Das kann man meines Erachtens nicht so pauschal beantworten. Grundsätzlich kann Sie sich überhaupt nur freiwillig in der GKV versichern wenn sie über der Grenze von 50850 Euro im Jahr liegt. Darunter MUSS sie sich weiterhin pflichtversichern. Hier liegt eine angenommene Mindestsumme von irgendwas um die 9000 vor, was ca. 160-170 Euro im Monat ausmacht wenn ich richtig informiert bin. Es geht hier aber darum, wirklich alle Einkünfte (nicht Ersparnisse) zu berücksichtigen, die Ihrer Frau zugerechnet werden können. Diese Einkünfte werden dann für die Höhe des Versicherungszinses herangezogen.
Ergo - augehend von Ihren Angaben - verliert Ihre Frau Ihren Versicherungsstatus gar nicht, die Einkunftsermittlung wird aber sicher ein wenig aufwändiger, da die GKV Sie dazu sicher mal interviewen wird.
Viele Grüße