Beiträge von Stain23

    zu Stain23 vom 17.02.2016


    Nach unserem Kenntnisstand gab es für die Zeit vom 11.06. - 29.07.2010 auch eine sog. Musterbelehrung mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2010 und - parallel dazu - eine weitere, korrigierte sog. Musterbelehrung für die Zeit ab dem 30.07.2010.

    Hallo @kqp


    Hätten Sie diese Musterbelehrung mit Übergangsfrist ggf. vorliegen und könnten diese hier posten? ich habe schon alles abgesucht, jedoch nur die Meldung gefunden, dass es für diese Zeit keine gültige gibt.


    @all


    Kann mir jemand was zu der Aufsichtsbehörde sagen, und dass sie für mich als Darlehensnehmer zuständig sein soll?
    Dass kann man so ja nicht sehen, da die Aufsichtsbehörde ja eigentlich das Banken/Kreditgeschäft beaufsichtigt und somit für den Darlehensgeber zuständig ist. Ich kann mich ja lediglich bei einer Beschwerde unverbindlich an diese Behörde wenden. Jedoch kann sie mir rechtlich gar nicht helfen. Sie kann höchsttens mal bei der Bank anfragen, was da los ist.


    Im Gesetzestext steht der Satz so: die für den Darlehensgeber zuständige Aufsichtsbehörde.


    Da können die das docht nicht einfach umdrehen. Damit verwirren die mich ja total und ich weiß gar nicht mehr an wen ich mich bei Problemen wenden soll...



    Vielen Dank!

    Hallo,


    ich habe eine Frage zu meinem Vertrag und ob jemand schon das gleiche Problem hatte.


    Wir haben einen Darlehensvertrag am 15.06.2010 bei einer Bank
    abgeschlossen. Das scheint genau in der Zeit zu liegen, in der es
    keine Mustervorlage des Gesetzgebers gab. (11.06.2010 - 29.07.2010.


    Wenn ich meinem Darlehensvertrag nun widerrufe, kann ich mich dann
    überhaupt auf etwas fehlerhaftes berufen, da es ja keine Mustervorlage
    für den Darlehensgeber gab. Die Bank hat das neue Muster benutzt. Bei
    mir ist z.B. Klammertext verändert worden und noch dazu eine falsche
    Person eingetragen (Aufsichtsbehörde des "Darlehensnehmers).


    "Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst nachdem
    Sie alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe des
    effektiven Jahreszinses, Angabe zum einzuhaltenden Verfahren bei der
    Kündigung des Vertrags, Angabe der für den Darlehensnehmer zuständigen
    Aufsichtsbehörde) erhalten haben."


    Die Aufsichtsbehörde scheint ja keine Pflichtangabe zu sein,
    noch dazu wird diese auch im restlichen Vertrag gar nicht erwähnt. Woher
    soll ich nun wissen, was die Aufsichtsbehörde ist. und dann soll diese
    auch noch für mich (Darlehensnehmer) zuständig sein.


    Oder spielt es mir sogar in die Karten, dass die Bank ohne Mustervorlage einen Widerruf niedergeschrieben hat, der von Grund auf keine Gültigkeit hat. nach welcher Vorlage hätten Sie denn einen Widerruf erstellen dürfen, nach dem abgelaufenen Muster bis 11.06. oder Nach dem noch nicht in Kraft getretenen zum 30.07.


    Viele Dank im Voraus, für die Unterstützung!!!