Beiträge von Effektiv


    JensU und alle anderen:


    Weiß nicht, ob das schon mal umfassend als Link irgendwo hier eingestellt wurde, und ob das genau so seine Richtgkeit hat (auch die Anwälte halten sich ja manchmal bedeckt ... müsste... sollte.... etc.):
    Bzgl. Darlehensverträgen und Verjährungszeitpunkten


    http://www.racaba.de/general-s…echt-hintergrundinfo.html


    Hier steht, welche Problematik es mit den eingerechneten Gebühren hat, vor allem bei Verträgen, die man noch bedient

    @kqp
    Ist das so klar, ob kein Abschlag auf die Zinsen gezahlt wurden, wenn man einen Betrag X erhält (ohne weitere Zuweisung WAS genau da bezahlt wird) der insg. unter der Forderung Bearb.geb. + Zins. + Nutzungsz. liegt?
    Kann auch ein Prozentsatz der Gesamtsumme sein. Und soweit ich mich erinnere, kann man, wenn der Teilanspruch nicht explizit abgelehnt wurde, doch davon ausgehen, dass zunächst als erstes die Zinsen, dann die Gebühren, dann erst die Hauptforderung (Darlehensgebühr) zurückgezahlt wurde? Bitte gerne darum, mich hier aufzuklären, finde das total wichtig, das Thema

    Ja, denn die Teilauszahlung hemmt die Verjährung nicht.
    Also, sofort online einen Mahnbescheid über die noch offenen Beträge erstellen und ab damit....zack zack


    ouhhh weißt du das sicher? Wir hatten erst einen Thread mit dem Thema.... wäre sehr wichtig zu wissen??!!


    Ich dachte eigentlich:
    § 212
    Neubeginn der Verjährung

    (1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn


    1. der Schuldner dem
    Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung,
    Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder
    ...

    Soweit ich weiß, sind diese ebenfalls zurück zu erstatten, und so stand es bei dir ja auch im Schreiben an die Bank.
    Bei mir steht in den Bedingungen auch nur Bearbeitungsgebühr, auf der Abrechnung dann Bearbeitungsgebühr/ Schätzkosten, also nicht mal aufgeschlüsselt oder etwa erkennbar, was wo drin ist. Habe bisher aber noch keine Antwort.


    Hier ein Link: http://www.anwalt.de/rechtstip…ungsgebuehren_063818.html


    Auszug hieraus:
    "Zu empfehlen ist ferner die Rückforderung von „Schätzkosten“ bei Immobilienfinanzierungen. Nach dem OLG Düsseldorf, I-6 U 17/09, Urt. v. 05.11.2009,
    ist auch die Vereinnahmung von Schätzkosten unzulässig. Verbraucher
    sollten prüfen, ob in dem Vertrag auch „Schätzkosten“ oder „Kosten der
    Sicherheitenbestellung“ vereinnahmt wurden. Auch hier dürften die
    Grundsätze zur Verjährung aus dem aktuellen Urteil des
    Bundesgerichtshofs Anwendung finden."


    ... jetzt schreibt dieser Anwalt dort "..dürften die Grundsätze zur Verjährung aus dem aktuellen Urteil des
    Bundesgerichtshofs.." ... aber ob diese gerichtliche Entscheidung in Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12 gründet, oder nur folgerichtig ist, keine Ahnung


    Hier eine Kurzform des Urteils aus Düsseldorf
    OLG Düsseldorf vom 05.11.2009 (I-6 U 17/09)
    LG Düsseldorf vom 14.01.2009 (12 O 183/08)


    http://www.vz-nrw.de/kein-scha…-krediten-an-privatkunden

    Gute Frage, keine Antwort.
    Da du wohl keine Zeit mehr hast, noch lange auf die Aushändigung von Kopien zu warten, würde ich es auf alle Fälle trotzdem versuchen. Den Musterbrief eben dahingehend umändern. Es wäre aber sicher gut, wenn du noch irgendwelche Bezüge herstellen könntest. Z.B. auf Kontoauszügen schauen, bei den Überweisungen/ Abbuchungen, und von dort Referenznummern angeben. Soweit ich aber weiß, müsstest du schon die Summe wissen, die du einfordern bzw. vor allem ggf. erstreiten möchtest.
    Ggf. doch noch versuchen über einen guten Draht irgendwelche Nummern zu erhalten. Anrufen und über die Kundennummer die Darlehensnummern nennen lassen?

    @pebbels


    Nachtrag: ... wenn ich es mir so überlege... ich denke, da der ordentliche Weg schon beschritten ist und aufgrund der Teilzahlung soweit ich weiß (bitte wer es besser weiß korrigieren) nicht unterbrochen wird, ist es evtl. hilfreich eine Email zu schreiben, und darauf hinzuweisen, dass die Forderung mit der Zahlung X noch nicht vollständig beglichen ist und du noch auf den Restbetrag wartest. Und du ansonsten weitere rechtliche Schritte einleitest. Sollte dann nichts geschehen, kann man ja schwerere Geschütze auffahren. Irgendwo habe ich gerade gelesen, dass man eigentlich rechtlich in diesem Fall nichts mehr machen muss um die Verjährung bzgl. der Restsumme zu hemmen, da die Zahlung des Teilbetrags schon ein Eingeständnis ist. Es geht also "nur noch" ums Eintreiben der Restsumme

    Zu meim Post S. 358:
    Zitat:finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/ ...Haben Sie Ihre Gebühren schon zurückbekommen, allerdings ohne Zinsen, müssen Sie die Bank nochmal anschreiben. ...


    Kann mir hier mal jemand bitte sagen, was die gesetzliche Grundlage dafür ist/sein soll?Ich kann das nicht nachvollziehen: wenn ich doch bereits in meinem ersten Anspruchsschreiben unter Fristsetzung nicht nur alle 4 relevanten BGH-Urteile angegeben habe, sondern auch meine Gebühr und EXPLIZIT die Herausgabe von Nutzungen GEFORDERT habe, wieso muss ich bei einer "Teil"-Zahlung erneut anfordern???Ich habe eine Gesamtsumme inkl. Nutzungsersatz genannt, bekomme eine Teilzahlung darauf, der Rest ist in meinen Augen erstens immer noch gefordert und zweitens: wer behauptet, die Teilzahlung seien für die Bearb.-Gebühr?!Ich rechne sie auf den Nutzungsersatz -der ja in der geforderten Gesamtsumme steckt- dann bleibt von meiner Forderung eben ein Restbetrag offen, der ZUFÄLLIG so hoch wie der Nutzungsersatz ist... Von meiner Gesamtforderung bleibt dennoch ein Teilbetrag offen.... WIESO also nochmals anfordern?Ich verstehe das einfach nicht, möchte mich aber gerne mal mit den gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen, SOFERN mir diese jemadn hier benennen kann. Ganz lieben Dank im Voraus!
    Zitatende------------------------------------------------------------------------------------


    Sorry, wenn ich nerve, aber hat hier wirklich niemand 'ne Idee bzgl. der Rechtsgrundlage???
    Oder: wie kann ich Frau Dr. Schön direkt kontaktieren? Dank vorab...


    Ich hab keine wirkliche Idee... sehe es eigentlich so wie du, dass die Forderung (auf die Zinsen) weiter bestehen bleibt. Vor allem, wenn die Bank nicht explizit bei der Auszahlung eines (Teil-)Betrags X die gezahlte Summe einem Forderungspunkt zuweist. Außerdem ist es doch so bzw. Anwälte gehen doch dann so vor, dass sie sagen, dass die Teilsumme zunächst auf die geforderten Zinsen angerechnet werden, dann auf die Anwalts-/ Rechtskosten-Gebühren, und dann erst auf die Hauptforderung.
    Allerdings denke ich, dass die natürlich hoffen, dass man wegen einem kleineren Teilbetrag, der noch aussteht, kein neues Fass aufmacht. D.h. evtl. MÜSSTEST du nichts mehr machen, aber dann passiert ebene auch nichts mehr...?!

    @heady


    Das habe ich mich auch gefragt, aber ich denke, es reicht wenn man schildert, dass die Bank ggf. nicht fristgerecht reagiert hat und man darum bittet, dass er sich der Sache annimmt. Ggf. ins Anschreiben die Darlehensnummer und den Namen der Bank natürlich. Und dann vor allem Unterlagen mitsenden, wenn vorhanden Kreditvertrag, Auszüge auf denen man die Bearbeitungsgebühr oder Gebühr anderen Wortlauts ersieht, und das entsprechende Schreiben an die Bank mitsenden in Kopie, auf das ggf. nicht oder nicht ausreichend reagiert wurde.

    @DSWNWST


    Mich würde interessieren, woher dein Vertrauen kommt, dass man lediglich das Musterschreiben schicken muss, und dann bis irgendwann ins nächste Jahr abwarten kann, und dann *ganz sicher* alles gut wird - sprich, BG + Zinsen automatisch gezahlt werden?
    Du meinst, es ist nicht zu erwarten, dass Banken sich auf Verjährung wo immer es nur geht berufen werden, und vor allem vor der Erstattung von Zinsen drücken werden?
    Woher stammt dein Vertrauen in dieser Hinsicht und wie kannst du dich für alle die hier fordern verbürgen?


    An sich sehe ich es auch so - das ganze kann man sachlich sehen. Die Banken versuchen natürlich Geld zu machen, emotionslos. Die Bearbeitungsgebühren waren bis zu einem Zeitpunkt X akzeptiert, inwieweit sie gerechtfertigt waren und bis zu welcher Höhe, müsste näher betrachtet werden. Die Banken haben tatsächlich nicht groß vorgesorgt bzgl. dem großen Ansturm jetzt - sonst hätten sie wohl "bessere" Musterbriefe entwickelt und schneller verschickt -denn dass sie mit Rechtskosten nun rechnen müssen, das ist auch klar. Scheint also keine Bösartigkeit zu sein - seh ich so.
    Die Banken wollten es aber eindeutig bis zum Urteil im Oktober aussitzen, und nichts vorbereiten. Darunter haben jetzt die MA zu leiden. Und dass nun alles durcheinander geht und nicht jeder umgehend Bescheid oder Geld bekommt, das versteh ich auch. Ich vermute auch, dass bei den MA total unterschiedliche Anweisungen ankommen bzgl. "zahlen", "Vertröstungsschreiben schicken", "mit oder ohne Zinsen".
    Aber leider muss man ggf. eben auch noch dieses Jahr einen Anwalt oder OM einschalten, um sicher die Verjährung zu hemmen. Ob man diesen Schritt auch schon unbedingt vor 1 Monat tun musste... darüber kann man sich streiten; ggf. hätte man auch noch abwarten können


    Meine Laienmeinung zur Kulanz, bitte gern verbessern:
    Es ist viell. nicht korrekt, aber das Ergebnis für dich ist dasselbe (sofern die Forderung erfüllt wurde).
    Insg. ergibt sich daraus für die Bank (wobei ich das bei hunderten "Kulanzfällen" dann auch nicht mehr glaube), dass der Fall nicht auf andere übertragbar ist.


    Das würde mich auch SEHR interessieren. Vielleicht stellst du die Frage nochmal im anderen Unterpunkt/ Thread, in dem es um die Ombudsmänner geht? Da ist zwar nicht so viel los wie hier, aber hier geht die Frage komplett unter?!


    Soweit ich weiß, gelten die Entscheidungen der Ombudsmänner als bindend, sofern es sich um Summen (Streitsumme?) bis zu 5000 Euro handelt. D.h. wenn der OM was entscheidet, dann gibt es kein zurück?
    D.h. auch, sobald man die Sache dem Ombudsmann übergeben hat, kann man getrost auf Schreiben der Banken bzgl. Hemmung der Verjährung verzichten, denn es gibt keinen anderen Rechtsweg mehr am Ombudsmannverfahren vorbei. Richtig oder falsch? Weiß jemand wirklich Bescheid ohne zu raten?

    @rainbow


    Ich bin auch nur Betroffene, hab aber von der HVB folgendes Schreiben, zuerst als Mail, dann als unterzeichneten Brief erhalten:




    "Sehr geehrte Frau XXX,


    wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom XXX und Ihr Schreiben vom XXX betreffend der Erstattung des Berbeitungsentgeltes für den Abschluss eines Darlehensvertrages.


    Auf Grund der hohen Anzahl gleichartiger Kundenanfragen können wir nicht sicherstellen Ihr Anliegen bis Ende dieses Jahres abschließend zu bearbeiten.


    Damit sich hieraus für Sie keine Nachteile ergeben, sichern wir Ihnen in dieser Sache zu, dass wir uns bis 31.03.2015 nicht auf Verjährung berufen, sofern Ansprüche nicht schon heute verjährt sind.


    Nach abschließender Prüfung kommen wir unaufgefordert wieder auf Sie zu.


    Freundliche Grüße


    -------------------------------------------


    XXX


    Beschwerdemanagement


    XXX


    Customer Care Department Germany



    ... zumindest schreibt die HVB nichts von "nach positiver Prüfung" oder dass sie (nur) "gerechtfertigten Forderungen" nachkommen, sondern dass sie das "Anliegen" bearbeiten. Da sie sich auf mein Schreiben konkret beziehen, ist demnach die gesamte Forderung inkl. Zinsen "das Anliegen". Also... viell. ist der Text relativ optimal?

    Effektiv: So wie ich meinen Anwalt verstanden habe, bedeutet "Rückzahlung bei berechtigter Forderung" (Standardbrief der EC),
    - dass sie die Verjährung bei berechtigter Forderung aussetzen und dann vermutlich zahlen werden.
    - Wenn sie aber nach Ablauf der normalen Verjährungsfrist (31.12.2014) festellen, dass die Forderung nicht berechtigt war, automatisch die im Standardschreiben mitgeteilte Hemmung der Verjährung hinfällig ist
    - und man keine rechtliche Handhabe mehr hat.


    Deshalb hat er mir geraten, sofort zu handeln und nicht auf den guten Willen der EC zu pokern.


    Also... ich bin kein Experte, aber das glaube ich nicht. Dann würde dieser Trick überall greifen, und in jeder Sache bräuchten die Geforderten nur auf Zeit spielen, und ...wutsch... wäre die verjährte Summe futsch.
    Es ist ja nun klar, dass sie nur "berechtigte Forderungen" bezahlen, und eben nicht jede hereinflatternde Forderung.
    Meiner Ansicht nach bezieht sich die Hemmung der Verjährung auch auf den Rechtsweg. Sollte dies tatsächlich nicht so sein, bei der Formulierung deiner Bank, dann heißt es *aufgepasst* für mehrere.


    Bei mir lautet der Text des Bankschreibens (HVB) (dass ich nun inzwischen sogar per Post, unterschrieben, erhalten habe; nachdem mir die Email nicht ausreichte):


    "...wir kommen zurück auf Ihre Email .... und Ihr Schreiben.... betreffend der Erstattung des Bearbeitungsentgeltes ...
    Auf Grund der hohen Anzahl..... können wir nicht sicherstellen Ihr Anliegen bis Ende des Jahres abschließend zu bearbeiten.
    Damit sich hieraus keine Nachteile für Sie ergeben, sichern wir Ihnen in dieser Sache zu, dass wir uns bis 31.03.2015 nicht auf Verjährung berufen, sofern Ihre Ansprüche nicht schon heute verjährt sind.


    Nach abschließender Prüfung kommen wir unaufgefordert...."


    Hab aber noch eine Frage, viell. kann mir diese jemand beantworten, ist sicherlich schon mal gestellt worden, aber schwer danach zu suchen:
    Hatte ja auch den Standardbrief zur Bank geschickt (bzgl. Förderdarlehen KfW)... der u.a. besagt, dass die Bank ZUMINDEST auf ihr Recht zur Einrede wg. Verjährung verzichten soll. Nachdem bis vor ein paar Tagen nichts passiert war und Frist abgelaufen, habe ich die Sache an den Ombudsmann geschickt.


    Muss ich jetzt dem Ombudsmann mitteilen, dass ich zwischenzeitlich ein Schreiben der Bank erhalten habe bzgl. Verzicht der Einrede wg. Verjährung? Denn damit ist ja ein Teil meiner Forderung, bzw. die Mindestforderung aus meinem Schreiben erfüllt worden?

    @Anixe
    Hallo Anixe, find ich auch ziemlich infantil, vor allem die Art und Weise der Verdächtigungen (ich mein der ernsthaften, nicht der scherzhaften). Es ging allerdings wohl weniger darum, ob Bankzugehörige hier auch mittun, als vielmehr darum, dass diese "falsche" Vorgehensweisen propagierten, um "uns anderen" was vozugaukeln und "uns" um unser Geld zu bringen. Doof dabei ist auch vor allem, dass aber dann nicht ausgesprochen wird, was angeblich eine falsche Vorgehensweise und warum sein sollte?!
    Jedenfalls, nicht aufregen. Ich persönlich finde es eher unangenehm, dass sehr viele täglich oder stündlich schreiben, ob sie jetzt was erhalten haben, oder nicht.... das behindert ungemein den Lesefluss, wenn man sich ernsthaft über Vorgehensweisen abstimmen möchte