Beiträge von Doris

    so, jetzt ist der Rückschein für den 2. Zustellungsversuch gekommen, den ich letzte Woche Freitag abgeschickt hab, nachdem die Post mir fälschlicherweise gesagt hat, dass mein Schreiben vom 29.10. nicht zugestellt werden konnte (Zustellungsdatum 3.11). Also hier kann keiner sagen, wir haben nichts bekommen.... dann sollte ja zumindest ein Antwortschreiben noch vor dem 19.11. bei mir sein... bin ja echt schon gespannt.

    Ich hab mir nochmal über diesen Satz Gedanken gemacht:


    "Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass aufgrund der zu erwartenden hohen Neuanfragen die Erstattung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Erhebung einer Klage zur Unterbrechnung der anstehenden Verjährung ist nicht erforderlich."


    Wäre es auf Seiten der Santander nicht arglistige Täuschung, wenn sie diesen Satz in der Hoffnung auf Verjährung schreiben, um nicht zahlen zu müssen. Denn dadurch handeln sie ja vorsätzlich mit dem Zweck die Leute um ihr Geld zu betrügen, was wiederum eine Straftat ist??? Also gehe ich davon aus, dass sie tatsächlich zahlen wollen.

    Da ich ja grad eh nix anderes zu tun hab, als auf meinen Brief zu warten, hab ich mich ein bissel schlau gemacht über maschinell erstellte Schreiben und deren Rechtsgültigkeit... .dazu hab ich folgenden Link gefunden


    http://minecraft.de/showthread…hrift%94-sind-ung%FCltig!


    http://minecraft.de/showthread…hrift%94-sind-ung%FCltig!Urteil: Eine Unterschrift unter einem Schreiben ist eine Wirksamkeitserfordernis!Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil/Beschluss vom 27. 1. 2003 – 1 B 92. 02; OVG Schleswig (Lexetius.com/2003,409 [2003/4/229])Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z. B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40. 87 BVerwGE 81, 32,). Die vom Prozessbevollmächtigten des Klägers angeführte Rechtsprechung (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 GmS OBG 1/ 98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15 = NJW 2000, 2340), wonach bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift Genüge getan ist, gilt nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist, nicht aber für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. auch Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/ 02 BFH/ NV 2002, 1597 und und von Albedyll in: Bader u. a., VwGO, 2. Aufl., § 60 Rn. 29). In diesem Fall ist vielmehr nach wie vor grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift erforderlich, die vor Fristablauf vorliegen muss.

    @nellinull
    Ich würde es schon per Einschreiben/Rückschein schicken. Das hat mit den Geschäftsbeziehungen gar nichts zu tun. Ist einfach nur Nummer sicher, dass sie den Brief bekommen haben. Du kannst ja auch hingehen mit 2 unterschriebenen Briefen und Dir auf dem zweiten den Eingang des ersten bestätigen lassen mit Stempel, Datum und Unterschrift...

    [quote='eldo123','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/15-bearbeitungsgebuehr-von-krediten-zurueckfordern?postID=4413#post4413'


    Ich habe für jedes Darlehen ein Brief (einschreiben) an die Santander geschickt, geantwortet wurde auch pro Darlehen ein Brief geschrieben. ..[/quote]


    Wohin hast Du die Briefe geschickt? Nach Mönchengladbach oder an die Filiale?

    @nelli


    das kann dauern. Ich hab bei der Post angerufen am 7.11. und die haben gesagt, die Santander hätte den Brief noch nicht abgeholt. Daraufhin hab ich sofort einen zweiten hinterher geschickt (per Einschreiben, Fax und normal) mit dem Vermerk "2. Zustellungsversuch" und rat mal was... als ich am Abend nach Hause gekommen bin, war der Rückschein des ursprünglichen Einschreibens im Briefkasten... also auf die Post und was online steht kann man gar nichts geben....

    @Doris,


    ich habe gestern erst den zweiten Rückschein von der Santander bekommen. Zugestellt wurde das erste Schreiben am 04.11 und das zweite einen Tag später. Bisher habe ich aber noch keine Rückantwort erhalten. Ich denke mal, dass diejenigen, die gleich am 29.10. geschrieben haben das Glück hatten, dass am Anfang wohl weniger Posteingang abzuarbeiten war und ab letzter Woche die große Postflut eingesetzt hat. Meine Frist läuft noch bis 25.11., bis dahin müßte sich ja eigentlich was tun. Ich denke aber schon, dass das zentral in irgendeiner Abteilung in Mönchengladbach bearbeitet wird.


    Ich hab meinen am 29.10. geschickt, Rückschein abgestempelt am 3.11. und kam am 7.11. bei mir an... Frist ist bei mir am 19.11.... mal abwarten. Ich hasse warten, LOL.