Beiträge von MrMo

    Danke für die Ausführungen. Dies ist für mich die erste vernünftig nachvollziehbare Begründung. Ein Anwalt für Sozialrecht konnte mir in dieser Angelegenheit jedenfalls keine eindeutigen Auskünfte geben...

    Das ist mir bewusst und eine entsprechende "Karenzentschädigung" ist vereinbart bzw. muss durch aktuellen Arbeitgeber geleistet werden. Ich konnte allerdings das Verbot bereits von 12 Monaten auf 6 Monate verkürzen, um somit früher bei meinem neuen Arbeitgeber starten zu können.


    Meine Frage orientiert sich am Beitrag


    http://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/


    Mit diesen wichtigen Gründen verhindern Sie eine Sperrzeit:
    Können Sie nachweisen, dass Sie aus einem dieser wichtigen Gründe selbst gekündigt haben, können Sie eine Sperrzeit verhindern:


    Aussicht auf neue Stelle: Wenn Sie eine feste Zusage oder auch nur nachweislich konkrete Aussichten auf eine neue Stelle hatten, haben Sie die Arbeitslosigkeit nicht vorsätzlich herbeigeführt, selbst wenn der Jobwechsel dann nicht geklappt hat. (LSG Hamburg, Urteil vom 01.02.2012, Az. L 2 AL 49/09).


    Rot markierter Bereich trifft ja in meinem Fall zu. Ich habe mein bisheriges Arbeitsverhältnis erst gekündigt, nachdem ich den Arbeitsvertrag bei meinem neuen Arbeitgeber unterschrieben habe.


    P.S.: Das mit der Lebensgrundlage mag sein, wäre allerdings eine erhebliche Verschlechterung zur aktuellen finanziellen Situation.

    Hallo liebe Mitglieder,


    folgender Fall beschäftigt mich momentan:


    Ich habe mein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt und werde ab dem 1.4. arbeitslos sein. Ich habe dies jedoch nicht getan, weil ich so gerne arbeitslos sein möchte, sondern da ich ab dem 1.10.16 ein neues Arbeitsverhältnis antreten werde. "Leider" wechsle ich zum Wettbewerb, wodurch mein nachvertragliches Wettbewerbsverbot greift, das jedoch zum 30.09.16 endet. Bis dahin darf ich meine Stelle jedoch nicht antreten.


    Nun ist mir nicht ganz klar, ob die Arbeitsagentur eine Sperrfrist aufs ALG1 in meinem Fall verhängen darf oder eher nicht. Ich habe diese Arbeitslosigkeit ja nicht "bewusst" beigeführt, sondern muss mich aufgrund des Wettbewerbsverbots einer befristeten Arbeitslosigkeit aussetzen.


    Ich werde die Tage Unterlagen erhalten in denen ich meinen Sachverhalt erklären soll -> würde eine vergleichbare Begründung ausreichen?


    Wie schätzt Ihr das ein? :)


    Danke und VG