Beiträge von kolmberger

    Hallo Community,


    ist es grundsätzlich möglich, die Depotbank zu wechseln, wenn das Depot beliehen ist?


    Falls es möglich ist, was gibt es darüber hinaus zu beachten?


    Oder würde es mehr Sinn machen, zunächst den Wertpapierkredit auszugleichen und dann zu wechseln?


    Vielen Dank für Eure Beiträge und Ratschläge.

    Liebe Forenmitglieder,
    wir haben eine zwar Ersteinschätzung über die IG Widerruf zu unseren Kreditverträgen bekommen, die Verträge würden nicht unter diejenigen Verträge fallen, die jetzt an die aktuelle Frist gebunden sind und sind somit lt. Einschätzung widerrufbar.


    Wir tun uns gerade noch schwer mit der Entscheidung, ob und mit wem wir in ein Widerrufs-Verfahren gehen wollen. Über die RA von der IG Widerruf und dem kooperierenden Partner für Finanzierungen oder ob wir eher den Ratschlägen von Finanztip folgen sollen und somit einen der empfohlenen RA der Linkliste ansprechen und die ebenfalls verlinkten Finanzierungspartner involvieren. Uns ist nicht klar, ob die beiden Informationsportale konkurieren oder in einer Art Widerspruch stehen - Spaßmode an: letzteres würde ja gut zum Thema passen :D Spaßmode aus-


    Zusätzlich schwierig für uns, weil wir momentan noch schlecht die Zusammenarbeit mit den RA und Partnern der IG Widerruf einschätzen können in punkto Betreuung und Zuverlässigkeit.


    Welche Erfahrungen habt Ihr bisher gemacht, mögt und könnt Ihr Empfehlungen aussprechen?


    Noch eine Anschlussfrage: gibt es eine gute Übersicht zur Kosten-Nutzen-Rechnung, wie man die Kosten / Ersparnis eines Widerrufs mit der Fortsetzung der Finanzierung gegenüberstellt?


    Freundliche Grüße,
    Fam. Kolmberger

    Zunächst erstmal ein Lob an Finanztip.de für die vielen informativen und spannenden Artikel.


    Aber auch etwas Kritik. Auf Finanztip.de wird das Thema "Widerruf von Darlehensverträgen" intensiv behandelt, von daher wäre es IMO dringend empfehlenswert, im Artikel über die Rechtsschutzversicherung deutlich darauf hinzuweisen, welche Ausschlüsse bei den Versicherern bei dieser Art Schadensfall bestehen.


    Es ist offensichtlich so, daß meisten Versicherer eben diesen Schadensfall NICHT (mehr) übernehmen und in Ihren Bedingungen explizit ausgeschlossen haben.


    Für unseren Fall sehr ungünstig, da wir uns im letzten Jahr mit der Hilfe von Finanztip.de mit dem Thema auseinandergesetzt haben und einen vermeintlich guten und leistungsstarken (nicht unbeding billigen) Versicherer ausgesucht haben. Anfang diesen Jahres setzen wir uns mit dem Thema Widerruf von Darlehensverträgen auseinander und müssen fest stellen, daß der Versicherer, die KS Auxilia solche Fälle nicht (mehr?) abdeckt.


    Sehr ärgerlich, daher die Bitte, entsprechende Hinweise in den sonst sehr guten Artikeln zu plazieren, damit nicht weitere Leute in diese Falle tappen.


    Darf hier ein Link zu einer externen und sehr empfehlenswerten Webseite, die sich mit dem Thema "Widerrruf von Darlehensverträgen" beschäftigt plaziert werden?