Beiträge von sirtoby

    @Franziska
    Das stimmt so nicht, was Sie schreiben, und was in euerem Artikel "So viel kostet ein guter Steuerberater" drinsteht.
    Und Focus, Donaukurier und die Welt zitieren diese falsche Darstellung auch noch.


    Fakt ist:
    1. Den Gebührenrahmen (von Mindestgebühr bis Höchstgebühr) gab es schon immer. Der ordentliche Mandant hat schon immer weniger gezahlt als der Schukartonsammler.
    2. Ein Unterschreiten der Mindestgebühr war bisher schon möglich. Dafür haben sich diverse Online-Steuerberater von Ihren Steuerberaterkammern verklagen lassen - und Recht bekommen.
    3. Eine Vergütungsvereinbarung, mit der von der gesetzlichen Regelung abgewichen wird, unterliegt strengen Formvorschriften. Mit einem "Ja" per Email ist es nicht getan. (§ 4 Abs. 1 StBVV - genau lesen...)


    NEU ist:
    1. Der Steuerberater darf nun OFFIZIELL den Mindestwert unterschreiten (§ 4 Abs. 3)
    2. Der Steuerberater muss jeden Mandanten darauf hinweisen, dass er den Mindestwert nach der Vergütungsverordnung unter- und den Höchstwert überschreiten darf (§ 4 Abs. 4).


    Was sollte sich aufgrund der Neuregelung ändern? - Warum sollte der Steuerberater auf einmal seine Preise anders kalkulieren, nur weil der Mindestwert unterschritten werden darf?


    Die Neuregelung wird keine Auswirkung auf die Preise haben. Das wird jetzt ein wenig aufgeblasen, geht aber in die falsche Richtung. Viel heftiger werden die Folgen der Digitalisierung sein, die dazu führen wird, dass standardisierbare Abläufe automatisiert werden und der Mensch nur noch korrigierend eingreift, z.B. in der Buchhaltung.


    Über kurz oder lang werden die Gebührenordnungen - auch die der Steuerberater - verschwinden. Dafür wird die EU sorgen. In Österreich hat sich das schon seit Jahren bewährt - und zu tendenziell höheren Preisen geführt.

    Ich nehme Bezug auf den Finanztip-Artikel vom 26.07.2016.


    Was in Artikeln zum KH-Tagegeld nie thematisiert wird, ist die Möglichkeit, eine Versicherung für Kinder abzuschließen. Dies ist insbesondere interessant, um einen Verdienstausfall eines begleitenden Elternteils (ganz oder teilweise) auszugleichen. Für GKV-Versicherte berufstätige Eltern gibt es zwar das Krankengeld bei Erkrankung des Kindes nach SGB V; dies ist jedoch auf zehn Tage pro Jahr und Kind begrenzt. Meine Kinder habe ich seit der Geburt für knapp 2 EUR pro Monat versichert, die Versicherung leistet 40 EUR pro Tag stationären Aufenthalts.

    ...ist die Musik-Datenbank von Naxos. Ich habe davon bisher nirgends gelesen und bin erst vor kurzem zufällig darüber gestolpert, als ich mich schlau machte, welche Möglichkeiten die Stadtbibliothek Heilbronn ONLINE anbietet - viele Büchereien im Umkreis sind dem angeschlossen. Unter anderem ist das Angebot der Naxos-Datenbank enthalten.
    Für Klassik-Fans: https://www.naxosmusiclibrary.com/home.asp (114.200 Alben)
    Für Jazz-Fans: http://www.naxosmusiclibrary.com/jazz/home.asp (9.000 Alben)
    Ein Abo ist - gemessen an den Spotify & Co. - nicht billig. 165 EUR bzw. 73 EUR kostet der Jahresbeitrag. Dafür gibt es eine riesige Auswahl des jeweiligen Genres, einschließlich ALben, die längst vergriffen sind.
    Für mich als Benutzer der Stadtbibliothek ist die Nutzung in der Jahresgebühr von 16 EUR enthalten.