Beiträge von Joe_

    Hallo zusammen,


    hatte mir vor 6 Jahren in der Niedrigzinsphase eine Rentenversicherung aufdrehen lassen. Über meine Hausbank. Diese wird jetzt im Februar 2019 fällig.
    Jetzt wollte ich einen Freistellungsauftrag stellen über die zu zahlende Steuer. Die Verkäuferin sagte jedoch ich benötige einen Freistellungsauftrag über die komplette Wertsteigerung. Das wären dann komplett 801 Euro. Die Versicherung läuft jetzt nach 6 Jahren als Einmalauzahlung aus. Wurde mir so verkauft mit dem Versprechen, damals noch im Durchschnitt ca. 2% Zinsen zu erhalten. Das war jetzt im Nachhineingesehen ein Fehler. Aber so ist das jetzt. Kann mir jemand sagen, warum ich den kompletten Mehrwert ( Wertsteigerung) als Freistellungsauftrag ansetzen muss? Danke schon mal für die Hilfe.


    Gruß Joe

    Hallo zusammen,


    bei Anfragen im Zusammenhang mit der Schufa habe ich den Art. 15 EU-DSGVO gefunden. Beim Musterbrief für andere Anfragen steht was von §§ 34 Abs. 1 und 4. Was ist hier richtig bzw. der Unterschied?
    Ltd. Website von Boniversum https://www.boniversum.de/selbstauskunft/
    gibt es wieder die Selbstauskunft nach Art. 15.
    Kann ich die Anfrage auch direkt über deren Website machen? Hier wird auch kein Personalausweis verlangt. Bei der Schufa schon und beim Musterbrief von Finanztip auch. Welche Daten, Foto kann ich auf dem Ausweis schwärzen?
    Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung bezüglich Anfragen neben der Schufa gemacht.
    Vielen Dank.

    Hallo, da bei Beantragung einer Kreditkarte ( Barclaycard Visa ) evtl. eine Bankauskunft anfällt, habe ich bei meiner Hausbank nach den Kosten gesucht. 11,90 Euro + Fremdkosten. Was sind diese Fremdkosten. Kennt sich da jemand aus?
    Vielen Dank schon mal.

    @fredo47


    Danke für den ersten Eindruck von dem Tagesgeldkonto. Ja so ähnlich hatte ich es schon öfters gelesen. Hört sich doch ganz positiv an. Ich hoffe es bleibt auch noch etwas bei dem Zins von 0,5 %.

    Hallo elijah2807,


    vielen Dank für die Einschätzung. Ich hatte auch zu Fotos in dieser Form noch nichts im Internet gefunden in Bezug auf die DSGVO. Jedoch ist eine gewisse Verunsicherung da, was das betrifft. Wir werden zukünftig den Kunden schriftlich um Zustimmung bitten. Beim Bestand bleibt alles wie es ist.


    Gruß Joe

    Hallo,


    kennt sich zufällig jemand mit der neuen DSGVO, oder auch grundsätzlich mit Datenschutz aus?
    Hier geht es immer um personenbezogene Daten. Wie ist das mit Fotos, auf denen nur Einrichtungsgegenstände ( z.B. eingebaute Möbel ) abgebildet sind.
    Diese Fotos sollen auf Websiten, Messen,allgemein als Referenzopjekte für weitere Kunden etc. verwendet werden.
    Hier benötigt man sicherlich auch die Zustimmung des Kunden, oder? Reicht es auch, wenn der Kunde vor Jahren nur mündlich zugestimmt hat,
    oder muss man das ganze jetzt noch schriftlich einholen?


    Vielen Dank schon mal.

    Danke für Eure Einschätzung,


    wie ist das mit der Wohnung, falls eine Prüfung im Betrieb stattfindet. Hat das dann für den Mieter konsequenzen?
    Prüfen die das denn beim Finanzamt, wer die Wohnung + Nebenkosten zahlt, falls man sowieso keinen doppelten Haushalt einträgt?
    Man würde ja lediglich die 48 x 200km Fahrleistung eintragen. Evtl. müsste man noch Tankquittungen sammeln und vorlegen oder noch andere Beweise für die Fahrleistung?

    Hallo,


    danke für die Anmerkung. Mir ging es um die Entfernungspauschale ohne doppelte Haushaltsführung. Kann man die Ansetzen und welche Belege sind notwendig. Fahrzeug...?


    Vielen Dank.

    Hallo zusammen,


    hätte mal eine Frage zur Entfernungspauschale, sprich Werbungskosten.
    Angenommen es besteht ein Hauptwohnsitz, im Elternhaus. Hier entstehen keine Kosten für Miete etc. Wohnung ist nicht abschließbar. Weiterhin besteht noch ein Zweitwohnsitz/ Nebenwohnung am Beschäftigungsort. Hier übernimmt der Arbeitgeber Kosten für die Miete. Nebenkosten müssen selbst gezahlt werden. Die Entfernung vom Hauptwohnsitz zur ersten Tätigkeit beträgt einfach 200 km. Das wäre pro Wochenende einfach 200 km sprich ca. 46 bis 48 mal 200 km im Jahr für die einfache Strecke zum Beschäftigungsort.
    Es liegt hier keine doppelte Haushaltsführung vor.
    Kann man hier die Entfernungspauschale ansetzen?
    Lebensmittelpunkt ist am Hauptwohnsitz.


    Vielen Dank.