Beiträge von Effektiv

    doch keine Fake-Mitarbeiter hier in der Community? :rolleyes::thumbup:


    @Henning
    meinst du mich? Stand ich auf "der Liste"? --> :D Würde mich ja sehr ehren, aber da wäre die Bank wohl schon längst pleite gegangen


    Aber nochmal zurück zum Thema von Trinchen und mir. Ist es nun richtig, wie ich es mir einbilde?
    Wenn die Bank sich bis 31.03.2015 nicht auf Verjährung beruft, und im gleichen Schreiben mitteilt, dass nach abschließender Prüfung auf mich zukommt, dann bedeutet dies:
    - dass ich entweder bis dahin das geforderte Geld erhalte, oder
    - dass die Bank nach Prüfung feststellt, dass die Forderung unberechtigt war (abgesehen von verjährten Forderungen), und
    - dass damit aber nicht der Rechtsweg ausgeschlossen ist wg. Verjährung ab dem Zeitpunkt der Ablehnung seitens der Bank.
    ODER?

    Kennt sich jemand mit der KfW-Bank aus? Wir haben hier ein Darlehen für eine Solaranlage aufgenommen.
    Im Vertrag ist eine Bearbeitungsgebühr aufgeführt, im Text wurde es als Disagio angegeben.


    Kann man den Betrag zurückfordern?
    Habe leider keine Ahnung wie das bei dieser Bank aussieht.
    Kann mir hier jemand helfen???


    Evtl. erstmal hier reinlesen: Bearbeitungsgebühr bei Förderdarlehen - Geld zurück - Finanztip-Community
    Grundsätzlich Förderdarlehen noch nicht entschieden, und es kommt ggf. auch darauf an, ob direkt über KfW oder über eine durchleitende Bank. Ansonsten nach Stichwort KfW suchen und ggf. auch Musterbrief für Rückforderung für Förderdarlehen KfW suchen und umgehend per Einschreiben/ Rückschein schicken mit kurzer Frist, nach Ablauf Frist gleich weitere Schritte einleiten, würde ich meinen.

    Nö, dat is net ganz richtig. Wenn die Bank auf die " Einrede der Verjährung " ausdrücklich verzichtet hat, bedeutet das, sie wird die Ansprüche - sofern nicht zum Zeitpunkt des abgefassten Schreibens bereits verjährt - prüfen und dann zahlen. Letzteres muss sie, weil die BGH - Rechtsprechung sie dazu verpflichtet. Übt die Bank somit einen Rechtsverzicht aus, so wird die vom BGH benannte Verjährung der Rückzahlungsansprüche zu den vom 29.10.2004 bis 31. 12,. 2011 einkassierten GBs zunächst nicht greifen. Weil alle Banken gnadenlos überlastet sind, die Bearbeitung deshalb Wochen, ja, Monate dauern könnte, haben einige Kreditinstitute mit ihren Schreiben erklärt, dass sie auch nach dem 31. 12. 2014, 24.00 Uhr, Rückzahlungen leisten werden.



    Also nochmal zum mitschreiben:
    Trinchen0815 schreibt doch, dass die Verjährung dann zwar erstmal nicht zieht, aber wenn die Bank dann im nächsten Jahr NACH PRÜFUNG eine Ablehnung schickt, wäre alles futsch. D.h. wenn die Bank meint, nach Prüfung wäre der Anspruch nicht gerechtfertigt, hätte man keine Möglichkeit mehr, andere Rechtswege zu beschreiten, weil die Verjährung genau nur bis zu dem Tag der Ablehnung gehemmt ist, ab dem Tag dann nicht mehr --> man kann dann einfach nichts mehr machen?!
    Also das kann ja nicht sein, wäre unlogisch. Oder??

    Angenommen, die EasyCredit schreibt im Februar, dass der Antrag nicht berechtigt war und sie die Auszahlung ablehnen, ist die Hemmung der Verjährung futsch. Lt. meinem Anwalt ist das genau die Taktik der Banken um Millionenzahlungen "auszusitzen".


    Solange man nicht verloren hat, ist da noch nichts futsch, nach meinem Verständnis. D.h. jetzt wie dann, egal wann innerh. der Frist (solange nicht verjährt), kann man dagegen ggf. noch angehen. Nur... wenn der Einredeverzicht eben nur bis Ende März 2015 geht, und man hat wiederum bis Mitte/ Ende Februar noch immer nichts gehört, dann.....
    muss man eben doch wieder einschreiten.
    Oder sehe ich das falsch?

    Ich habe jedoch folgendes Problem , woher weiß ich welchen Betrag die mir überweisen müssen? (EINFACHE Berechnung!!!)


    Ich hatte für meinen Vater ein Schreiben fertig gemacht an die Renault Bank, da stand nur die Bearbeitungsgebühr drin, die war 600€ und Anfang letzter Woche bekam er ein schreiben das sie ihm die 600€ und zusätzlich die zuviel gezahlten Zinsen in höhe von 336€ rückerstatten!


    ... und du bist sicher kein Renault-Bank Mitarbeiter? :D
    War natürlich ein Joke 8)


    @javier
    schau mal meinen Beitrag an, ich habe auf selbige Mail geantwortet, dass ich gerne per Post ein Schreiben hätte mit dem Inhalt, und es wurde heute bejaht, ich würde ein Schreiben erhalten (allerdings nicht wann).
    Habe heute allerdings dennoch ein Einschreiben an den Ombudsmann geschickt, sicher ist sicher

    @nelli
    Wie gesagt, ich hatte eine Antwort innerh. 1 Stunde. Habe aber an eine Mailadresse geschrieben, die einem auf fb empfohlen wurde ( socialmediasupport@unicredit.de)
    ... die Antwort habe ich aber von der beschwerdestelle@.... erhalten.
    Hab auch dort dann nochmal nachgefragt per Mail, ob ich denn nicht bitte inn. 3 AT jetzt ein Schreiben gleichen Inhalts per Post, unterzeichnet, erhalten könnte - keine Antwort mehr.


    Daher meine Frage an die SPEZIALISTEN, zählt eine MAIL mit VERZICHT AUF EINREDE wg. Verjährung?


    @nelli
    NEUESTE ENTWICKLUNG:
    Habe soeben eine Antwortmail erhalten:


    "Sehr geehrte Frau XXX,


    wir werden Ihnen den Sachverhalt wie gewünscht schriftlich mitteilen.


    Freundliche Grüße


    -------------------------------------------
    XXX
    Beschwerdemanagement
    XXX
    Customer Care Department Germany


    UniCredit Direct Services GmbH"


    ..... das Einschreiben an den Ombudsmann ist eigentlich schon eingetütet und ich wollte gerade zur Post fahren....
    Nun weiß ich nicht.... vertrauen oder nicht vertrauen?

    Effektiv,


    habe gestern ebenfalls mit dem Hypo Beschwerdemanagement telefoniert und anfangs dieser Woche bereits eine eMail geschrieben - auf die eMail wurde bis heute nicht geantwortet und Beschwerdemanagement teilte mit, dass Schreiben mit Einrede der Verjährung nicht verschickt werden, auch nicht auf Anfrage. Die Dame konnte mir nur sagen, dass mein Antrag am 13.11. erfasst wurde und sie momentan beim Prüfen und Auszahlen der Eingänge vom 06.11. sind. Da das wohl bis 31.12.14 nichts mehr wird, habe ich die Sache heute vorab an den Ombudsmann gefaxt, Einschreiben folgt am Montag.


    @nelli
    Wie gesagt, ich hatte eine Antwort innerh. 1 Stunde. Habe aber an eine Mailadresse geschrieben, die einem auf fb empfohlen wurde ( socialmediasupport@unicredit.de)
    ... die Antwort habe ich aber von der beschwerdestelle@.... erhalten.
    Hab auch dort dann nochmal nachgefragt per Mail, ob ich denn nicht bitte inn. 3 AT jetzt ein Schreiben gleichen Inhalts per Post, unterzeichnet, erhalten könnte - keine Antwort mehr.


    Daher meine Frage an die SPEZIALISTEN, zählt eine MAIL mit VERZICHT AUF EINREDE wg. Verjährung?


    Hallo Forum,
    jetzt muss ich mit meiner Frage nochmal in diesen Thread umziehen, da im anderen leider keiner antwortet.
    Die Frage lautet: Reicht diese Email mit der Zusicherung, dass bis 31.03.2015 nichts verjährt, aus?
    Ich weiß, dass immer wieder diskutiert wird, ob maschinelle Schreiben ohne Unterschrift ausreichend sind (Ergebnis der Diskussion?), aber in meinem Fall ist es eben eine Email von der Beschwerdestelle Unicredit, diese aber schon mit Name der Bearbeiterin?

    Hallo,
    schaut mal, ich habe vom Beschwerdemanagement der Hypo/ Unicredit auf Nachfrage per Email folgendes erhalten (innerh. 1 Stunde). Ist das genügend, ist nur eine EMAIL??:


    "Sehr geehrte Frau XXX,


    wir
    beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 5.12.2014 betreffend der Erstattung
    des Berbeitungsentgeltes für den Abschluss eines Darlehensvertrages.


    Auf
    Grund der hohen Anzahl gleichartiger Kundenanfragen können wir nicht
    sicherstellen Ihr Anliegen bis Ende dieses Jahres abschließend zu
    bearbeiten.


    Damit sich
    hieraus für Sie keine Nachteile ergeben, sichern wir Ihnen in dieser
    Sache zu, dass wir uns bis 31.03.2015 nicht auf Verjährung berufen,
    sofern Ansprüche nicht schon heute verjährt sind.


    Nach abschließender Prüfung kommen wir unaufgefordert wieder auf Sie zu.


    Freundliche Grüße


    -------------------------------------------
    XXX
    Beschwerdemanagement
    XXX
    Customer Care Department Germany

    Ach ist ja interessant - da habe ich soeben angerufen, zumindest bei der Zentrale, und bin einfach abgespeist worden. Werde dort noch mal anrufen. Bei uns geht es allerdings um eine Kredit aus 2006, da haben wir doch noch Zeit, oder soll ich es auch jetzt schon den Ombudsmann einschalten?


    Hallo Bernd,
    auch bei unserem KfW-Darlehen war die Auszahlungsrate 96% -> d.h. 4% Disagio.
    Später in den Abrechnungen hat die durchleitende Bank aber die 4%, die sie jeweils bei Auszahlung der Kredittranchen abgezogen hat, als "Bearbeitungs-/Schätzkosten" bezeichnet. Es handelt sich hier aber um die 4% Disagio.
    Sollte ich hier einen Fehler in den Bezeichnungen machen, bitte ich die Fachleute um Verzeihung und Korrektur.


    Wir haben jedenfalls einen Musterbrief, den für KfW-Darlehen, abgeschickt und warten auf Antwort.

    @Henning und auch andere:
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich weiß, ich hab im Forum und Inet gestöbert, aber es verwirrt mich.
    Also, wenn man ein KfW-Darlehen über eine Privatbank bekommen hat und wenn der Fall und die Gebührenlage so liegt, wie ich geschildert habe, ist es dann ein derartiger Fall, über den eine Rechtssprechung noch aussteht?


    Und wenn ja, habe ich so verstanden, dass man dann dennoch Ansprüche anmelden soll, und die Antwort erwarten kann, dass noch kein Urteil gefallen ist, aber man hat dann wenigstens Fristen gewahrt, oder?
    Viele Grüße


    Bei den über Privatbanken und Sparkassen geleiteten KfW-Darlehen ist die Rechtslage in der Tat noch unklar und wie wahrscheinlich bekannt ein Revisionsverfahren gegen das eine Erstattungsklage abweisende Urteil des Landgerichts Itzehoe anhängig. Zur Hemmung der Verjährung genügt es aber nicht, die Bank unter Hinweis auf das ausstehende BGH-Urteil anzuschreiben. Wenn die Bank in der zu erwartenden Ablehnung nicht entweder auf die Einrede der Verjährung verzichtet oder eindeutig erklärt, dass sie den Anspruch nach Abschluss des Revisionsverfahrens erneut prüfen wird, müssen Sie bis zum 31.12.2014 selbst die Verjährung hemmen (am einfachsten und kostenlos über den zuständigen Ombudsmann). Fordern sollten Sie die vollen 4 % und nicht nur 2 %, auch wenn die Chancen hierfür schlecht stehen dürften, aber was Sie schon gar nicht einfordern, zahlt Ihnen die Bank ganz bestimmt nicht. ;)


    Ansonsten stellen die in den Saldenmitteilungen für 2006 und 2007 aufgeführten Beträge sehr wahrscheinlich den Auszahlungsabschlag von 4 % dar und Sie haben diese Beträge nicht gesondert an die Bank gezahlt. Dafür spräche, wenn der Darlehensbetrag 28.000 EUR betrug. Die von der Bank angegebene Verrechnung des Auszahlungsabschlags auf den gesamten ersten Zinsbindungszeitraum bis 2016 erläutert lediglich die Berechnung des angegebenen effektiven Jahreszinses.[/quote]


    @ThorstenH : Vielen Dank für Ihre Antwort, habe ich erst heute entdeckt
    Habe mir die Unterlagen jetzt mal richtig vorgenommen. Sie haben recht, es handelt sich um die "Gesamtinvestitionssumme" von 28.000 EUR. ALLERDINGS
    Es ist folgendermaßen abgewickelt worden: Die zwei "Bearbeitungsentgelt/ Schätzkosten" entsprechen genau den 4%.
    D.h. wir haben jeweils bei Auszahlung der angeforderten Darlehenssummen die 4% abgezogen bekommen, dann aber weiterhin den Gesamtbetrag 28.000 und nicht den Nettobetrag der uns ausgezahlt wurde von 26.880 EUR bedienen müssen!
    D.h. die 4% werden doppelt gemoppelt angesetzt?! Einmal für die KfW, das andere für die HVB?
    Also unabhängig davon, ob wir das Geld von den 4% der KfW (oder zumindest 2% davon) wieder erhalten, müssten wir doch die 4%, die wir zuviel bedienen (die Kreditsumme, die wir abzahlen sind 28.000 EUR, erhalten haben wir nur 26.880) wieder erhalten?
    Bin baff... kann mir einer sagen, ob ich mich jetzt total täusche?

    Die Thematik mit öffentlichen Förderkrediten wurde bereits einige Male andiskutiert, über die Suchfunktion oben rechts können Sie diese finden.


    Es gibt noch keine explizite Rechtssprechung in diesem Bereich, so daß diese Institute sich auf diesen Tatbestand beziehen.


    @Henning und auch andere:
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich weiß, ich hab im Forum und Inet gestöbert, aber es verwirrt mich.
    Also, wenn man ein KfW-Darlehen über eine Privatbank bekommen hat und wenn der Fall und die Gebührenlage so liegt, wie ich geschildert habe, ist es dann ein derartiger Fall, über den eine Rechtssprechung noch aussteht?


    Und wenn ja, habe ich so verstanden, dass man dann dennoch Ansprüche anmelden soll, und die Antwort erwarten kann, dass noch kein Urteil gefallen ist, aber man hat dann wenigstens Fristen gewahrt, oder?
    Viele Grüße

    Und hier noch eine Frage:
    KfW-Darlehen für Modernisierung, über Hypovereinsbank. Titel:
    "Darlehensvertrag für ein Darlehen mit KfW-Refinanzierung"


    Ich verstehe leider die Schlußfolgerung aus den neuesten Urteilen bzgl. Förderdarlehen nicht im Detail. Deshalb gebe ich jetzt mal an, was ich über unseren Vertrag weiß, viell. kann mir jemand sagen, ob ich nun eine Erstattung von Bearbeitungsgeb. geltend machen kann:


    1. das darlehen wurde mit einem 4%-Auszahlungsabschlag ausgezahlt. Dieser dient der KfW zur Abdeckung einmaliger Bearbeitungs- und Geldbeschaffungskosten, sowie zum pauschalen Ausgleich des Refinanzierungsrisikos. Dieser Auszahlungsabschlag wird im weiteren aber als "laufzeitunabhängige Gebühr" bezeichnet.
    2. der Nominalzins ist 3,75%, der Anfängliche effektive Jahreszin "im Sinne der Preisangabenverordnung": 4,40%.
    Bei der Berechnung wurde der Auszahlungsabschlag auf den Zeitraum vom ...2006 bis zum Ende des Zinsbindungszreitraum 2016 VERTEILT.
    3. In den Saldenmitteilungen 2006 und 2007 wird angegeben, dass wir neben den Zinsen/ Bereitstellungszinsen/ Tilgung auch
    "Bearbeitungsentgelt/ Schätzkosten" von 785,55 EUR bzw. 334,45 EUR bezahlt haben, später fällt dieser Posten in den Mitteilungen weg.


    So, kann man nun sowohl/ als auch, oder nur die Bearbeitungsgebühren der KfW (die 4% teilen sich, wie ich las, in 2 + 2% auf?), oder/ und die Bearbeitungsgebühren in 2006 und 2007 zurück verlangen?


    Viele grüße und auch hierfür vielen Dank im Voraus, schon alleine fürs lesen :)

    Hallo Leser + Team,


    ich bin totaler Laie, wir haben aber ein paar Fragen, viell. kann das nochmal teilweise oder zusammenfassend oder auch detailliert :) beantwortet werden von jemandem? Forum durchgestöbert habe ich schon, Antworten waren aber für mich nicht 100% zutreffend ... Vielleicht hat jemand die Möglichkeit mir das zu erklären...


    Wir haben einen Kredit bei Corealkredit, vormals bei der Rheinboden über einen Vermittler abgeschlossen im Jahr 2000. Da die Zinsbindung 2005 ausgelaufen war, haben wir ein neues, besseres Angebot (zinsen) von denen erhalten für die Restsumme. Im alten und im neuen Vertrag bzw. die nennen das "Konditionenvereinbarung" sind lediglich die
    Zinsen p.a. mit 3,820%
    Auszahlungskurs 100%
    Tilgung 5%
    die Raten, das Leistungsberechnungskapital und der
    anfängliche effektive Jahreszins nach Preisangabenverordnung mit 3,89%
    angegeben.
    Bzgl. Kosten oder Darlehensgebühren steht nichts explizit, nur allg. Sätze, dass weitere Kosten, deren Höhe/ Entstehung z.Zt. noch nicht feststehen blabla...


    Sind nun die Bearbeitungsgebühren in der Differenz des Nominal- zu Effektivzins enthalten? --> 3,89 - 3,82 = 0,07% ?


    Dazu ist zu sagen, dass der ursprüngliche effekt. Zins von 2000 bis 2005 bei 6,915% zu Nominalzins 6,700% --> 0,215% lag. Evtl. wurden damals die Gebühren damit bezahlt?


    Sollen wir die Bank anschreiben, um uns die Bearbeitungsgebühren ausweisen zu lassen?


    Herzlichen Dank im Voraus