Beiträge von milkrun

    Ergänzen will ich meinen letzten Beitrag auch noch durch ein weiteres Urteil OLG Stuttgart, was doch meiner Meinung nach dem anderen (ja auch ebenso OLG Stuttgart) widerspricht:


    OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15
    Volltext: http://openjur.de/u/864322.html
    Besprechung: http://www.rechtslupe.de/wirts…r-musterbelehrung-3100746
    Leitsatz:


    Geringe textliche Abweichungen der Widerrufsbelehrung von der Musterbelehrung lassen die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 BGB-InfoV jedenfalls dann entfallen, wenn die erteilte Belehrung aufgrund der vorgenommenen Änderungen nicht in gleichem Maße deutlich ist wie die Musterbelehrung.“



    Was soll man eigentlich also noch glauben?

    Hat jemand nähere Infos zu Urteil OLG Stuttgart 6 U 182/13.


    In diesem Urteil wird ja vom OLG behauptet, dass es auch unschädliche Einfügungen in den Mustertext gibt, welcher aber den Musterschutz nicht beeinträchtigt.


    So wurde da im Vertrag eine Ergänzung bzgl. "Mehrere Darlehensnehmer" gemacht, die im Originalmuster nicht vorgesehen ist.


    Link siehe hier:
    http://www.finanztip.de/filead…LG_Stuttgart_6U182.13.pdf


    Mit dieser Behauptung kann man ja praktisch von Bankenseite aus vieles an Anspruchsgrundlagen verhindern, was an Änderungen zum Mustertext vorgenommen wurde. Da kommt eine Bank ja leicht raus.


    Gilt dieses Urteil nur im Raum Stuttgart.
    Sieht das das ganze OLG Stuttgart so oder nur Teile.
    Geht jemand gegen das Urteil vor? Oder könnte man überhaupt generell gegen das Urteil vorgehen?


    Und wie sehen das andere OLGs?


    Bei anderen OLG sieht das nämlich schon wieder ganz anders aus, siehe:


    http://www.kanzlei-sylvenstein…belehrung-der-sparkassen/



    Fußnote in der Widerrufsbelehrung der Sparkassen: OLG Nürnberg verurteilt Sparkasse
    OLG Nürnberg, Urteil vom 11. November 2015, Az. 14 U 2439/14


    Hier war also eine kleine Fußnote dagegen schon eine Veränderung.




    Das ganze wird doch immer mehr eine Farce und ein Kreditwiderruf ähnelt einem Glücksspiel?


    Wie sehen das andere hier? Insbesondere die anwesenden Rechtsanwälte?

    So, ich habe nun herausbekommen, dass es eine Änderung der ABB gab.


    Hintergründe und mehr auch zu lesen in einem anderen Forum, wo ich mehr geschrieben habe:
    http://www.wallstreet-online.d…l-1200-zugeteilt-vorteile


    Ich hatte schlussendlich eine Beschwerde geschrieben, weil ich nicht mehr klar kam beim Nachvollziehen mit der BZ-Berechnung, die nicht mehr meinen ABB entsprach.


    Danach habe ich alle Informationen von der Debeka BS erhalten, nachdem diese meine Schreiben erhalten hat.


    Nachgerechnet haben sie zwar nicht meine BZ, obwohl angefordert. Sie haben mir aber versichert, dass alles richtig sei. Wie sie das ohne Nachrechnen gemacht wissen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.


    Aber sie haben mir ein Infoblatt aus 2006 mitgeschickt, aus dem die Änderungen hervorgehen, welche mit BaFin abgesprochen sind. Im Prinzip gehen die Änderungen auch okay.


    Neue ABB gibt es nicht, aber im Schreiben wird Zuteilung präzisiert (also neue Regelungen) und auch wofür nun die Halbierung der BZ gilt (z. B. auch für Bonusstaffel).


    Ich kann heute nicht mehr nachweisen kann, ob ich das Infoblatt 2006 evtl. aus Versehen weggeworfen habe. Normal hebe ich immer alles auf und habe alles aufgehoben. Mein Ordner ist ansonsten recht vollständig.


    Wenn man das Blatt jedoch anschaut, sieht es auch nicht gerade aus wie ABB-Änderungen.


    Eher wie so "Hausmitteilungen" oder Werbung. Könnte also sein, dass ich es tatsächlich damals nicht verstanden habe oder als so etwas interpretiert habe und nicht näher angeschaut habe.


    Ich würde mir von der Debeka BS wünschen, dass einseitige ABB-Änderungen auch als einseitige ABB-Änderungen erkennbar sind.


    Ich glaube auch kaum, dass so ein Blatt einen rechtlichen Bestand im Klagefall hätte.Da ich aber keinen Nachteil habe, werde ich davon natürlich absehen. Aber prinzipiell sollten die das echt ändern.Hier habe ich mal einen Scan abgelegt, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann.


    [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/24642762wt.jpg]


    Ansonsten hatte ich natürlich in meinem Schreiben noch einfach so aus Spaß angekündigt, dass ich die 10-Jahres Kündigungsfrist nach Zuteilung gleich mal ablehne. Da haben Sie mir noch geschrieben, dass sie das anders sehen wegen §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB.


    Naja, man wird sehen, wie die Gerichte entscheiden werden. Ich habe ja noch ein paar Jahre Zeit und nun ein nettes Sparbüchlein (derzeit mit 3,5% Bonus schon, wie ich nun weiß.).


    Wenn es auch nur um die 4000 EUR derzeit sind und ich wenig pro Jahr einzahlen kann (wegen Begrenzung Sonderzahlung auf Regelsparbeitrag), trotzdem nett.


    Habe übrigens mal versucht mit den neuen Infos meine BZ nachzurechnen. Nun komme ich wenigstens bei meiner eigenen Rechnung in die Richtung. Genau treffe ich es nicht, ist aber nun auch schwierig wegen taggenauer Rechnung nachzurechnen.


    Da habe ich nun keinen Bock auf komplizierte Excelorgien. Gehe aber davon aus, dass alles stimmt, weil so weit bin ich nicht weg und manches wird nun nachvollziehbar, was es vorher nicht war (z. B. Berechnungsmethode neu, Zeitpunkt der Umstellung).


    Vielleicht braucht die Infos ja jemand anders.Für mich ist der Vorgang auf meinem Schreibtisch nun erst mal erledigt.


    Gruß,milkrun


    PS.: Rest mehr dazu im anderen Forum!

    Hallo liebe Mitforisten,


    ich suche für einen Bausparvertrag der LBS BaWü die Allgemeinen Bausparbedingungen für den Tarif Vario R.
    Die Bedingungen (ABB) sollten für den Zeitraum gelten, welcher bei Datum des Abschlusses am 22.11.1999 gegolten hat.


    Leider musste ich nämlich feststellen, dass mir in meinem Ordner damals die ABB von Classic reingelegt wurden.
    Habe ich jetzt erst gemerkt.


    Kann mir jemand mit Links oder einem Scan weiterhelfen?


    Danke im Voraus!


    Gruß,
    milkrun

    Hallo liebe Mitforisten,


    ich habe einen alten Debeka Bausparvertrag von 2004 - Tarif BS1.


    Diesen konnte ich damals als Student nur schlecht besparen und habe nicht einmal den Regelsparbeitrag eingezahlt.
    Heute habe ich das Geld zur Besparung und freue mich natürlich über einen solchen Tarif mit dementsprechenden hohen Zinssätzen.


    Laut ABB wird er mit 3% jährlich verzinst.


    Dann ist ein Bonus rückwirkend vereinbart bei Verzicht auf Zuteilung abhängig von Bewertungszahl:
    BZ 2400-3999 = 3,5%
    BZ 4000-5999 = 4 %
    BZ 6000 und mehr = 4,5 %


    Derzeit habe ich den Vertrag immer jährlich mit der Regelsparsumme einmal jährlich bezahlt, da mehr ja der Zustimmung der Debeka laut ABB bedarf.
    Wegen der hohen Zinsen haben die mir natürlich nicht mehr erlaubt, mehr als den Regelsparbeitrag einzuzahlen.
    Ob ich in der Vergangenheit den Betrag genutzt habe oder nicht, hat sie dabei nicht interessiert.


    So weit so gut, ist ja egal, dann halt immer der kleine Regelsparbeitrag pro Jahr und alles gut verzinst.


    Derzeit habe ich nun ca. 40 % der Bausparsumme bezahlt und deswegen auch noch Platz noch oben zum weiteren Einzahlen mit guten Zinsen :)


    Auch alles nun noch okay.


    Aber nun ist etwas komisches passiert, weshalb ich hier nachfrage.


    Laut ABB kann die Zuteilung erst erfolgen, wenn 40 % Bausparguthaben eingezahlt sind und wenn die BZ mindestens 2400 entspricht.
    Die erste Bedingung ist ja erfüllt, die zweite aber nicht die zweite, da BZ derzeit aktuell bei ca. 1500.


    Komischerweise hat die Debeka aber mir eine Zuteilungsbestätigung zugeschickt, was sie aus meiner Sicht nach ABB nicht hätte dürfen wegen zu niedriger Bewertungszahl.


    Ich verzichte bei den Zinsen des Vertrags (Guthaben top, Darlehen Mist) natürlich auf eine Zuteilung und nutze den Vertrag als Geldanlage.
    So gesehen, erst mal kein Nachteil.


    Trotzdem kommt mir es komisch vor, wenn die Debeka mir was vorab zuteilt. So etwas hat heute immer Gründe.


    Ich habe folgende Befürchtung:


    Bausparkassen dürfen in der Zwischenzeit nach 10 Jahren nach Zuteilung kündigen bei Nichtannahme, jedenfalls nach einigen Urteilen. Ich weiß aber, dass diese natürlich umstritten sind. Aber mal egal, akzeptiere ich halt gerade mal.
    Deswegen kann eine frühere Zuteilung für mich schlecht sein.


    Normalerweise hätte der Vertrag erst bei BZ 2400 zugeteilt werden können, das wäre bei mir ca. im Jahr 2017 am Ende des Jahres.
    Also im Vergleich zu jetzt 1,5 Jahre bis 2 Jahre später als bei der jetzigen Zuteilung.


    Die BZ von 6000, was ja wegen hoher Zinsen mein Ziel ist, erreiche ich erst ca. im Jahr 2023 am Ende des Jahres.
    Wenn ich nun in 2023 (Vorausgesetzt Zinsniveau ist immer noch schlecht und ich brauche das Geld nicht vorher) das Geld liegen lassen will, dann könnte ich es nach aktueller Urteilslage (bis 10 Jahre ab Zuteilung) bis 2016 + 10 = 2026 liegen lassen. Ich könnte also das Geld mit 4,5 % rückwirkend bis 2026 liegen lassen.


    Wenn die Zuteilung nach ABB erst im Jahr 2018 erfolgt, könnte ich es aber immerhin bis 2018 + 10 = 2028 liegen lassen.


    Das ist meine einzige negative Befürchtung.


    Da ich das Geld derzeit nicht brauche, sehe ich auch keine positiven Auswirkungen durch die vorzeitige Zuteilung.


    Also, wie seht ihr das? Was habe ich vergessen in meinen Betrachtungen?


    Und hier insgesamt die Fragen:
    Welche Vorteile ergeben sich für mich aus Eurer Sicht?
    Welche Nachteile ergeben sich für mich aus Eurer Sicht?


    Soll und kann ich gegen die zu frühe Zuteilung Widerspruch einlegen?


    Danke im Voraus für eure Meinungen, Infos und Tipps.


    Gruß,
    milkrun