Beiträge von Sara

    @capo


    Hallo Capo, sagen wir mal so: Ab 2018 machen synthetische wie physische ETFs bei der Steuer gleichermaßen wenig Arbeit. Beide werden dann jährlich besteuert. Die Typen nähern sich in dem Punkt also an.


    Wenn Du Dich also mit einem physisch replizierenden Fonds wohler fühlst und es Dir um die "Arbeit" geht, die Du damit hast, fällt die Entscheidung für den physischen ETF jetzt also vielleicht leichter.


    Was die Höhe der Besteuerung physisch und synthetischer ETFs angeht, muss man aber ja fairerweise sagen, dass es ja auch jetzt schon einen Unterschied gibt - und zwar auf Anlegerebene.


    Bei einem physischen ETF hatte der Anleger die Möglichkeit, sich Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer anrechnen zu lassen. Beim synthetischen ETF gibt es diese Möglichkeit nicht.


    Wenn es also künftig die Vorabpauschale beim physischen ETF gemindert wird (Teilfreistellung), gleicht das auch aus, dass die Quellensteueranrechnung wegfällt. Das sollte sich also nicht so viel nehmen.


    Beim synthetischen ETF würde eine Teilfreistellung bewirken, dass der Fonds dann etwas besser dastünde als bislang :) Die Diskussion dazu läuft.


    Fazit: Der synthetische ETF verliert den Vorteil der späten Besteuerung, der physisch-replizierende gewinnt den Vorteil, keine Arbeit mit der Steuererklärung mehr zu machen. Vielleicht tritt durch diese "Annäherung" das Argument weiter nach Vorn, wegen der möglicherweise künftig etwas geringeren Besteuerung (Teilfreistellung beim physischen ETF gesetzt!) den physischen ETF zu kaufen.


    Zu beachten gibt es: a) die ETF-Anbieter synthetischer ETFs setzen alles daran, auch für ihre ETF-Klasse die Teilfreistellung zu erwirken. Sie stehen da offenbar in reger Diskussion mit dem zuständigen Ausschuss. Argument könnte sein, dass das Trägerportfolio - also das Portfolio, das der Fonds tatsächlich hält - aus Aktien besteht. Und ganz pragmatisch b) welchen ETF die eigene Online-Bank bzw. der Broker günstig anbietet.

    @Oekonom @RaphaelP


    Hallo, wollte nur kurz nachtragen, was es mit "Basiszins" auf sich hat.


    Der Basiszins, der ausschlaggebend für die Bemessungsgrundlage der Besteuerung von Investmentfonds sein wird, ist der des Bundesfinanzministeriums nach §203 Abs. 2 Bewertungsgesetz. Er soll die "Mindestverzinsung am Markt" angeben - und wird oft auch risikofreier Zins genannt. Aktuell steht er bei 1,1 Prozent. Dieser Basiszins ist maßgeblich immer dann, wenn es um Annahmen zur Wertentwicklung von Erträgen geht. Ich teile die Vermutung, dass er schwerlich negativ werden wird :)


    Dagegen ist der Basiszins der Bundesbank (nach § 247 BGB) als Richtgröße für Kreditzinsen relevant. Er ist abgeleitet vom Leitzins der EZB (und aktuell, wie richtig geschrieben, negativ) ...


    Was die Besteuerung von Fonds angeht: die wird ab 2018 nicht unbedingt einfacher, aber zumindest formal "gleicher". zT haben Anleger damit auch weniger Arbeit als früher, denn die Vorabpauschale wird kalkuliert und (sofern kein Freistellungsauftrag besteht oder dieser ausgeschöpft ist) die Steuer darauf einbehalten. Bei Verkauf wird bereits bezahlte Steuer direkt angerechnet. Ausschüttungsgleiche Erträge bei physisch thesaurierenden Fonds, die man händisch in die Steuererklärung eintragen musste, gibt es dann nicht mehr :)

    Hallo @mukululu ,


    bei der Toprente investiert die DWS in ETFs, allerdings nicht direkt, sondern die ETFs sind Teil eines hauseigenen Dachfonds. Für diesen verlangt die DWS nicht unerheblich Fondsverwaltungskosten und insbesondere Ausgabeaufschläge. Die potenzielle Kostenersparnis durch ein Investment in ETFs kommt also beim Kunden nicht an.


    Wir empfehlen die DWS Toprente daher nur in ihrer rabattierten Form, d.h. dann, wenn Sie sie bei einem Vermittler im Internet abschließen, der Ihnen die Ausgabeaufschläge erlässt.


    Was die Kosten der einzelnen Fondssparpläne (Effektivkosten) angeht, haben wir diese im Detail verglichen und im Ratgeber zu den Riester-Fondssparplänen offengelegt. In unsere Bewertung gehen die Kosten mit einem Gewicht von 35 Prozent ein.


    Viele Grüße,
    Sara

    Hallo @m1ster_j,


    ich wollte gern noch auf die Frage antworten, inwiefern eine Riester-Rentenversicherung mit garantiertem Rentenfaktor besser ist als andere Riester-Produkte ohne. Wir glauben, dass es nicht unbedingt ein Vorteil sein muss, schon heute den künftigen Rentenfaktor zu kennen.


    Natürlich können Versicherer in 30 Jahren u.U. eine andere Lebenserwartung für ihre Berechnungen der Rente zugrunde legen. Andererseits: Bis dahin könnte auch das Zinsniveau wieder deutlich gestiegen sein - diese Entwicklung bestimmt den Rentenfaktor auch mit.


    Wie hoch steigende Lebenserwartung versus steigende Zinsen beim Rentenfaktor ins Gewicht fallen würde, wissen wir nicht - das müsste man versuchen, einmal im Detail auszurechnen.


    Stand jetzt ist: Wir gehen davon aus, dass sich in den kommenden Jahren ein Wettbewerb der Angebote an Sofortrenten ergibt - dann, wenn die erste Kohorte Riester-Verträge ausläuft und sich viele nach der günstigsten Versicherung für die Verrentung umsehen. Das könnte sich für Sparer positiv auswirken.