@RAWedekind
Habe den Widerruf noch nicht erklärt bzw. erklären lassen (über RA). Bin noch im Überlegungsprozess; soweit ich bisher gelesen habe wird von der ING kein normaler Widerspruch akzeptiert. Also Überlegung zu klagen. Allein kann ich nicht, dann Versuch, einen Prozessfinanzierer zu finden. Auch gut.
Prozessfinanzierer will im Erfolgsfall Bargeld sehen, anteilig von der erstrittenen Summe, verständlich. Beim Widerruf von Hypo-Darlehen geht es aber um "fiktives" Geld, was mir wohl nicht ausgezahlt wird, sondern in eine Neu-Berechnung meiner Restschuld einfließt, was wiederum in eine neue, günstigere Anschlußfinanzierung mündet. Von wem erhält also der ProFin seine Erfolgsbeteiligung?
Falls ich unterliege, bekomme ich nichts, gebe nichts ab und der ProFin bezahlt die Kosten des Verfahrens. Für mich wahrscheinlich eine neutrale Lösung. Dafür würde ich aber nicht klagen wollen.
Beim Vergleich findet wohl eine Aufrechnung zwischen Gewinner und Verlierer statt. Da ich aber auch hier kein Bargeld sehe, trage ich wieder anteilig meine Verfahrenskosten, das Erfolgshonorar des ProFin und ggf. anteilig die gegnerischen Verfahrenskosten.
Oder liege ich mit dieser Deutung falsch?
Wenn ich also die Klage verlieren würde, wäre ich finanziell nicht schlechter gestellt als vorher, in den beiden anderen Fällen muss ich Bargeld in die Hand nehmen und zahlen. Ich hätte dann aber vielleicht die Möglichkeit kostengünstiger weiter zu finanzieren, also eine Investition in die Zukunft, bei der ich längerfristig vielleicht Einsparungen erzielen könnte/würde.
Also ein nicht ganz einfaches Rechenspiel, das man selbst wohl nicht bis in die letzte Ecke ausloten kann, sondern besser einen Fachmann kontaktieren.
Ich überlege weiter,
Gruß,
Klaas