Danke erstmal für die Infos aber die Lage ist diese. In Bezug auf die Mietobergrenzen der Stadt für Sozialhilfeempfänger gibt es keine Bedenken, die Miete entspricht den Vorgaben. Und ein unbegründeter Wohnungswechsel liegt auch nicht vor, weil der jetzige Vermieter meiner Eltern ihnen wegen Eigenbedarf gekündigt hat. Er möchte die Wohnung für seine Tochter umbauen und sie will dort einziehen.
Zeitlich passt alles so gut zusammen, dass sich meine Eltern gedacht haben, bevor wir lange Suchen bei diesem begehrten Wohnungsmarkt, ziehen wir lieber bei unserem Sohn ein.
Unsere bedenken sind nur dahingehend, dass das Sozialamt sagen könnte, es ist doch die Wohnung deines Sohnes und auch nicht selbst genutzt, wieso lässt er dich nicht für günstiger da wohnen oder zahlt die Aufstockung der Rentenleistungen durch Sozialhilfe als Unterhalt. kann die ETW nicht als Altersabsicherung auch unter Schutzvermögen fallen?