Beiträge von Frank

    Hat hier eigentlich jemand nochmal was von der Postbank gehört oder sogar schon die Rückerstattung? Außer einem Brief im Dezember ,indem sie auf die Einrede der Verjährung verzichtet , ist da auch totenstille.


    Nicht direkt von der Postbank, aber von der Tochter, der DSL Bank. Haben alles überwiesen und im Anschluss noch eine Aufstellung, wie sich die Summe zusammen setzt. Vorbildlich, wenn es auch etwas lange gedauert hat. Aber allein das Schreiben vor dem 31.12. Mit dem Verzicht der Einreden der der Verjährung war ja schon besser als das, was viele Banken abziehen.

    Das macht ja Mut. Wann hattest du die DSL denn das erste Mal angeschrieben? Ich hatte Abfang Dezember die BG zurückgefordert und am 10.12. das Antwortschreiben und seitdem nichts mehr gehört.


    Hi Steve, bei mir war es Ende Oktober. Da wird sich sicher bald was tun, ansonsten einfach mal anrufen. Die Durchwahl steht auf dem Antwortschreiben.


    Gruß


    Frank

    So, ich möchte dann mal Vollzug melden.
    Die DSL-Bank hat heute den Gesamtbetrag incl. Zinsen überwiesen. Außer das es etwas lange gedauert hat, ist die DSL Bank sehr seriös mit dem Vorgang umgegangen. Es kam zunächst im November ein Schreiben das auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird und nun die Auszahlung. Auch telefonische Anfragen wurden immer freundlich beantwortet und die Mitarbeiter wirkten nicht genervt. Das rechne ich den Leuten hoch an, denn die Zeit war für die Mitarbeiter sicher auch nicht einfach.
    Wenn ich lese was viele andere Leute hier so erleben, kann ich die Bank nur loben. Wie gesagt, das war seriös, wie man es auch von anderen Banken erwarten sollte.


    Vielen Dank für die vielen Tipps und Erfahrungsberichte hier und besonderen Dank an die Experten!


    LG
    Frank

    Ist in dem Schreiben die deine Kontonummer richtig wieder gegeben?
    Auf welche Erstattung bezieht sich die Bank genau; Deine oder nur auf die Gebühr?
    Wird auf deinen Antrag, in dem hoffentlich auch die Forderung der Nutzungsentschädigung und die Zinsen standen,direkt eingegangen?
    Mit, oder ohne Unterschrift?


    Ich habe für mich beschlossen: Wenn hier midestens 2 mal "NEIN" angekreuzt wird.......Mahnbescheid...basta


    Hallo und Danke schon mal für die Antwort:


    - Darlehensnummer ist korrekt angegeben
    - es steht auch drin das die von mir geltend gemachten Ansprüche geprüft werden. BG + Zinsen
    - es ist handschriftlich unterschreiben

    Hallo,


    ich habe nochmal eine Frage an die Finanzexperten hier im Forum.


    Den folgenden Textauszug habe ich erhalten:


    "Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung, vorausgesetzt Ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht verjährt."

    Begründet wird das mit dem hohen Aufkommen an Forderungen.


    Das müsste doch Verjährungshemmend sein, oder?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.


    Frank

    Hallo,


    den folgenden Textauszug habe ich erhalten:


    "Hier verzichten wir zu Ihren Gunsten auf die Einrede der Verjährung, vorausgesetzt Ihr Anspruch auf Erstattung war bei Eingang Ihres Briefes noch nicht verjährt."

    Begründet wird das mit dem hohen Aufkommen an Forderungen.


    Das müsste doch Verjährungshemmend sein, oder?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.


    zu meinen Gunsten natürlich

    Hallo zusammen


    Ich habe von der DSL Bank ein Schreiben erhalten indem ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung zu meinen Gunten verzichtet wird.


    Soweit ich es hier verstanden habe, ist das doch verjährungshemmend, oder?


    Wäre nett wenn mir das jemand bestätigen könnte.


    Besten Dank


    Frank

    @Mopman


    Die 100€ sind ziemlich eindeutig, denn es steht ja schon da "Bearbeitungsgebühr". Auch die Servicegebühr würde ich einfordern. Sollte diese irgendwie berechtigt sein, wird die Bank das mit Begründung ablehnen. Aus der Begründung sollte dann ersichtlich sein, ob es plausibel ist, oder nicht. Dann musst Du entscheiden ob du diese erneut einforderst, oder nicht.

    .... ich denke ich könnte hier auch einen Denkfehler gemacht haben. :(


    Kann es sein das die "Kreditkosten" die angefallenen Zinskosten im Laufe der 4 Jahre sind? Irritiert hat mich allerdings, das in der Auflistung der "Kreditkosten" Betrag von der Gesamtdarlehenssumme aufaddiert wurde.


    Ich denke, ich muß mir den Vertrag nochmal ansehen (habe ich gerade nicht hier, liegt im Büro), ggf. könnte ich den dann hier mal hochladen, falls es sich bis dahin nicht erledigt hat.

    Hallo zusammen,


    erst mal großes Lob zu diesem Forum. Sehr informativ und ich denke ich habe alles verstanden. Dennoch möchte ich gerne noch kurz meine Antwort an die VW Bank hier abklären.


    Ich habe 2009 eine Neuwagenfinazierung über die VW Bank abgeschlossen. Dort sind 559€ "Kreditkosten" aufgeführt, welche ich mit dem Musterschreiben inkl. Zinsen zurück gefordert habe.


    In der heutigen Antwort wurde die Rückzahlung abgelehnt, mit der Begründung das keine "Bearbeitungsgebühren" gezahlt wurden.


    Soweit ich es verstehe, sind aber vom BGH alle Kreditnebenkosten für unzulässig erklärt, egal wie man das Kind nennt. Ist das richtig?


    Ich werde jetzt die "Kreditkosten" nochmals ausdrücklich mit einer verkürzten Frist einfordern, bevor ich das ganze einem Anwalt übergebe. Ich werde in dem Brief noch erwähnen, das ich im Falle einer weiteren Ablehnung eine detailierte Auflistung erwarte wofür die "Kreditkosten" angefallen sind.


    Bitte mal eure Einschätzung zum Unterschied zwischen "Bearbeitungsgebühren" und "Kreditkosten".


    Vielen Dank im Voraus.
    Frank