Hallo,
ich habe Ihre Diskussionen rund um das oben genannten Thema gelesen, hätte selbst eine Frage, kann aber innerhalb der "community" keine Frage an Sie senden, daher dieser Weg: Wir haben 2012 unter anderen einen Bausparvertrag zur Finanzierung unseres Hauses bei der LBS abgeschlossen. Darin ist ausdrücklich von einer "Darlehensgebühr" von 2% die Rede, den entsprechenden Ausschnitt habe ich mitgeschickt. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind bei Bausparverträgen entsprechende Gebühren von 1% zulässig. Kann ich also 1% zurückverlangen?
B. Simons