Welche Logik steckt hier denn drin? Das Einschalten eines RA garantiert dann die Rückzahlung von BG und Zinsen? Ist nicht Ihr Ernst oder?
Noch einmal: mit dem Eingang beim Ombudsmann (via Einschreiben) wird die Verjährung gehemmt. Der Ombudsmann wird sich wohl an die BGH-Urteile halten und diese den anhängigen Banken vorgeben. Diese müssen sich dann danach richten.
Wenn ich hier lese, wie fix einige den RA eingeschaltet haben, würde es mich nicht wundern, wenn der eine oder andere zu früh dran war und auf den Kosten sitzen bleibt. RA sollten erst eingeschaltet werden, wenn gar keine Reaktion innerhalb der selbst gesetzten Frist erfolgt. Und auch nur dann. Die sogenannten Zwischenbescheide sehe ich als Laie in der Tat als Reaktion der Bank. Möglich, dass dann u.U. tatsächlich so entschieden wird, dass die Kosten eines RA unverhältnismäßig sind.
Bin erstaunt, wie hier alle RA in die Höhe gehoben werden. Die halten derzeit doch auch nur die Hand auf, für die Dinge, die jeder von Ihnen via OM selbst und kostengünstig erledigen kann. Jedes kostenerhöhendes Element landet am Ende doch eh nur wieder beim Kunden - und damit bei Ihnen und mir.
Zum Thema Zinsen: klar sind die Herren und Damen bemüht, die BG schnellstmöglich auszuzahlen - und ggf. vor der Berechnung der ZInsen. Das reduziert Zinskosten. Denn das BGH gewährt nur Zinsen für die BG bzw. den Zeitraum bis zur Auszahlung. Für mich ein normaler Vorgang, wenn auch die Kommunikation seitens der Banken besser laufen könnte.
Und nein, ich arbeite nicht für eine Bank. Und ja, ich erwarte auch noch zwei BG von der Santander - bin da allerdings ganz entspannt.