzgl. der 2% Versteuerung des Wohnförderkontos, würde ich also "nur" 1% des entnommenen Betrags pro Jahr einsparen.
    OK, dann kommt noch des Zinseszinseffekt dazu, aber den hab ich doch auch bei beiden Alternativen (jeweils einmal als Erhöhung der Steuerlast und umgekehrt als Reduzierung des Zinslast).


    Wäre schön, wenn mir jemand aus meinem Dilemma weiterhelfen könnte. VIELEN DANK!


    Viele Grüße