Beiträge von ltsch363

    Hallo liebe Mitglieder,


    Ich habe 12 Jahre im EU Ausland gelebt und bin am 1. Juli wieder mit meiner Familie nach Deutschland gekommen und arbeite auch seit Juli wieder als Angestellter. Unser Umzug hat sich etwas überlappt, d.h. wir sind erst mit unseren Kindern umgezogen und haben im Urlaub die neue Wohnung bezogen uns angemeldet etc. Gleichzeitig mußte meine Frau dann noch Ihre Kündigunsfrist abarbeiten und war danach mit den Kindern noch bei Ihren Eltern, d.h. sie war offiziell bis Mitte August im EU Ausland beschäftigt und jetzt arbeitet sie erstmal nicht. Im EU Ausland hatten wir aufgrund dortiger gesetzlicher Regelungen keinen Anspruch auf Kindergeld. Die Familienkasse hat Kindergeld erst ab 1. September bewilligt, obwohl ich ab 1. Juli beantragt hatte. Kann mir vielleicht jemand erklären warum ich für Juli und August keinen Anspruch habe?


    Vielen Dank!

    Liebe Mitglieder,


    Ich hätte kurz eine Frage zum Schadenfreiheitsrabatt. Ich hatte in Deutschland von 1995 bis 2001 eine Kfz-Versicherung und zum Schluss 40%SF Klasse. Dann war ich lange im Ausland und bin 2016 wieder nach Deutschland gekommen. Ich habe noch alle alten Versicherungsunterlagen im Original, baer die HUK sagt, da die Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist, können Sie mir den Rabatt nicht bestätigen. Hat jemand mit so einer Situation Erfahrung?


    Vielen Dank

    Sehr geehrte Mitglieder,


    Ich habe 12 Jahre in England gelebt und dort ueber meine verschiedene Arbeitgeber Kapitallebensversicherungen (sogenannte 'Defined Contribution Schemes') abgeschlossen. Im wesentlichen zahlt der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein (Der Arbeitnehmer erhaelt Steuervorteile) und diese Beitraege weren in Fonds investiert. Ab 55 Jahren kann man in England darauf zugreifen.


    Nun zu der Frage. Wie werden diese Versicherungen steuerlich in Deutschland bewertet? Ich bin jetzt in Deutschland unbeschraenkt steuerpflichtig. Alle Versicherungen wurden nach dem 1 Januar 2005 abgeschlossen.


    Vielen Dank!

    Liebe Forummitglieder,


    Ich bin Jahrgang 77, vor meinem Wegang nach London, war ich zunächst Familienversichert bei der BEK, dann habe ich freiwillig zwei Jahre Wehrdienst geleistet, dann war ich drei Monate arbeitsuchend bevor ich studiert habe. Direkt nach meinem Abschluss bin ich nach London gegangen. Das war in 2004.


    Meine Frau ist aus Irland, Jahrgang 80. Sie hat in Dublin Ihren Bachelor gemacht und ist dann 2002 nach Deutschland gezogen (da waren wir noch nicht verheiratet). Sie hatte zunächst eine verischerungspflichtige Beschäftigung und dann war sie Studentin und studentisch versichert. Dann ist sie zusammen mit mir in 2004 nach London.


    Wir haben 2008 in Irland geheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder die die deutsche und englische Staatsbürgerschaft besitzen. Wir haben London immer gearbeitet und geben unsere Arbeitstellen am 30.06.16 auf um nach Deutschland zu ziehen.


    Nun zu der Fragestellung. Ich nehme zum 1.07.16 eine versicherungsfreie Beschäftigung in Deutschland auf. Ich möchte mich freiwillig gesetzlich versichern. Da das meine erste Beschäftigugn im Inland nach Ausbildung ist dachte ich das geht nach paragraph 9 5. Sozialgestzbuch Absatz 1 nr 3 ohne Probleme. Ich strebe die Familienversicherung für meine Familie an.


    Jetzt zu dem eigentlichen Problem. Meine Frau und ich besitzen eine Immobilie in London zu gleichen Teilen. Diese vermieten wir wenn wir London verlassen. Das bedeutet das meine Frau wahrscheinlich zu viele Einkünfte hat um sich Familien versichern zu können (da alles 50/50). Deshalb müsste sie sich wohl freiwillig in GKV versichern. Geht das? Ich erhalte widersprüchliche Ausagen von verschiedenen Kassen. Das Problem scheint zu sein, dass sie Eu Bürgerin ist, aber in Deutschland nach Ankunft erstmal nicht arbeiten wollte, wegen der Kinder. Die Kasse sagt es gäbe keinen Zugang, obwohl sie doch schon vorher in Deutschland versichert war. Sie müsse arbeiten um sich freiwillig zu versichern und die Stelle muss sie in 2 Monaten nach Ankunft finden und innerhalb von drei Monaten daß der Kasse anzeigen. Es könnte auch sein daß sie unter der Einkommensgrenze liegt, aber das würden wir erst mit Erhalt eines deutschen Steuerbescheides nachweisen können. Wie soll ich am besten vorgehen?


    Vielen Dank!