Hallo!
ich habe meine Widerrufsbelehrung für ein Darlehen am
11.04.2008 unterschrieben. Die Spaarkasse hatte aber das Muster
verwendet , das bis 31.03.2008 gültig war.
Ist es noch zulässig? Gibt es Übergangsfristen für die Verwendung von Mustern?
Vielen Dank im Voraus an alle die sich melden!
Andrej