zu "ciudad" vom 13.03.2016
Es kommt darauf an, ob es sich bei dem "neuen" Vertrag tatsächlich um einen neuen Vertrag handelt oder ledglich um eine Fortführung/Änderung des alten Vertrages, und was in dem neuen Vertrag ggf. bzgl. des Widerrufsrechts geregelt worden ist. Dies muss durch Auslegung des mit der Bank abgeschlossenen Anschlussvertrages ermittelt werden. Ohne Kenntnis des genauen Inhalts des neu abgeschlossenen Vertrages, lässt sich dazu nichts Konkretes sagen.
Welcher Zinssatz wurde in dem Vertrag aus dem Jahre 2003 vereinbart?