Beiträge von ThommyTulpe


    Thorsten und evtll. auch andere:


    mein Z15-Darlehen ist also jetzt eine andere Baustelle als die KfW-Darlehen und ich muss da jetzt nichts machen zwecks Fristenwahrung, da es nix gibt in meinem Falle. Habe ich das richtig erfasst?

    Hallo Thorsten,


    vielen Dank für die rasche Antwort.
    Da ist einiges an Information enthalten.


    Die Urteile muss ich mir noch genauer durchlesen, der Juristensprech ist für mich nicht immer erschöpfend erschließbar.


    Nach meiner gefühlten Wahrnehmung sind diese 2% in meinem Fall ähnlich berechtigt, wie die Gebühren in den verhandelten Fällen. Juristisch gibt es eben bei den Förderkrediten für die Banken bessere Ansatzpunkte zur Abwehr von Forderungen.

    Hallo,


    ich habe in 2009 ein Z15-Darlehen bei der L-Bank abgeschlossen, welches definiert ist als


    "Die Eigentumsfinanzierung BW – Z 15-Darlehen hilft Familien im Rahmen der Basisförderung des Landeswohnraumförderungsprogramms auf ihrem Weg in die eigenen vier Wände.Die L-Bank bietet die Eigentumsfinanzierung BW in Kooperation mit der KfW an."


    Hier wurden je 1% einbehalten für "einmalige Verwaltungskosten" = 1.250 € und "Einmalige Geldbeschaffungskosten" = 1.250 €.


    Zwei Fragen hierzu hätte ich:

    • Sind Verwaltungs- und Geldbeschaffungskosten vom BGH-Urteil auch betroffen?
    • Ist das jetzt ein KfW-Darlehen und man muss bis Anfang 2015 warten? Der Vertragspartner ist die L-Bank.


    Vorab vielen Dank für fachkundige Antworten, denn die Thematik ist m.E. für Laien nicht leicht erfassbar ?( .


    Gruß: Thommy