"Wir beschäftigen diverse ehrenamtliche Mitarbeiter. Ein Teil von denen bekommt eine Aufwandentschädigung bis zu max. € 60 pro Monat um in dem Betrag von € 720 pro Jahr zu bleiben.
Was alle Ehrenamtlichen bisher bekommen, sind Gutscheine zum Geburtstag und Weihnachten in Höhe von je € 15. Außerdem werden sie einmal im Jahr zum Essen eingeladen. Nun habe ich von einem Freibetrag von € 44 pro Jahr gehört.
Ist dieser Freibetrag nur für Mitarbeiter oder auch für Ehrenamtliche anzurechnen ? Wird die Aufwandsentschädigung da mit ein bezogen?"