@Franziska
Das stimmt so nicht, was Sie schreiben, und was in euerem Artikel "So viel kostet ein guter Steuerberater" drinsteht.
Und Focus, Donaukurier und die Welt zitieren diese falsche Darstellung auch noch.
Fakt ist:
1. Den Gebührenrahmen (von Mindestgebühr bis Höchstgebühr) gab es schon immer. Der ordentliche Mandant hat schon immer weniger gezahlt als der Schukartonsammler.
2. Ein Unterschreiten der Mindestgebühr war bisher schon möglich. Dafür haben sich diverse Online-Steuerberater von Ihren Steuerberaterkammern verklagen lassen - und Recht bekommen.
3. Eine Vergütungsvereinbarung, mit der von der gesetzlichen Regelung abgewichen wird, unterliegt strengen Formvorschriften. Mit einem "Ja" per Email ist es nicht getan. (§ 4 Abs. 1 StBVV - genau lesen...)
NEU ist:
1. Der Steuerberater darf nun OFFIZIELL den Mindestwert unterschreiten (§ 4 Abs. 3)
2. Der Steuerberater muss jeden Mandanten darauf hinweisen, dass er den Mindestwert nach der Vergütungsverordnung unter- und den Höchstwert überschreiten darf (§ 4 Abs. 4).
Was sollte sich aufgrund der Neuregelung ändern? - Warum sollte der Steuerberater auf einmal seine Preise anders kalkulieren, nur weil der Mindestwert unterschritten werden darf?
Die Neuregelung wird keine Auswirkung auf die Preise haben. Das wird jetzt ein wenig aufgeblasen, geht aber in die falsche Richtung. Viel heftiger werden die Folgen der Digitalisierung sein, die dazu führen wird, dass standardisierbare Abläufe automatisiert werden und der Mensch nur noch korrigierend eingreift, z.B. in der Buchhaltung.
Über kurz oder lang werden die Gebührenordnungen - auch die der Steuerberater - verschwinden. Dafür wird die EU sorgen. In Österreich hat sich das schon seit Jahren bewährt - und zu tendenziell höheren Preisen geführt.