Deshalb meine Frage: Worauf gründet sich Deine Annahme, dass Dir Bonuszinsen zustehen, wenn Du der Kündigung „nachkommst“?
Das ist in der Tat die Kernfrage, die jetzt geklärt werden muss!
Im § 3 (4) ABB steht bei mir:
" Frühestens nach Ablauf von 7 Jahren sei dem jüngsten Vertragsbeginn wird bei Verzicht auf das zugeteilte Bauspardarlehen oder bei Kündigung des Bausparvertrages ein Zinsbonus berechnet. Der Zinsbonus ist abhängig von den verdienten Guthabenzinsen.
Der Zinsbonus beträgt ..." und dann kommen die prozentualen Berechnungen für den Zinsbonus. z.B. " 110% der Guthabenzinsen ab verdientem Guthabenszinsen von 250 DM"
Die Annahme, dass mir Bonuszinsen zustehen, resultiert einfach daraus, dass mir diese ja im Laufe der Jahre immer mal wieder genannt wurden und sie auch auf dem "Antrag zur Auszahlung des Guthabens" vemerkt waren. Auf Treu und Glauben gründet sich meine Annahme folglich ...
Die Voraussetzung dafür ist in einer Reihe von ABB, die mir bekannt sind, die Annahme der Zuteilung bei gleichzeitigem Verzicht auf das Bauspardarlehen (nicht auf die „Zuteilung“, sie ist ja bereits erfolgt). Für diese Maßnahme hält jedenfalls die BHW ein Formblatt bereit.
Bei diesem Formblatt von der Huk unterschrieb man:
"Ich/Wir wünschen die Zuteilung meines/unseres Bausparvertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Auf ein Bauspardarlehen verzichte(n) ich/wir.
Bitte überweisen Sie das Guthaben auf folgendes Konto: ..."
Auf Nachfrage bei der Huk hieß es dann, wenn ich das Guthaben noch nicht ausbezahlt haben möchte und den Bausparvertrag noch nicht gekündigt haben möchte, bräuchte ich nichts zu tun. Also folgte ich dem und tat nichts.
Der Zinsbonus würde mir solange zustehen, wie ich die Bausparsumme noch nicht erreicht hätte.
Hätte ich somit die Zuteilung annehmen, auf das Darlehen verzichten und auf die Auszahlung explizit verzichten müssen?
Dann wäre jetzt der Knackpunkt:
Was muss man tun, wenn man eine 10-Jahre-Kündigung erhalten hat, um den Bonus noch zu retten, wenn er nicht wie selbstverständlich gewährt wurde.
bzw. die Umkehrfrage: Heißt 10-Jahre-Kündigung zugleich Bonusverlust?
Viele Grüße,
Lisette