ich habe volles Verständnis für Ihre Ausführungen , aber ich bezweifle, dass man sich in der derzeitigen
Kündigungswelle auf ein "Gewohnheitsrecht" berufen kann. Entscheidend sind die von beiden Seiten
akzeptierten ABB und da steht es (bei mir) so wie ich es geschildert habe.
Mit "überspart" meine ich aber, dass die angesparte Bausparsumme durch eigene Einzahlungen + normale Zinsen
über die vereinbarte Bausparsumme gerutscht ist, den Bonus lasse ich außen vor, da strittig.
Falls das bei Ihnen so ist, sehe ich persönlich keine gute Chance für Sie, an den Bonus zu kommen; da sollten Sie sich
aber von einem Fachanwalt für Banken-und Kapitalrecht beraten lassen, wenn das Kosten-Nutzenverhältnis o.k. ist,
oder eine Rechtschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Keine Einzahlungen zu tätigen ist auch nicht zu empfehlen, da in den ABB in der Regel eine Mindestsparsumme
vorgeschrieben wird ( bei mir z.B., 4 Promille der Bausparsumme pro Monat).
Falls man diese nicht leistet, ist das ggfls. auch ein Kündigungsgrund.