Danke für eure Einschätzungen!
Ich habe unterdessen noch das hier gefunden:
https://www.haufe.de/finance/f…sk_PI11525_HI9285932.html
Darin findet sich ein interessanter Satz:
"Nicht ausgeglichene Verluste bei inländischen Kreditinstituten sind nur zu berücksichtigen, wenn die Verlustbescheinigung des Instituts vorliegt"
Sowas wäre halt interessant in Jahren, in denen die übrigen Einkünfte unter dem individuellen Freibetrag liegen.
Man könnte sich die Verluste so für bessere Jahre aufsparen.
LG klappmeter