Ich suche nach Erfahrungen über die Regelung des Unterhalts von Eltern, gegenüber ihren volljährigen pflegebedürftige Kinder mit eigenem Haushalt haben.
Ich denke man kann die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern nicht analog gegenüber stellen.
Beiträge von Rainerharald
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Rainerharald Da es sich hier um Erhöhungen als Folge der EEG-Umlage handelt und Sie darüber (augenscheinlich ausführlich) informiert wurden, müsste man prüfen, ob und inwiefern das zulässig war.
Aus dem was ich bisher gelesen habe, könnte die Preiserhöhung von Vattenfall rechtmäßig gewesen sein.
Ich sollt noch warten, ob es noch andere Hinweise dazu gibt.
In den AGB wird Preiserhöhungen ausdrücklich nicht auf § 5 Abs. 2 und 3 der StromGVV verwiesen sondern auf das BGB § 313.
Mal sehen, wie es Andere betrachten. -
Ich bin seit 2011 wieder bei Vattenfall.
2013 gab es eine Preiserhöhungsmitteilung von 21.48 Cent/kWh auf 25,0 Cent. es wurde darauf hingewiesen, dass diese Anpassung wegen der EEG erforderlich war.
2014 eine erneute Erhöhung wegen der EEG auf 27,61 Cent. Grundlage waren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 2010 bzw. Juni 2014.
Kann diese Erhöhung ungültig sein ? Weil sie z.B. über dem Preis der Erhöhung der EEG liegt. reichen die schriftlichen Ankündigungen aus?
Beide Preisankündigen habe ich als Anhang beigefügt, diese sind verm. an alle Kunden verschickt worden.
Wie erkenne ich die Unrechtmäßigkeit. Es kann sich ja nur um versteckte Formulierungen handeln.
Danke