Beiträge von kolmberger

    Hallo zusammen,


    Seit Oktober 2020 habe ich einen 100% Homeoffice-Vertrag, in dem als erster Arbeitsort die private Wohnadresse genannt ist. In meinem eigenen Haus ist für meine Tätigkeit ein eigenes Zimmer eingerichtet und vom AG ausgestattet worden. Also Notebook samt Zubehör, Monitor, Kamera, Dockingstation, höhenverstellbarer Tisch der Stuhl ist mein eigener, gebrauchter. Ich habe einen Firmenwagen mit 1% Regelung zur Privatnutzung zur Verfüung, mit dem ich unregelmäßige Fahrten zu Terminen zu verschiedenen Standorten bzw. Veranstaltungen hatte. Genau gezählt sind sie nicht, pro Jahr sind es ca 20-30 in dem Dreh. In keinem der Standorte steht mir ein fester Arbeitsplatz zur Verfügung, wenn überhaupt der leere Platz eines Kollegen oder einer Kollegin.


    Bis einschl. 2021 hat noch die Lohnsteuerhilfe die Erklärung vorgenommen, ich kann heute leider nicht mehr nachvollziehen, welche Angaben zum Arbeitszimmer bzw. Homeoffice gemacht wurden. Ab 2022 bin ich nun selbst dafür verantwortlich und dabei es nachzuholen.


    Wie gehe ich vor, welche Angaben mache ich für 2022 und dann für 2023?


    Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.

    kolmberger

    Wir werden den Vertrag annehmen. In dem Zeitraum, in dem wir uns mit unserem Folgedarlehen beschäftigen durften hat sich der Zins mittlerweile deutlich nach oben bewegt. Das macht in unseren Angeboten tausende Euro Unterschied aus.


    Vor dem Hintergrund spielen 15 EUR / Jahr oder 150 EUR auf 10 Jahre natürlich keine Rolle.


    Danke für Eure Meinungen. :)

    Hallo zusammen,


    mittlerweile habe ich ein Darlehensangebot von der Sparkasse Neumarkt bekommen. Im Vertrag ist eine Gebühr für den Jahreskontoauszug aufgeführt, 15 EUR pro Jahr soll der kosten. Auf Nachfrage bei der Sparkasse heisst es: "Die 15 EUR für den Jahreskontoauszug sind in unseren Bedingungen fest integriert und auch offen kommuniziert. Ihr Berater (von Dr. Klein) müsste Sie bereits beim Finanzierungsangebot darauf hingewiesen haben. Es kann nicht einfach etwas aus einem Vertrag gestrichen werden, sonst ist dieser ungültig."

    Bei meinen bisherigen Darlehensgeber, der DKB und der DSL Bank gab es diesen Kostenpunkt nicht. Während der Angebotsphase wurde der Kostenpunkt seitens Dr. Klein Beratung nicht erläutert.


    Das Internet liefert wie immer unterschiedlich hilfreiche Infos dazu.


    Die Gebühr ist rechtens: Jahreskontoauszugsgebühr für Kredit - frag-einen-anwalt.de


    Die Gebühr ist nicht rechtens: Entgelt für Darlehens­kontoauszug rechtswidrig | Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (verbraucherzentrale-bawue.de)


    Mein Ziel ist natürlich, die Gebühr nicht bezahlen zu müssen.


    Gibt es von Eurer Seite Erfahrungswerte oder Tipps?


    Vielen Dank! :)

    lieberjott, wir haben keine Befürchtungen. Man versucht die Privilegien des Datenschutzes so gut es geht zu nutzen, ohne sich selbst dabei zu benachteiligen. Es ist ja gut, dass es das gibt. Wohlwissend, dass man es an anderer Stelle wissend oder unwissend verbockt.


    Im Falle unseres Darlehenantrages war es für uns einfach mal interessant zu erfahren, wie andere vorgegangen sind.


    Danke für Eure Beiträge lieberjott und Kater.Ka

    Hallo zusammen,


    wir sind aktuell dabei, über einen Dienstleister eine Anschlussfinanzierung zu bekommen. Dafür wird eine Kopie des Personalausweis benötigt.


    Für diese Transaktion verstehen wir, dass eine digitale Kopie (Foto / PDF) angebracht ist, aufgrund Geldwäschegesetz (Quelle: Personalausweis und DSGVO: Wann ist scannen/kopieren erlaubt? | Compliance | Haufe).


    Im ersten Dokument hatten wir das Wort "Kopie" x-fach über die Bilder gelegt, um die Ablichtung zu kennzeichnen, allerdings war nichts geschwärzt. Der Berater hat uns dazu gesagt, dass das zu ungewünschten Verzögerung in der Abwicklung des Antrags führen könnte, weil der Bank das vllt. nicht gefallen könnte. Also haben wir die Ausweise ohne jegliche Verfälschung kopiert und digital bereitgestellt. Als jemand, der ein Darlehen benötigt ist man meist nicht in der stärkeren Verhandlungsposition und "beugt sich der Beugung des Datenschutzes", obwohl man es vor dem Gesetz vllt. gar nicht müsste.


    Unsere Frage ist, welche Erfahrungen habt ihr schon gemacht bzw. wie seid ihr vorgegangen? Hätten wir einfach nur bestimmte Bereiche schwärzen sollen, wenn ja welche wären das?


    Danke für Eure Meinungen :)<3

    Hallo,


    das Thema sollten Sie mit einem Rechtsanwalt besprechen. Denn auch nach einem Todesfall haben Gläubiger (u. U.) noch Anspruch auf die Tilgung ihrer Schulden. Wenn Sie aber jetzt das Konto leeren und vorhandenes Geld an sich nehmen, kann das rechtliche Folgen mit sich bringen.


    Grüße

    Das sehen wir mittlerweile auch so und Unternehmen nichts weiter in Richtung Konto zugriff.
    Danke.

    Hallo.


    Der Verfügende muss entsprechende Abhebungen wieder erstatten, daher wäre damit nichts (außer vielleicht etwas Zeit) gewonnen.

    Das hatte ich auch so vermutet
    .



    Klären Sie die Erbrechtsfrage. Wenn Sie Erbe geworden sind, dürfen Sie auch verfügen. Seien Sie jedoch vorsichtig, falls Sie mehr Schulden als positive Vermögenswerte geerbt haben.


    Wenn Sie über den Nachlass verfügen, könnte dies so ausgelegt werden, dass Sie die Erbschaft nicht ausschlagen, sondern Ihr Erbe annehmen. Wenn Sie nicht aufpassen, haften Sie für die Schulden Ihrer Mutter mit Ihrem Privatvermögen. Da könnte die Ausschlagung des Erbes die bessere Alternative sein.

    Es werden leider hohe Schulden vererbt, daher war schon immer klar, dass das Erbe ausgeschlagen wird. Also ein weiterer Grund, nicht ohne Legitimation über das Konto zu verfügen.


    Danke an dieser Stelle für die konstruktiven Beiträge.



    Es gibt eine bestehende Kontopfändung.

    Wieso ist es nach Ansicht des TE dann möglich,mit Geldkarte und PIN Beträge abzuheben??
    Im übrigen finde ich zum jetzigen Zeitpunkt den Gedankengang pietätlos!

    Ein Konto wird üblicherweise niemals auf null gepfändet, sondern den Schuldnern bleibt ein Existenzminimum, daher können natürlich grundsätzlich Beiträge abgehoben werden, wie sollen die Menschen sonst auch auch leben?


    Die Bemerkung zur Pietät ist völlig unangemessen und unangebracht. Ich möchte nicht weiter darauf eingehen, sondern verlinke daher schlicht auf den Finanztip Beitrag, siehe Punkt 3 unter https://www.finanztip.de/todesfall/
    Da wir leider nicht die Chance hatten das zu regeln, entfällt diese Möglichkeit.

    Hallo,


    unsere Mutter ist nach überraschender, kurzer, schwerer Krankheit gestern verstorben. Es gibt leider keinerlei Vollmachten, weder Bank- noch sonstige. Die Mutter trug noch die jahrzehnte alte Schuldenlast aus der gescheiterten Immobilienfianzierung, die sie zusammen mit meinem Vater hatte. Der Vater lebt schon länger nicht mehr. Es gibt eine bestehende Kontopfändung. Meine Mutter lebte an der Armutsgrenze, es gibt kein weiteres Vermögen.
    Mache ich mich strafbar, wenn ich mit bekannter PIN für die EC-Karte auf das Konto zugreife und Geld abhebe?


    Danke für Ratschläge.

    Das hätte ich jetzt auch so gesehen, dass bei einer allgemeinen Regelung die Personalvertretung (sprich Betriebsrat) zu beteiligen wäre und diese sich nicht einfach in Luft auflösen könnte.

    Was ja nur dann funktioniert, wenn der Betrieb bzw. das Unternehmen auch einen Betriebsrat hat. Bei kleineren Betrieben, so wie in diesem Beispiel, gibt es den oft nicht und somit auch keine Betriebsvereinbarungen.

    Danke für Deine Einschätzung @chris2702.


    Mich hat bei der im Thema genannten Regelung beschäftigt, in welchem Maß diese langfristig und verlässlich den AN zur Verfügung stehen und ob die soz. mit einem Wisch auch weg sein können. Aber es bestätigt zumindest meine Meinung, dass es jedenfalls nicht schlecht sein kann, so einen Passus im Arbeitsvertrag zu haben - nach dem Motto besser als nix. Eine Garantie darauf gibt es - sofern in dieser Form umgesetzt - ja eh nicht.

    Liebe Community,


    was ist davon zu halten, wenn sog. Benefits, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, in einem firmeninternen Regelwerk abgelegt sind und im Arbeitsvertrag darauf verwiesen wird?


    Beispiel: Zusätzliche Vereinbarungen, die alle Arbeitnehmer der Fa. xy betreffen, stehen im "Regelwerk XYZ" der Firma.


    Es kann angenommen werden, dass es keine weiteren individuellen Sonderregelungen gibt. Die hier gemeinten Regelungen wären für alle AN gültig und umfassen z.B. die Übernahme von Jobticket für den ÖNV, Homeoffice-Regelung, das Budget pro Mitarbeiter für Weiterbildungen und ähnliches.


    Es geht hier um eine eher kleine Firma mit weniger als 35 Mitarbeitern.


    Ich freue mich über Eure Einschätzung. ^^

    Hallo,
    ich vergleiche gerade Anbieter von RLV um für die Familie den noch laufenden Immobilienkredit abzusichern. Einer der von FT empfohlenen Versicherer, die Cosmos direkt bietet im Tarif "Comfort Plus" den Zusatz "Generali Vitality" an.


    Soweit ich es verstanden habe, kann sich ein gesund lebender Mensch, der nachweislich Sport und Vorsorge treibt, mit einem zusätzlichen Beitrag von 5 EUR für dieses Programm Rabatte bei den verschiedensten Firmen wie Adidas, Expedia, Kaufhof, Amazon usw. er-sporteln. Wobei es um einen langfristigen Ansatz geht.
    Auf den ersten Blick vermutlich ein guter Ansatz, für seinen Aufwand und Gesund-Erhaltung noch zusätzlich belohnt zu werden.


    Aus dem Bauch und wie man es auch auf FT nachlesen kann, sind Koppelungs-Angebote wohl immer kritisch zu betrachten.


    Gilt das aus Eurer Sicht auch hier, weiß jemand mehr oder gibt es auch positive Meinungen?


    Danke :)

    Bei einer telefonischen Nachfrage beim Fonds wurde mir mitgeteilt, dass die Ausschüttungen - wenn sie denn beschlossen würden - einmal jährlich für das vergangene Jahr stattfinden würden. In meinem Fall also anteilig für die Monate Sep-Dez, zum Ende des Gechäftsjahres 2018.


    Der Fonds wäre darauf ausgelegt, möglichst lange keinen liquiden Überschuss zu produzieren um steuerliche Vorteile sicherzustellen.


    Die Empfehlung war, noch ca. 10 bis 15 Jahre die eingezahlte Beteiligung "arbeiten" zu lassen, damit sich der Abfindungswert steigern kann, weil sich Restschulden bei den Banken verringern würden. U.a. durch die anderen voll eingezahlten Beteiligungen.


    Es gäbe auch keine prospektierte Laufzeit.


    Was darf man davon halten?

    Hallo,


    ich habe vom Treuhänder meines geschlossenen Immobilienfonds die Nachricht erhalten, daß mit der letzten Rate meine Beteiligung abgeleistet ist und ich ausschüttungsberechtigt wäre.


    Ich meine verstanden zu haben, dass "Ausschüttung" nicht gleich "Auszahlung" ist, aber ich wäre stark daran interessiert, die Beteiligungssumme ausbezahlt zu bekommen. Lässt sich das einfach bewerkstelligen durch Antrag, Kündigung o.ä. und was muss man dazu noch? Ich nehme an, da gibts noch einiges wichtiges zu wissen.


    Und ja, dieses Beteiligung habe ich seinerzeit (leider) aufgrund hoher Überzeugungskraft des Finanzberaters abgeschlossen, mit dem ich mittlerweile auch nicht mehr zusammenarbeite. Nochmal würde ich so etwas auch nicht mehr machen - lesson learned.


    Vielen Dank für Eure hilfreichen Infos und Ratschläge.

    Vorschlag wäre: Wir überlegen mal, wie wir die Börsenpreise und ggf. versteckte Zusatzkosten im Sparplan bei künftigen Auswertungen besser berücksichtigen können

    Als ETF-Neuling, wo ich versuche besser mit dem Thema klar zu kommen, kann ich so eine Übersicht stellvertretend für alle ETF-Anfänger nur begrüßen! :thumbup:


    Ich stehe gerade vor der Herausforderung mich zu entscheiden, wohin ich mein aktuelles Depot mit aktiv verwalteten Fonds umziehen soll, da ich künftig lieber mit ETF's arbeiten möchte. Eine schwierige Entscheidung für mich ist derzeit auch, ob die aktuellen Fonds im aktuellen Depot oder im neuen oder überhaupt nicht in ETF's umgeschichtet werden sollen - das ist aber wieder ein ganz anderes Thema ;)


    Vielen Dank für Eure anderen tollen Beiträge, auch wenn ich noch nicht alles zu 100% verstehen und umsetzen kann. Zumindest gibt es einen Anhaltspunkt darüber, worauf man noch achten muss und dass man nicht gleich sofort jedes "tolle" Flatrate Angebot annehmen sollte.

    Bei uns wurde die Order tatsächlich leider schon ausgeführt. Ist aber keine große Sache und wird daher unter "Lehrgeld" verbucht :)
    Wir konnten bei der Suche im Internet auf Anhieb keinen Anhaltspunkt für Ja oder Nein finden.
    Danke für die rasche Antwort.