Beiträge von Creeebexo

    Das kann man meines Erachtens nicht so pauschal beantworten. Grundsätzlich kann Sie sich überhaupt nur freiwillig in der GKV versichern wenn sie über der Grenze von 50850 Euro im Jahr liegt. Darunter MUSS sie sich weiterhin pflichtversichern. Hier liegt eine angenommene Mindestsumme von irgendwas um die 9000 vor, was ca. 160-170 Euro im Monat ausmacht wenn ich richtig informiert bin. Es geht hier aber darum, wirklich alle Einkünfte (nicht Ersparnisse) zu berücksichtigen, die Ihrer Frau zugerechnet werden können. Diese Einkünfte werden dann für die Höhe des Versicherungszinses herangezogen.


    Ergo - augehend von Ihren Angaben - verliert Ihre Frau Ihren Versicherungsstatus gar nicht, die Einkunftsermittlung wird aber sicher ein wenig aufwändiger, da die GKV Sie dazu sicher mal interviewen wird.


    Viele Grüße

    Die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung bedarf egtl. immer der Versicherungspflicht, das heißt der Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oder einer Selbstständigen Tätigkeit. Da Ihr Beamtenverhältnis nicht gekündigt sondern nur pausiert ist scheidet diese Variante also komplett aus.


    Zur freiwilligen Versicherung:
    § 9 Abs1 SGB V
    (1) Der Versicherung können beitreten
    1.Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren;



    Wenn Sie also keine entsprechende Vorversicherungszeit vorweisen können sind Sie definitiv von einer zeitweiligen Rückkehr in die GKV ausgeschlossen. Im Übrigen ist das sinnvoll und richtig, da genau solche Fälle im Sinne einer Solidarisierung ausgeschlossen werden müssen. Wenn man hin und herwechseln könnte wie man wollte, würden unsere Sozialsysteme sehr schnell auf dem Zahnfleisch daherkriechen.


    Viele Grüße

    Guten Tag,


    kurz vor der Frage: die Suchfunktion und Google habe ich für meine Frage bereits bemüht, bisher erfolglos.


    Nun die Frage: meine Partnerin ist mit 28 Jahren immer noch in der PKV, da Sie mit Aufnahme des Studiums den Wechsel in die GKV verpasst hat und vorher über diesen komischen Familienzwang bereits in der PKV war. Sie hat nach dem Studium eine schulische Ausbildung ohne Bezahlung angefangen und hat keine Zeit, nebenher ein SV-pflichtiges Einkommen zu erwirtschaften. Daher wollte ich mal hören, ob hier eine mögliche Härtefallsituation vorliegt bzw. ob noch ein weiteres Schlupfloch existiert? Sie würde sehr gerne Mitglied der GKV werden. Die Beiträge fressen ein gehöriges Loch in den Haushalt. Wir sind nicht verheiratet, ich bin in der GKV mit mittlerem Einkommen.


    Danke schonmal und viele Grüße

    Ich möchte Sie nicht beleidigen und bedanke mich, dass Sie sich des Themas angenommen haben. Aber bitte unterstellen Sie mir nicht mangelnde Solidarität, diese Situation basiert auf der Entscheidung meiner Partnerin. Mein Verantwortungsbewußtsein ist ausgeprägt genug um hier jegliche Schieflage aufzufangen. Wie gesagt finde ich es gut, dass Sie helfen möchten, Ihre Unterstellung ist aber eine Frechheit. Insbesondere Wörter wie "abknöpfen" oder "völlig unsolidarisch" sollten Sie sich im Bezug auf Situationen in denen jeder Euro umgedreht werden muss tunlichst verkneifen.


    Dennoch vielen Dank für die Hilfe und den Tip mit dem SGB II, danach hatte ich gesucht.

    Hallo zusammen,


    ich habe einen etwas verworrenen Fall bei dem ich auch mit einigem Befassen mit dem Thema noch nicht zu einer Lösung durchgestiegen bin.


    Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung und wir teilen uns die Miete paritätisch. Ich bin Angestellter im nicht Wohngeldförderungsfähigen Bereich (allerdings auch nicht viel drüber), meine Freundin macht nach Bachelor und Master und einem hohen Frustgrad nun eine schulische Ausbildung ohne Vergütung. Ergo: Sie hat keinen Anspruch auf BAB oder Unterhalt der Eltern, auch Kindergeld ist nicht mehr drin. Ihre Eltern ermöglichen Ihr das Leben in der teuren Großstadt aber mit 750 Euro monatlich plus der privaten KV (aus der Sie nach dem Studium nicht rauskam weil man dafür einen SV-pflichtigen Job braucht). Ihr Anteil der Kaltmiete liegt bei 365 Euro (Mietstufe VI), sodass ihr nicht mehr wirklich viel bleibt. Was dazu benötigt wird geht dann natürlich über mich. Wir haben aber noch einen geteilten Haushalt, jeder macht also finanziell sein Ding. Zeitlich ist es für sie unmöglich etwas dazuzuverdienen, sodass es immer knapp ist.


    Ich frage mich jetzt, ob es tatsächlich so ist, dass Sie ganz eigenständig mit diesen Angaben überhaupt Wohngeldberechtigt ist? Theoretisch sind wir doch als unverheiratetes Paar getrennt förderungsfähig oder müssen wir unser Einkommen da summieren?


    Beim Amt hilft da natürlich keine Sau, daher dachte ich es kennt sich vielleicht hier jemand aus. Letztlich kommen wir irgendwie über die Runden, ich frage mich allerdings wie das sein kann, dass man in so einem Fall so gar keine Unterstützung erfährt.


    Viele Grüße