Beiträge von Chris79

    Guten Tag,
    ich beschäfftige mich jetzt seit einiger Zeit mit dem Widerruf meiner Baufinanzierung.
    Die Verbraucherzentrale Hamburg hat meine Wiederrufsbelehrung geprüft und 3 Punkte gefunden womit die Belehrung anfechtbar ist.
    Ich habe den Geldgeber bereits angeschrieben und fermitlich ein Musterschreiben mit Ablehnung meiner Forderung erhalten. Darin waren mehrere Urteile zu Gunsten der Geldgeber aufgeführt, die aber alle nicht direkt mit den Fehlern meiner Belehrung überein stimmen.


    Gefunden habe ich nun folgendes Urteil "LG Nürnberg-Fürth, Beschluss v. 04.08.2015 – 6 O 7471/14"
    Dieses hingegen deckt sich nahezu 1:1 mit meiner Angelegenheit. Datum, Institut (wenn auch in einer anderen Stadt) und Gründe warum dem Wiederruf stattgegeben wird.


    Meine Frage ist jetzt, in wie weit kann ich nun Bezug auf dieses Urteil nehmen bzw. kann ein anderes Gericht bei identischem Sachverhalt trotzdem komplett anders entscheiden?


    Danke für Ihre Einschätzungen