Beiträge von jubec

    Danke, an alle.
    Alles hat geholfen, weil meinen ersten Beitrag keiner gesehen hat, war ich schon traurig :(
    Jetzt ist alles gut...
    @muc habe ich gefragt weil der so viel gute Antworten gibt...
    besonders geholfen haben die ausführlichen und fachlichen Kommentare von Britta.
    Über Ihren Beitrag zu Nebenkosten, bin ich hier gelandet.


    Redaktionell aufarbeiten wie @Fanziska schreibt, wäre evtl. sinnvoll, weil zu vermuten ist, das es evtl. Methode hat.
    Es sei denn, ich habe einen einmaligen Verwalter (seit 40 Jahren im Geschäft) und einen einmaligen Ableser (der Europaweit arbeitet).


    Da wäre es eine Frage, an geneigte Leser, ob sie schon mal nach den Kaltwasser-Ableskosten der "Ableser" gefragt haben?
    Bei mir kam 2014 bei der genaueren Aufschlüsselung der Einzelposten raus, das von den 18 Parteien nur 16 abgelesen wurden... weil zwei keine Uhr hatten. Es ist aber über einige Jahre nie zu Thema gemacht worden.
    Einige WE wurden geschätzt, weil der Ableser keinen Zutritt hatte. Jeder hatte aber unterschiedliche Schätzwerte, bei 18 "Studenten-Einraum-Wohungen".
    Die nicht geeichten Uhren wurden nicht als geschätzt deklariert.
    Zwei WE hatten eigene Uhren, obwohl der Ableser seit Jahren alle Geräte vermieten soll.


    Das Haus wurde vom Verwalter aber nach "Verbrauch" abgerechnet. Wobei faktisch nur ein anderer "Verteilschlüssel" als Personen oder Fläche erzeugt wurde. Denn wer Gesamtkosten eines Jahren (inkl. Nachzahlungen 2103) durch die Summe der Einzeluhren teilt und dann über den Verbrauch der einzelnen WasserUhren verteilt, macht es nicht nach wirklich Verbrauch, sondern nach einem Verteilschlüssel mit anderen Basiszahlen.


    Die aktuellen Ableselisten Kaltwasser 2015 die vom Verwalter und vom Ableser weitergegeben wurden sind unterschiedlich, es sind keine "Ableseliste" sondern eine "bearbeitete Kaltwasser-Liste".
    Auf Nachfrage wurde jetzt vom Ableser erklärt, das Kaltwasser schätzen, nach Durchschnitt des Hauses üblich wäre.



    Allgemein kann ich als Leihe für das Kaltwasser/Abwasser schon empfehlen:
    - Die Ablesekosten aufschlüsseln zu lassen (die Anzahlen Zähler, Ablesungen, Mietkosten vergleichen)
    - Die Ablesewerte aller WE zu verlangen (zu prüfen ob die Ausreisser erklärbar sind)
    - Zu verlangen, darzustellen, wer geschätzt wurde (siehe oben, bei @Britta, für die Abzüge) das tun nicht alle freiwillig
    - Nachzufragen welche Uhren nicht mehr geeicht sind, die müssen geschätzt werden ... siehe oben ... das vergisst der Ableser weiterzusagen
    - Die Wasserkosten (Kaltwasser und Abwasser) auf einen Wert der Kosten je m3 zu prüfen, 2014 waren es bei uns ca 3,30€/m3 nur Kaltwasser (Wassserwerk Kaltwasser will nur 1,70€/m3 im Jahresmittel)
    Da habe ich so viele Erklärung im Netz gefunden...
    Ablesefehler zwischen Haupt und Einzeluhren, Heizungswasser, Putzwasser, Gärtner das alles wird zum "Allgemeinwasser" zusammengefasst, was aber 15% nicht überschreiten darf.
    15% wovon, wenn einige WE keine Uhr haben, einige geschätzt werden?


    - Die gesamte Ableseliste zeigte auch, dass die Heizkörper in vergleichbaren WE unterschiedlich in der Grösse/Kennzahl gemessen wurden. Vergleichbare Grundschnitte und WE-Grössen haben oft auch gleiche Heizkörper, somit auch gleiche Kennzahlen.


    Ich habe nur den Trost, anderen geht es genauso :)


    Noch meine Fragen an @Britta (siehe auch meine erste Anfrage):
    Wenn eine WE geschätzt wird, dürfen dann alle andern auch die 25% abziehen?
    1. in meinem Fall wo "ein anderer" Verteilschlüssel erzeugt wird, betrifft es direkt jede WE


    2. wenn z.B in einem "idealem Haus" nur eine WE geschätzt, würde (Uhr defekt), verändert sich trozdem der Anteil der Gesamtkosten für alle WE. Das wird ja über die Wassserkosten je m3 erreicht (z.B. 3,30€/m3), die der Verwalter dann anpasst um alle Kosten zu verteilen. Wenn alle Kosten verteilt sind und bezahlt werden, ist es dem Ableser/Verwalter/Vermieter egal wer was bezahlt. Dort sind es durchlaufende Posten, nur beim einzelnem Mieter bleibt die Verteilung ein wenig ungerecht. Die Frage: wie genau sollten Abrechnungen sein?


    3. Kann man eine "Empfehlung" so formulieren: Wer bei seiner Wasser-Abrechnung nach Verbrauch, mehr als 15% über Lieferpreis des Wasser/Abwasserwerkes, als "Hauspreis des Verwalters" berechnet bekommt, sollte es genau prüfen?


    Ich hoffe ich mache nicht zuviel Arbeit...

    Hallo zusammen,
    kann mir jemand einen Hinweis geben, wie der Kaltwasserverbrauch für eine Wohnung geschätzt werden darf?


    Für Heizkosten gibt es nach Gesetz Vorschriften wie zu schätzen ist.
    Beim Kaltwasser gibt es nur die Flächen- oder die Personen-Anzahl-Verteilung.
    Wenn einzelne Uhren vorhanden sind, ist danach abzurechnen.
    Wenn nicht abgelesen werden kann, kann Wasser dann geschätzt werden?
    Ich finde keine Lösung wie es sinnvoll geschätzt werden kann.
    Mittelwert aller Wohungen ist die Lösung der ista.


    Ich würde @Dr. Britta Beate Schön gern fragen, weis aber nicht Ihren @Namen.
    Kann @muc mir helfen?


    Danke für die Unterstützung.

    Hallo zusammen,
    ich haben eine Frage zu Nebenkosten-Kaltwasser und hier „Abzügen bei geschätzten Werten“.
    Ich finde im Netz, dass pauschal 15%-Abzug dem Mieter zugestanden werden, wenn Heizungs-Werte geschätzt wurden.


    Wie ist es, wenn eine Eigentümergemeinschaft den Kaltwasserverbrauch teilweise schätzt (4 WE von 18),
    dürfen dann alle 18 Mieter einen Abzug vornehmen?
    Gibt es Musterprozesse?


    Die Geschichte: Ein Mieter der Mitte 2014 eingezogen ist, kürzt die Nebenkosten. Ich will es verstehen, und lerne.
    Bisherige Ergebnisse:
    Es gibt Nachforderungen vom Wasserwerk für 2103.
    In Rechnung gestellt sind in 2014, der gesamt Verbrauch 1360m3 mit 1,70€ inkl. MwSt. und 114€ Zählerkosten.
    In 2013 wurde auf Grund fehlender Messwerte nach Fläche abgerechnet.
    2014 wurde nach Ablese-Werte-Wasserzähler je WE abgerechnet.
    Die gemeinschaftliche Waschmaschine im Keller, hatte keinen eigenen Zähler und wird nicht geschätzt. Münzgeld wird als Einnahme verbucht.


    Der Mieter akzeptiert die KaltWasserKosten von 3,3872€ „Betrag pro x Einheit“, in der Ableser-Rechnung nicht.
    Der Ableser (Weltweites Unternehmen) bekommt diesen Wert vom Verwalter (Mitglied im BVI und IVD).


    Der Verwalter erklärt:
    Wir haben in 2014 2.873,20€ bezahlt. (Nachzahlung über 734,20 für 2013)
    Ablesung Wasser = 848,24m3 (ohne Waschmaschine )
    Die Kosten werden lt. Ablesung verteilt!
    KostenGeräte KW 273,76€


    2.873,20€/848,24=3,3872€ je m3, es ist wohl ein typisches Verfahren.


    Die WE-Kaltwasserzählern sind unter Vertrag und gemietet (beim Ableser).
    Der Ableser teilt mit, das er von 18 Parteien, 16 abliest, und er 14 Geräte vermietet (= 273,76€ ok).
    Die Einzelaufstellung ergibt 14 Mietgeräte, zwei WE haben eigene und zwei keinen Zähler.
    Die vier WE werden 2014 geschätzt. Zwei weitere Geräte sind nicht mehr geeicht, werden aber abgelesen.


    Ich habe aktuell nachgefragt, wie geschätzt wird, weil die vier geschätzten Werte im Mittel ca. 15% geringer ausfallen,
    als der „abgelesene Hausdurchschnitt“. Die Antwort ist noch offen.


    Bis hier habe ich verstanden:
    -Da die Gesamtsumme-KaltwasserWasser-Kosten, „üblicherweise“ verteilt wird , werden hier jetzt einige Mieter zur Übernahme der Kosten
    „angehalten“. Auch alle abgelesenen Mieter bekommen über den Faktor der Gesamtkosten 3,38€/m3 (nur Kaltwasser), die Kosten nach
    Verbrauch aufgeschlagen. Die Nachzahlung der Flächenabrechnung 2013 wird gemischt mit Kosten nach Verbrauch 2014.
    -Wäre 2013 auch nach Verbrauch mit 1,70€/m3 abgerechnet worden, hätten keine Nachzahlungen entstehen dürfen, weil alle ihre Verbrauchsmenge bezahlen.
    -Zählerkosten des Wasserwerkes 114€, sollten ja auf 18Parteien aufgeteilt werden und nicht nach Verbrauch umgelegt werden
    -Die Mieter die schon ca. 15 % geringer geschätzt wurden, dürfen wohl noch 15% beim Vermieter abziehen, weil geschätzt wurde.
    -Wasser für Waschmaschine wird zweimal abgerechnet.


    Es gibt noch viele Fragen, die ich noch nicht stellen kann,
    hier nun zunächst die Frage, für die ich keine Beispiel-Antwort im Netz finde... siehe oben.


    Wäre ich nicht Vermieter, würde ich jedem die 15% gönnen.
    Danke, wenn Sie bis hier gelesen haben.
    Noch ein Danke, für eine gute Antwort.