Beiträge von xeb

    So schön der Gedanke ist, der Versicherung auf die Finger zu schauen, so unmöglich ist es in der Praxis.


    Ich habe mich inzwischen damit abgefunden, dass ein ganz großer Teil unseres Geld- und Wirtschaftsystems nur deswegen funktioniert, weil genug Leute daran glauben. Danach lebe ich und versuche mein Geld so zu verteilen, dass im Fall eines großen Crashs zumindest nicht alles dran glauben muss...

    Eben deshalb stelle ich die Frage. Ich will nicht "glauben" sondern "wissen". Und die Antworten bestärken mein Gefühl, dass Lebensversicherungen für mich grundsätzlich nicht in Frage kommen.

    Hallo,


    die Frage steht im Titel.


    Ist es möglich das irgendwo einzusehen um verbindliche Informationen zu bekommen?
    Gibt es gesetzliche Regelungen, die den Anbietern vorschreiben, was mit dem Geld der Versicherungsnehmer gemacht wird.


    Ich will beurteilen können, ob die versprochene Rendite eingehalten werden kann.
    Dazu muss ich ja sein, "was" mit meinem Geld gemacht wird.

    Hallo,


    ich möchte gerne von Euch wissen, ob ich die Berechnung des Rentenanpassungsbetrags (Anlage R, Seite 1, Zeile 6) verstanden habe. Ich bin nämlich gerade dabei eine Steuererklärung fertigzustellen.


    Die letzte Steuererklärung (für das Jahr 2014) wurde durch einen Steuerberater gemacht. Das Problem dabei ist, dass er einen Betrag angegeben hat, den ich nicht nachvollziehen kann. Daher meine Unsicherheit.


    Ich formuliere ein konkretes Beispiel (mit fiktiven Daten) und versuche es übersichtlich zu halten:


    Rentenbeginn: Irgendwann im Jahr 2011
    Festellungsjahr: das Folgejahr, also 2012


    Rente für 2011 (wie gesagt iwann in 2011 angefangen, daher nicht Jahresrente) beträgt 9967,19 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)


    Jahresrente für 2012 beträgt 10000 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)


    Jahresrente für 2013 beträgt 10020 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)


    Jahresrente für 2014 beträgt 10050 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)


    Jahresrente für 2015 beträgt 10080 € (inkl. KV- und PV-Beiträge)



    Was ich jetzt verstanden habe:


    Zur Berechnung des Rentenanpassungsbetrags ist

    • die ausgezahlte Rente im Jahr 2011 nicht relevant,
    • die Differenz zwischen der Jahresrente 2015 und der Jahresrente im Feststellungsjahr (i. d. F. 2012), der Rentenanpassungsbetrag

    In Anlage R, Seite 1, Zeile 6 trage ich also für die Steuererklärung 2015 ein: 80 €


    Ich schrieb oben, dass der Steuerberater für das Jahr 2014 einen anderen (niedrigeren) Betrag angegeben hat. Meiner Meinung nach hätte er aber 50 € angeben müssen.


    Ich wäre für Hilfe dankbar!

    Welchen Teil genau? Diesen Teil nicht oder? Ich bin ja nicht mehr über meine Eltern krankenversichert:


    Zitat

    Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder steuerlich geltend machen
    Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Ihr Kind können Sie als Sonderausgaben von der Steuer abziehen, sofern Sie für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben. Das gilt unabhängig davon, ob Sie selbst Versicherungsnehmer sind oder das Kind.


    Falls dieser Teil gemeint ist:


    Zitat

    Wenn Ihr Kind alter als 25 Jahre ist
    Sie müssen steuerlich nicht unbedingt leer ausgehen, wenn Ihr Nachwuchs die maßgebende Altersgrenze überschritten hat. Ihre Kosten für den Unterhalt und eine Berufsausbildung Ihrer Kinder können Sie bis zu 8.472 Euro (2016: 8.652 Euro) pro Jahr als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dieser Betrag erhöht sich noch um die Kosten, die Sie gezahlt haben für die Basisabsicherung Ihres unterhaltsberechtigten Kindes in der Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung.


    heißt also, angenommen - um mal ein paar konkrete Zahlen zu nennen - ich habe 2015 12x90 € Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt und 2x300€ Semesterbeitrag (dort steht ja "Berufsausbildung", das trifft für ein Studium ja zu). Die Summe ist 1680 € < 8.472 €. Also können meine Eltern diese Kosten (Kranken- u. PflegeV. und Semesterbeiträge), als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, obwohl ich der Versicherte bin. Verstehe ich das richtig?



    Den letzten Satz:


    Zitat

    Dieser Betrag erhöht sich noch um die Kosten, die Sie gezahlt haben für die Basisabsicherung Ihres unterhaltsberechtigten Kindes in der Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung.


    verstehe ich nicht. Können Sie mir den erklären.

    Die Frage ist, ob die Beiträge die ich aktuell direkt an die BARMER GEK überweise, steuerlich anrechenbar sind.


    Hintergrund ist ein Schreiben, dass ich bekommen habe in dem drinsteht: "[...] Kranken- und Pflegeversicherung gelten als wichtige Vorsorgeaufwendung. Daher können Sie diese auch steuerlich absetzen." Aufgelistet werden Zeitraum/Betragsart/Beitrag in €

    Hallo,


    ich bin derzeit >25 und Student, dh ich bin nicht mehr über meine Eltern krankenversichert sondern zahle meine Beiträge direkt an die Krankenkasse (BARMER GEK).
    Der Krankenkasse habe ich meine Einwilligung zur Datenübermittlung (meiner Daten) an das Finanzamt mitgeteilt.


    1. Geht das alles automatisch und werde ich dann irgendwann auf meinem Kontoauszug einen Zahlungseingang vom Finanzamt von xx,xx € sehen? (eher unwahrscheinlich)


    2. Welche Schritte muss ich unternehmen, damit das Nötige eingeleitet wird und ich Geld zurückbekomme?


    3. Muss ich wirklich eine Einkommenssteuererklärung abgeben (ich bin Student und habe kein Einkommen)?


    Verbraucherzentralen, Finanzamt, Krankenkasse etc. habe ich noch nicht nach Hilfe gefragt, da ich denke zum Einstieg ist diese Plattform das Richtige.


    Danke schonmal für Tipps und Hilfen.