Beiträge von Catrin

    Hallo zusammen,
    ich habe eine recht simple Frage: Im Betrachtungszeitraum für die Elterngeldberechnung wurde mir eine recht große Menge Überstunden ausbezahlt. Leider wurde die Auszahlung als "sonstiger Bezug" deklariert und somit bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Muss ich nun damit leben oder gibt es doch noch eine Möglichkeit um die Überstunden geltend machen zu können, da bezahlte Mehrarbeit doch eigentlich mit einfließt?
    Vielen Dank im Voraus.