Beiträge von Trinchen0815


    Guck an ... offensichtlich hat eC/Teambank den Auszahlungknopf gedrückt. :)

    Danke für deine Rückmeldung, ich warte immer noch geduldig auch wenn es zunehmend schwerer wird. Wie war jetzt dein Werdegang in der Hinsicht?


    Einschreiben mit Frist 26.11. - eC/TB zugegangen am 6.11.
    Schreiben mit Nachfrist 10.12. - Brief und vorab per Fax
    Eingang blabla Schreiben 5.12.
    Unterlagen an Anwalt am 9.12.
    Mahnschreiben des Anwalts mit Frist 18.12. - abgeschickt am 11.12.
    Da keine Reaktion der Teambank Mahnbescheid am 22.12. beantragt.
    Eingang Zahlung inkl. korrekter Zinsen 13.01.


    Habe meinem Anwalt vorhin Bescheid gegeben und bin gespannt, was er jetzt weiter tun wird. Bin mir ziemlich sicher, dass seine Kosten und die Kosten des Mahnbescheides nicht im gutgeschriebenen Betrag enthalten sind.

    EasyCredit / Teambank hat überwiesen ...


    Eigentlich freue ich mich. Sogar die Zinsen wurden korrekt berechnet. :)


    Das Dumme ist nur, dass mein RA bereits am 22.12. MB beantragt hat. Ich hab keine Ahnung ob die jetzt aufgrund des MB bezahlt haben oder einfach so. Geld ist jedenfalls auf meinem Konto gelandet.


    Tja, bin gespannt, wie mein RA jetzt seine Kosten einfordern will ...

    Mein Awalt hat EC nochmals angeschrieben mit frist von einer Woche nach zugang des Schreibens der EC Verzicht auf Verjährung bla bla
    Frage hast du Anwalt eingeschalten ?


    Einschreiben mit Frist 26.11. - eC/TB zugegangen am 6.11.
    Schreiben mit Nachfrist 10.12. - Brief und vorab per Fax
    Eingang blabla Schreiben - 5.12.
    Unterlagen an Anwalt am 9.12.


    Mein Anwalt hat kein weiteres Schreiben verfasst, er wird diese Woche Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids rausschicken (Deckungszusage der RSV kam erst heute).


    Uih ... staun ... herzlichen Glückwunsch! Du bist die erste, die positives von der Teambank meldet!
    5 Wochen ... wann hattest Du mit dem Spaß genau angefangen? Vielleicht besteht ja noch Hoffnung für mich!


    So eben mit der easy Credit telefoniert, mal jemand nettes dran gewesen. Die Auszahlungen haben seit 8.12 begonnen. Meine Daten sind komplett und es sollte wohl dieses Jahr noch zur Auszahlung kommen, soll aber Ende der Woche nochmal anrufen, da die Fachabteilung nicht erreichbar war


    Mh ... fragt sich jetzt nur noch wann ich dran bin ... *mit hängendem Kopf nach Hause schleiche weil wieder nix auf meinem Konto gelandet ist* ... :(

    Es wird doch keinem angekreidet. Jeder soll zu seinem Recht kommen. Ich kann nur den ein oder anderen Weg nicht nachvollziehen, den hier einige gehen. Darum schrieb ich auch: "Darum sag ich ja, Musterschreiben ausdrucken, ausfüllen, wegschicken und abwarten. " Damit ist alles erledigt. Und man sollte auch Verständnis dafür haben, dass ein Konzern nicht wie aus der Hüfte geschossen irgendwelche Stellungnahmen abgibt. In sochlen Fälle ist Ruhe und Besonnenheit gefragt.


    Vermutlich hast du diesen Fred nicht von Anfang an gelesen, sonst wüßtest Du, dass die Mitstreiter hier genau Dein Vorgehen (Musterschreiben ausdrucken, ausfüllen, wegschicken) ausgeführt haben. Die meisten mit einer ersten Frist von 3 Wochen und mit einem weiteren Brief mit einer Nachfrist von 1 Woche. Wenn dann nichts passiert, muss man einen Anwalt einschalten. Ruhe und Besonnenheit wurden mit 4 Wochen warten auf irgendeine Antwort genug bewiesen.


    Im Übrigen werde ich beim Lesen Deiner Beiträge das Gefühl, dass Du ein Mitarbeiter einer der großen Banken bist und verzweifelt versuchst, Dich bzw. Deinen Arbeitgeber von jeglicher Schuld reinzuwaschen, einfach nicht los ...

    Verstehe schon was du meinst.
    Aber wenn ein Anwalt 1000 Anträge auf dem Tisch liegen hat, wir er sich eine Strategie der Bearbeitung überlegen.
    Und hier glaube ich sind die Anwälte genauso kreativ wie die Banken.
    Werde meine Vermutung später mal kundtun.


    Ich hoffe, sie entwickeln lediglich eine organisatorische Strategie. Ansonsten würden sie sich ja nur selber schaden. Für ein paar Prozentpünktchen der Bearbeitungsgebühr macht garantiert kein Anwalt den Finger krumm. ;)


    Anwälte berechnen ihre Gebühren üblicherweise nach Streitwert. Ich habe mal durchgerechnet, was es die EC in meinem Fall kosten würde, wenn sie es auf das äußerste (Mahnbescheid, Klage, Vollstreckungsbescheid) ankommen lassen ... das wären dann knapp 600 Euro ohne Gerichtkosten (die kommen noch oben drauf).


    Tja EC ... bei einem Streitwert von 510 Euro Bearbeitungsgebühr ist das mal ne nette Ohrfeige ... *autsch*

    Noch ne Frage zu den Anwälten.


    Rechnen die ihre Gebühren bei den Banken für jeden Kunden einzeln ab, oder bekommen die ihre Gebühr prozentual von der gesamten Bearbeitungsgebühr?
    Mein Anwalt sagte er hätte hat über 1000 BG-Anträge zu bearbeiten.


    Wenn der für jeden Kunden von der Bank seine Gebühr einfordert ersaufen die Banken doch erst recht in der Arbeit.


    Wenn ich Anwalt wäre, würde ich natürlich für jeden Antrag separat berechnen. Es geht bei den Anträgen mit Sicherheit nicht um 1000x die gleiche Bank.


    Die Banken sind doch selber schuld ... hätten sie gleich richtig reagiert, am besten noch mit Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr ohne vorherige Aufforderung durch den Kunden, hätten sie jetzt viel weniger Stress ...


    Das Finanzamt hat es vor Jahren ja auch geschafft, unaufgefordert die Fahrtkosten zur Arbeit zu erstatten (als der Satz rückwirkend auf 30 Cent hochgeschraubt wurde).


    Mein Mitleid hält sich sehr in Grenzen ...

    Guten Morgen!
    Können wir uns vielleicht auch mal über die EasyCredit bzw. Teambank mal ordentlich aufregen? Bei denen passiert nämlich garnix. Überhaupt garnix. Standardschreiben und dann wieder absolutes Schweigen im Walde. Oder hat hier schon irgendjemand auch nur 1 Cent von denen gesehen? Selbst die Targo ist ja inzwischen leicht in Bewegung geraten ...
    LG, Trinchen


    Henning: ich bin kein MA, ich bin arme Kreditnehmerin, die mal bei ihrem Anwalt angerufen hat.


    Effektiv: So wie ich meinen Anwalt verstanden habe, bedeutet "Rückzahlung bei berechtigter Forderung" (Standardbrief der EC),
    - dass sie die Verjährung bei berechtigter Forderung aussetzen und dann vermutlich zahlen werden.
    - Wenn sie aber nach Ablauf der normalen Verjährungsfrist (31.12.2014) festellen, dass die Forderung nicht berechtigt war, automatisch die im Standardschreiben mitgeteilte Hemmung der Verjährung hinfällig ist
    - und man keine rechtliche Handhabe mehr hat.


    Deshalb hat er mir geraten, sofort zu handeln und nicht auf den guten Willen der EC zu pokern.

    Ich sehe das so, dass man sehr wohl dagegen vorgehen kann, wenn mit dem Hinweis abgelehnt wird, dass nicht berechtigt. Dann müsste man eben dagegen vorgehen, dass mit "nicht berechtigt" abgelehnt wurde, obwohl berechtigt. Dass es berechtigt war, besagt das BGH-Urteil.


    Eben nicht. Die EC hat mit ihrem Schreiben auf die Hemmung der Verjährung verzichtet, aber wenn die EC im nächsten Jahr schreibt, dass der Anspruch nicht berechtigt war, ist auch die zuvor von der EC eingeräumte Hemmung hinfällig. Und damit haben die dann sämtliche Forderungen vom Tisch.