Beiträge von Martin65

    Vorab Schilderung Sachverhalt.
    2013 in neue Wohnung eingezogen.
    Kaution, Makler und Miete für ein Jahr in voraus gezahlt.
    Mietvertrag war auf ein Jahr befristet (Haus sollte danach Mieterfrei verkauft werden).
    2013 lebten Mutter von Vermieter, ein weiteres Rentnerpaar (Grundrente) und ich in diesem Haus.
    Gutes Verhältnis bis dato. Im November 2013 ist dann die Mutter des Vermieters ausgezogen (Pflegeheim). Nach Ablauf meines Mietvertrages (März 2014) habe ich mich um neue Wohnung beworben aber zuerst keine Antwort erhalten.
    Wenige Tage nach der Bewerbung traf ich dann meinen Vermieter in unserem Dorf. (Vermieter wohnte zu dieser Zeit 250 km entfernt). Dieser teilte mir mit, dass er in die leere Wohnung seiner Mutter einziehen wird, weil seine Frau sich scheiden lassen will! Gleichzeitig sagte er mir, dass ich nicht ausziehen muss weil er nicht mehr beabsichtige das Haus zu verkaufen!!
    Das hatte mich als Handwerker sehr gefreut. Wohnung war noch etwas zu renovieren. Somit habe ich mir Werkmaterial erspart, vom Alg. Dann habe ich unbefristeten Mietvertrag erhalten. Kurz darauf bekam ich dann noch die Antwort (E-Mail liegt noch vor), das ich gute Aussicht hätte die Wohnung zu beziehen um die ich mich beworben hatte. Diese habe ich dann abgesagt, hab ja alte Wohnung behalten können… OK, jetzt wohnte zwar der Vermieter mit im Haus, was ich ursprünglich nicht wollte, bei Vertragsunterschrift (2013). Aber egal, dachte ich. 2014 hat dann der Vermieter dem Rentnerpaar wegen Eigenbedarf gekündigt. Vermieter wollte diese (größte) Wohnung selbst beziehen. Zwischendurch erzählte mir der Vermieter, „wenn ich die alten rechtlich nicht raus bekomme, besorge ich mir Leute die diese vertreiben“! (So ein Schwachsinniger, dachte ich mir).
    2015 kam dann der Vermieter auf die Idee das Haus doch verkaufen zu wollen. Vermieter hat mir aber immer mitgeteilt, dass ich weiterhin wohnen bleiben kann. Somit kam es auch dazu, dass die Wohnungen durch Kaufinteressenten besichtigt wurden. Im Juni 2015 fragte mich Vermieter, ob ER morgens mit Makler und Interessenten meine Wohnung besichtigen darf. Ich war zu diesem Zeitpunkt EDV Schüler. Ich wusste das Vermieter Schlüssel meiner Wohnung besitzt und habe der Besichtigung ohne meiner Anwesenheit zugestimmt. Ich kam an diesem Tag früher nach Hause und habe dort den Makler mit Interessenten vor der Haustüre angetroffen. Dieser teilte mir mit, dass er gerade meine Wohnung besichtigt habe, ohne Anwesenheit des Vermieters. Vermieter hätte keine Zeit. Ich war stinksauer, das Vermieter Schlüssel an fremde vergeben hat!!!
    Daraufhin habe ich Vermieter mitgeteilt, dass Besichtigungstermine mir nur noch in schriftlicher Form vorgelegt werden. (Er hat halt immer mehr Geschichten erfunden). Vermieter lebt wie ein Vandale im Haus, Garten, Zäune und Haus lässt er vergammeln. Kein einziger Rauchmelder im Haus, kümmert sich um nichts!! Rentnerpaar wird ständig vom Vermieter bedrängt. Nun dann kam halt der 15.September 2015, nun um 16 Uhr habe ich mich mit meiner Besucherin noch etwas im Schlafzimmer „erholt“ ;).. Es klingelte. Haben es klingeln lassen.. 10 Minuten später wieder wildes Geklingel. Bin dann zur Wohnungstür vor der stand mein Vermieter und meinte,“ Hallo Martin wir sind da“!. Ich meinte nur worum es denn ginge?.. Antwort, vereinbarte mündliche Wohnungsbesichtigung. Ich teilte ihm mit das das nicht stimmt. Nur schriftliche Vereinbarung!
    Ein Wort gab das andere. Ich sagte ihm dann, kommt in 30 Minuten noch mal vorbei, dann ist es ok.
    Vermieter meinte, „ist doch nicht schlimm wenn nicht aufgeräumt ist, lass uns jetzt rein, Interessenten kommen von so weit weg“!! (Mir ging es nur darum, das meine Bekannte sich „sortieren“ kann, von der ich dem Vermieter ja nichts sagte). Als er mein Angebot nicht annehmen wollte, habe ich mich verabschiedet und wollte Tür schließen, Vermieter stellte Fuß in meine Wohnungstür und meinte, "dann „bestehe ich jetzt auf Besichtigung“!. Ich forderte Vermieter auf dies zu unterlassen. Tat er aber nicht! Nun gut, ich (186, ehemals Doorman) knallte Tür gegen seinen Fuß, riss Tür auf und machte einen Schritt nach vorn, Vermieter (160 cm, Bierplautze) flüchtete. Meine Bekannte bekam alles mit. 30 Minuten später klingelte es wieder an der Tür. Mein Vermieter, mit Mietkündigung auf Eigenbedarf (Sohn aufgeführt, ohne weitere Begründung) zum 31.12.15… Wiederspruchfrist bis 31.10.2015.. Zwei Tage später habe ich ihm per Einschreiben Hausverbot erteilt, um die Schlüssel gebeten (Hatte sogar Briefkastenschlüssel) und das es nur noch Besichtigungstermine nach Bestätigung meinerseits geben wird!
    Ich bin Anfang Oktober dann zum Amtsgericht, Beratungsbeihilfe für Rechtanwalt beantragt. Bin zum Rechtsanwalt (erste mal in meinem Leben), der schmunzelte schon als er das Kündigungsschreiben las. Ihm fehlte die Begründung warum Sohn von Vermieter in meine Wohnung einziehen soll! Formal sei dieses Kündigungsschreiben zumindest fehlerhaft! Rechtsanwalt meinte, ich könne Wiederspruch einlegen oder auch nicht. Lege ich kein Wiederspruch ein, käme es zu einer Räumungsklage, die dann aber immer noch vor Gericht verhandelt werden kann! RA meinte auch, da unser Städtchen keine Stadtwohnungen hat, wäre es sogar möglich, das bei Räumungsklagevollzug das Ordnungsamt dafür sorgen kann, das ich in meiner „ehemaligen“ Wohnung zwangsuntergebracht werde.
    RA war total ok, hat sogar auf 15 € Beratungsgebühr verzichtet.. Und er würde mich vor Gericht verteidigen! Aber mir ist recht schwindelig geworden bei den ganzen §§§§..
    Also weiter im Text…..
    ICH HABE KEIN WIEDERSPRUCH EINGELEGT.
    Kurz vor Weihnachten fragte mich Vermieter wann wir denn die Wohnungsübergabe machen können?
    Meine Antwort, „ich habe nicht die Absicht auszuziehen“!
    Am 13.01.16 bekam ich dann Schreiben von Vermieter, Wiederspruch Fortsetzung Mietverhältnis gem. § 545 BGB… (Ist mir mittlerweile bekannt)
    Darin fordert er mich auf die Wohnung bis zum 29.02.16 geräumt herauszugeben.
    Habe darauf nicht reagiert.
    Am 28.01.16 kam Einschreiben, mit dem Verweis auf § 242 BGB.
    Weiter schreibt er, das er nun wie von mir gewünscht, einen Termin schriftlich vereinbart.
    „Als Termin wird festgesetzt: 4.02.2016“!
    Der setzt einfach fest!!!
    Ich hatte ihm im September mitgeteilt, dass erst nach Bestätigung von mir eine Besichtigung stattfindet!! Das scheint ihn nicht zu interessieren!

    Also ich bin kein Zankapfel… Habe nie Probleme mit Vermietern gehabt. Aber der Typ ist ein Ars..!! Hat mich Jahre mit einem Versprechen (Wohnungserhalt) belogen!
    Ich habe keine Familie (Geschwister, Eltern) die mich unterstützen könnte.
    Zudem ohne Job und kann mir einen Umzug nicht leisten.
    Zudem sieht meine Schufa nicht toll aus.
    ALSO MUSS ich darum kämpfen diese Wohnung zu halten!!
    Sehen SIE einen Weg wie ich dies schaffen kann?..
    Hätte ich Vermieter anzeigen sollen wegen Hausfriedensbruch?
    War es falsch kein Wiederspruch gegen Kündigung einzulegen?
    Was wird auf mich zukommen können?
    Danke für Ihre Antwort
    Gruß Martin
    (Öhm, Makler ist von seiner Hausbank, glaube ER muss verkaufen… Vermieter bezieht Alg 1 oder schon Hartz 4)