Beiträge von MarcusG

    Ich bin ziemlich irritiert darüber,mit welcher---sagen wir mal-----Deutlichkeit,dieser Thread von "Scheinahnungslosen" zu einem "Rechtsberatungs-Thread" umgestaltet wird.


    Erstens darf Rechtsberatung NUR von Angehörigen der entsprechenden Berufe geleistet werden,zweitens bin ich mir zu schade,Fragen zu beantworten,deren Antworten leicht zu "ergoogeln" sind und drittens lenken diese weiterführenden bzw.hier nicht relevanten Fragen vom Thema,nämlich dem Austausch über die im Raum stehende Thematik ("Durchsetzung von Ansprüchen bezüglich Bearbeitungsgebühren und gezogenem Nutzen(=Zinsen)gegenüber Banken")komplett ab.


    Die Moderation möge dazu bitte Stellung nehmen.



    Wen oder was genau meinst Du ?

    Wie ist die Sache mit der KapSt. genau ?


    Singel haben doch für die Summe von 800 € / Verheiratete 1.600 € einen Freistellungsauftrag oder ?


    Das heißt alle Erträge die ich in einem Jahr zusammen erwirtschaften darf, ohne dafür was abzuführen ? Liege ich drunter, würde ich die bereits an das Finanzamt abgeführte KapSt. mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wiederbekommen ? Ansonsten fallen 25 % pauschal an.


    Und in 2015 erstattete Zinsen werden auch erst in der Steuererklärung 2015 angegeben.


    Frage an die Experten. ?(

    Ist auch wieder ein Zeichen von Fehlmanagement.
    Bei dieser Abarbeitung muss m. E. doch jeder Vorgang zwei mal angepackt werden.


    Da geben ich Dir uneingeschränkt Recht.


    Die Banken werden schon was davon haben, nur Teilbeträge auszuzahlen. Viele Kreditnehmer werden nach der ersten (fehlerhaften) Erstattung zufrieden sein und keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Wenn die Banken das zigtausendfach erreichen, ist der Benefit sicherlich enorm !


    Grüße


    In Deinem Schreiben steht ja richtig viel drin 8o auch wenn es nichts aussagt :D (viel Toner für nichts), in meinen 3 Briefen von der Santander an die Anwältin gibt es gerade mal 3 Bereiche: Anredezeile, Aussage dass aufgrund des Schreibens vom 2.12. Zinsen XY überwiesen wurden, für Rückfragen stehen wir... bla bla. Grußzeile. Fertisch...


    Die müssten doch auf jeden Fall eine Aufstellung schicken, die benötige ich ja theoretisch für die Steuererklärung. Oder?
    Fragen über Fragen... :whistling:



    Moin @Picteur


    Mensch, das ist die Verwirrungstaktik der TARGO !!! Viel Text und viele Paragraphen vernebeln des Lesers Hirn !!! :D


    Mal im ernst, ich gebe Dir absolut Recht, die Aufstellung muß doch jeder bekommen. Aber das ist mal wieder typisch. Immer schön intransparent, die Kunden werden es schon schlucken.


    Ich zumindest nicht !!! :thumbup:

    Habe heute folgendes Schreiben (exakt das gleiche Bla-Bla-Blub wie zu der BG) der TARGO wegen meiner Zinserstattung bekommen.


    Natürlich KEINE detaillierte Berechnung, keine Info ob die KapSt. abgeführt wurde oder für welchen Zeitraum die Erstattung gilt.


    Habe jetzt meinem Anwalt geschrieben, er möge den Rest einfordern, da für mich nicht ersichtlich ist, ob die KapSt. auch das DELTA erklärt. Man man man.

    Hi. Hab heut von der Trago Geld überwiesen bekommen , mot verwendungszweck " erstattung bearbeitungsgebühr". Können das die zinsen sein? Ist allerdinga nur die Hälfte von dem was ich gefordert hatte.... was stand in eurem Verwendungszweck?


    Lg


    @kathrin1985


    @Partenza schrieb gestern, dass die TARGO nur für die Kreditlaufzeit die Zinsen ausschüttet, also nicht bis dato. Dann wäre noch zu klären ob 25 % Kapitalertragssteuer ans Finanzamt abgeführt wurden. Hier gibt es widersprüchliche Meinungen. Ich habe die Zinsen auch bekommen und im Großen und Ganzen paßt es bei mir mit ./. 25 %. Der Verwendungszweck ist bei mir der Gleiche. Guck mal mein Post von Seite 488, da habe ich einen Screenshot von meinem Kontoauszug.



    Mhhh, ok ohne Rechtschutz hast Du vermutlich Recht. Ist erstmal unsicher, vor allem wenn die RA 1.200 Euro nimmt. Mal ein Tipp, schick doch Deine Verträge für je € 65,00 an die VZHH. Die bewerten zwar erst ab Sommer 2015 wieder Kreditverträge, aber bis auf den minimalen Betrag gehst Du kein Risiko ein.


    Wenn meine Rechtschutz den Schadenfall annimmt, können wir uns nochmal austauschen, da mein 2003er auch nur bis 2006 lief. Insgesamt habe ich hier aber in den 37 Monaten (von 72 Raten) trotzdem 1.800,00 Euro RSV bezahlt, die ich zurückbekommen könnte. Außerdem würde bei einer Rückabwicklung auch der marktübliche Zins bei einer Neuberechnung angesetzt. Da kommt eine Menge Zaster zusammen. :thumbup:


    Deshalb hoffe ich, dass ich kurzfristig einen Fachanwalt aufsuchen kann, denn die Verwirkung leuchtet mir in Deinem Fall nicht ein. Wie sieht denn die Widerrufsbelehrung bei CP aus ? Ist die auch fehlerhaft wie bei der CITI ?

    @Marc


    Danke Marc für Deine Info´s.


    Könntest du eventuell noch kurz mitteilen, bei welchen Banken Du die Kredite hattest und ob eine falsche Widerrufsbelehrung darin enthalten war ?


    Es ist irgendwie nicht nachvollziehbar für mich, warum Dein 2004er Kredit nicht rückabgewickelt werden kann / soll, da ja eine Verjährung / Verwirkung bei dieser Thematik nicht gegeben ist.


    Vielleicht hast du noch die Info´s ?


    Danke Dir !!!



    Na, heute mit dem falschen Bein aufgestanden ? Mir gefallen Montage in der Regel auch nicht.


    Verstehe Deine Argumente nicht - sollen wir den Haupt-Thread jetzt vorrangig in "Team Bank + Norisbank" umbenennen damit Du auf Deine Kosten kommst ?Wenn jemand hier Informationen hat, würde er / sie diese auch posten.


    Spam habe ich bis auf Deine Beiträge hier übrigens noch nicht entdecken können !


    Good Night - der Dienstag wird besser...

    So für alle Targobankler, da die Targobank die Zinsen nicht wirklich richtig berechnet hat empfehle ich denen die noch Nerven haben sich erneut schriftlich mit einem Wiederspruch an die Bank zu wenden. Diese berechnet nämlich nur Zinsen aktuell für die Laufzeit des Vertrages und nicht wie es sein sollte von Zahlung der BG bis Rückzahlung (also quasi bis heute oder wann auch immer ihr eure Rückzahlung erhalten habts) The Never Ending Targo Story geht weiter ;) nicht mit mir :P



    Mhhhh, dann werden aber keine 25 % an das Finanzamt abgeführt. Weil sonst paßt es bei mir hinten und vorne nicht. Ich warte mal ab, ob ich ein Schriftstück von der TARGO erhalte, wo expliziet die Berechnung ersichtlich ist.



    Also meine bescheidene Meinung:


    Es kommt darauf an, wann Du die BG gezahlt hast. Wenn Du, so wie ich auch, die BG gleichmäßig verteilt auf die Monatsraten gezahlt hast, hast Du auch Anspruch auf anteiligen Rückerstattung.

    Es ist schön für alle die ihre BG und Zinsen zurückbekommen haben
    aber ist denn irgendeiner darunter bei dem die Bank oder Sparkasse das
    Darlehen mit marktüblichen Zinsen neu berechnet hat?
    Diese Frage interessiert mich brennend und ich glaube nicht nur mich.
    Also, wie sieht es denn aus?



    @hpg


    Moin,


    wie genau meinst Du das ? Neuberechnung ? Kann es sein, dass Du das Thema www.finanztip.de/community/the…-zurueckfordern?pageNo=11 meinst ?


    Eine Rückabwicklung des Kreditvertrages wegen Bearbeitungsgebühren ist mir leider nicht bekannt. Sorry. Mögen sich bitte die Insider zu Wort melden.

    So, vorsorglich habe ich für meine beiden CITI-Verträge (2003 + 2007) bei meiner Rechtsschutzversicherung heute Leistung resp. Schadennummern für einen Fachanwalt für Bank + Kapitalrecht beantragt.


    Mal sehen, wie der liebe Versicherer darauf reagiert, da heute auch erst die Kostenübernahme für alle 6 Vorgänge der BG-Arie per Post ankamen.


    Wenn das durchgeht, werde ich ruckzuck einen Profi mit der Sache betreuen und berichten.

    Also bei meinem 2003 CITI Vertrag habe ich so ca. 10.000 (!) Euro Erstattung bei einer eventuellen Rückabwicklung ausgerechnet. Die hohe Summe erklärt sich durch die ca. 15 % eff. Zinsen zu den damals Marktüblichen in Höhe von 8,83 %.


    Bei meinem 2007 CITI Vetrag bin ich sehr unschlüssig, denn der abgeschlossene Zinssatz liegt unter, ja man glaubt es kaum, den Marktüblichen.


    Meine Frage, kann die Bank bei einer Rückabwicklung und einer damit verbundenen Neuberechnung ebenfalls den Joker "marktüberlicher" Zinssatz ziehen. Somit würde ich ja Zinsen nachzahlen müssen.



    Hallo Marc,


    vielen Dank dafür.


    Mich interessiert das Thema auch brennend. Wenn sämtliche Klagen in Bezug auf die BG´s bei mir durch sind, egal mit welchem Ausgang, werde ich auch meinen RA kontaktieren und meine Erfahrungen zum Besten geben. Auf ein paar hundert Euro kommt es mir dann auch nicht an.


    Grüße