zu Stain23 vom 17.02.2016
Nach unserem Kenntnisstand gab es für die Zeit vom 11.06. - 29.07.2010 auch eine sog. Musterbelehrung mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2010 und - parallel dazu - eine weitere, korrigierte sog. Musterbelehrung für die Zeit ab dem 30.07.2010.
Hallo @kqp
Hätten Sie diese Musterbelehrung mit Übergangsfrist ggf. vorliegen und könnten diese hier posten? ich habe schon alles abgesucht, jedoch nur die Meldung gefunden, dass es für diese Zeit keine gültige gibt.
@all
Kann mir jemand was zu der Aufsichtsbehörde sagen, und dass sie für mich als Darlehensnehmer zuständig sein soll?
Dass kann man so ja nicht sehen, da die Aufsichtsbehörde ja eigentlich das Banken/Kreditgeschäft beaufsichtigt und somit für den Darlehensgeber zuständig ist. Ich kann mich ja lediglich bei einer Beschwerde unverbindlich an diese Behörde wenden. Jedoch kann sie mir rechtlich gar nicht helfen. Sie kann höchsttens mal bei der Bank anfragen, was da los ist.
Im Gesetzestext steht der Satz so: die für den Darlehensgeber zuständige Aufsichtsbehörde.
Da können die das docht nicht einfach umdrehen. Damit verwirren die mich ja total und ich weiß gar nicht mehr an wen ich mich bei Problemen wenden soll...
Vielen Dank!