Beiträge von HellenB

    Hallo zusammen, tolles Forum!


    Habe zwar schon seitenweise spannende Informationen gefunden, aber noch keine Antwort auf meine drängendste Frage.
    Die Situation:
    Ich habe während ich als Einzelunternehmerin tätig war ein gemischt genutzes Gebäude erworben und saniert, um sowohl meine Wohnung als auch mein Geschäft dorthin zu verlagern. Beide Nutzungen wurden zu jeder Zeit offen kommuniziert. Der Eigenkapitalanteil war nicht aus dem Betriebsvermögen und das Gebäude wurde auch nicht Teil des Betriebes, sondern der Betrieb Mieter im Gebäude.
    Ich bekam drei verschiedene Kredite

    • KFW-CO2-Gebäudesanierung für Privatpersonen (2008),
    • ERP Energieeffizienzprogramm für den gewerblichen Teil (2008) und ein
    • Darlehen ... mit dinglicher Sicherheit für private Zwecke und für Existenzgründung
      (2007, meine Existenzgründung lag da schon 8 Jahre zurück),

    sämtlich ohne Widerrufsbelehrung, also offenbar in meiner Eigenschaft als Unternehmerin.


    Die Frage (etwas zugespitzt): hat man, wenn man unternehmerisch tätig ist, automatisch keine Verbraucherrechte mehr, sobald das dem Gegenüber bekannt ist?


    Ich muss zugeben, das Kreditinstitut hatte auch Jahre zuvor meine Existenzgründung finanziert und kannte mich eben in meiner Eigenschaft als Unternehmerin, aber genauso führten sie auch seit Jahrzehnten meine Privatkonten.
    Kredit 1 und 2 sind undramatisch (Konditionen o.k. bzw. schon abgewickelt), aber beim 3. "für private Zwecke und Existenzgründung" wüßte ich gern, woran ich bin.


    Beste Grüße, Danke


    Hellen