Guten Tag zusammen,
ich habe auch eine Ablehnung auf den Antrag der Rückerstattung bekommen.
Dazu folgendes Schreiben:
"[...], bezüglich Ihres [ ...] teilen wir Ihnen mit, das Immobiliarkredite von dem veröffentlichen BGH Urteil hinsichtlich Bearbeitungsentgelten für Darlehen nicht betroffen sind. Das BGH Urteil bezieht sich ausschließlich auf Privatkredite/Konsumentenkredite.
Eine Erstattung....... nicht vornehmen."
1. Ist dem so, wenn nicht wie kann ich argumentieren (Gestze/§)? Es handelt sich um ein Annuitätendarlehen.
2. Gibt es hier im Thread schon eine Beantwortung der Frage "Bearbeitungsgebühr vs Immobilienkredite", wenn ja wo?
Vielen Dank im vorraus!!