Beiträge von sd84

    Danke erstmal für die Infos aber die Lage ist diese. In Bezug auf die Mietobergrenzen der Stadt für Sozialhilfeempfänger gibt es keine Bedenken, die Miete entspricht den Vorgaben. Und ein unbegründeter Wohnungswechsel liegt auch nicht vor, weil der jetzige Vermieter meiner Eltern ihnen wegen Eigenbedarf gekündigt hat. Er möchte die Wohnung für seine Tochter umbauen und sie will dort einziehen.
    Zeitlich passt alles so gut zusammen, dass sich meine Eltern gedacht haben, bevor wir lange Suchen bei diesem begehrten Wohnungsmarkt, ziehen wir lieber bei unserem Sohn ein.
    Unsere bedenken sind nur dahingehend, dass das Sozialamt sagen könnte, es ist doch die Wohnung deines Sohnes und auch nicht selbst genutzt, wieso lässt er dich nicht für günstiger da wohnen oder zahlt die Aufstockung der Rentenleistungen durch Sozialhilfe als Unterhalt. kann die ETW nicht als Altersabsicherung auch unter Schutzvermögen fallen?

    Hallo
    wir bewohnen zur Zeit eine Eigentumswohnung und ziehen bald in ein neu gekauftes Haus. Das heisst wir haben dann ein selbstbewohntes Haus und eine Eigentumswohnung, beide jeweils mit laufenden Finanzierungskrediten.
    In die Wohnung wollen meine Eltern einziehen aber müssen für die Bezahlung der Miete Grundsicherung zur toAkung beantragen, weil die Renten nicht ausreichen. Kann es sein, dass in diesem Fall das Sozialamt von uns verlangt, dass wir meine Eltern mietfrei wohnen lassen, obwohl wir noch den Kredit abbezahlen müssen.