Beiträge von klappmeter

    Liebes Forum,

    hat hier schon einmal jemand Erfahrungen mit Direktinvestments in Solarparks gemacht?


    Seit Monaten sehe ich immer wieder Werbung dafür. Das Prinzip ist bei allen Anbietern sehr ähnlich und sieht etwa so aus:


    - Man kauft physische Anteile an einem Solarpark, die hauptsächlich über ein Darlehen finanziert werden.
    - Das notwendige Eigenkapital bekommt man durch Bildung eines IAB von 50% und einer Sonderabschreibung von 20% im Jahr der Inbetriebnahme, also durch gesparte Steuern.
    - Das Darlehen wird aus laufenden Erträgen bedient und ist idR nach ~20 Jahren zurückgeführt.

    - Auch laufende Kosten (Versicherung, Service, Pacht) werden aus den Erträgen gedeckt.

    - Die Fläche ist immer gemietet für 30-40 Jahre, sodass das Ganze nach Tilgung des Darlehens beginnt, sich zu rentieren.


    Funktioniert alles wie man es angepriesen bekommt, kassiert man also nach ~20 Jahren Erträge ohne dafür je eigenes Geld in die Hand genommen zu haben.


    Bisher überwiegt bei mir das Misstrauen, denn klingt etwas zu schön, um wahr zu sein, ist es das meistens auch nicht.
    Der Auftritt der ganzen Anbieter erscheint mir oft auf den ersten Blick schon etwas laienhaft, die Logos sehen teilweise aus als hätte ich sie entworfen. Warum wird das von nicht einem etablierten Finanzvertrieb angeboten, sondern nur in den sozialen Medien, meistens durch sinistre Ex-Banker, die behaupten, jetzt erfolgreiche Investoren zu sein? Auch was ich über die Firmen bzw. deren Konstrukte recherchiere, steigert nicht gerade mein Vertrauen. So sehe ich da oft mehrere Firmen unter derselben Adresse, die aber alle dasselbe machen usw.


    Daher meine Frage: Hat hier jemand gesicherte Erkenntnisse hierzu, die meine Bedenken zerstreuen oder bestätigen? Möglicherweise eigene Erfahrungen?

    Danke im Voraus!

    Danke für eure Einschätzungen!


    Ich habe unterdessen noch das hier gefunden:
    https://www.haufe.de/finance/f…sk_PI11525_HI9285932.html


    Darin findet sich ein interessanter Satz:
    "Nicht ausgeglichene Verluste bei inländischen Kreditinstituten sind nur zu berücksichtigen, wenn die Verlustbescheinigung des Instituts vorliegt"



    Sowas wäre halt interessant in Jahren, in denen die übrigen Einkünfte unter dem individuellen Freibetrag liegen.
    Man könnte sich die Verluste so für bessere Jahre aufsparen.


    LG klappmeter

    Hallo Community,


    mal ein Gedankenspiel mit fiktiven Zahlen:


    Angenommen jemand hat zwei Depots;
    mit Verkäufen aus Depot A wurden Gewinne von 10.000€ realisiert, Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft.
    Da der persönliche Steuersatz im betreffenden Jahr sehr niedrig ist, würde sich die Günstigerprüfung in Anlage KAP anbieten.


    Es gibt aber auch noch Depot B, das einen Verlusttopf von 5.000€ führt, eine Verlustbescheinigung wurde nicht beantragt.


    Kann der Anleger in dem Fall die Günstigerprüfung nur für die realisierten Gewinne durchführen lassen und den Verlusttopf mit ins nächste Jahr nehmen?



    LG klappmeter

    Hallo Community,


    ich überlege gerade meine bestehende Verkehrs-RS durch eine weitreichendere RS zu ersetzen.
    Dabei treiben mich zwei Fragen um:


    hier bei FT ist die Rede von "Verzicht der Einrede der Vorvertraglichkeit", teilweise mit Wartezeiten von 5 Jahren.
    Bei test.de und auch bei den bekannten Vergleichsportalen wird von einer "kundenfreundlichen Einjahresregel" gesprochen.
    Wenn ich die Erklärungen durchlese frage ich mich, ob das nicht dasselbe meint, nur mit anderen Wartezeiten?
    Weiß hier jemand Näheres darüber?


    Außerdem bin ich am Überlegen, wie sinnvoll es ist, die RS bei seinem Haus- und Hofversicherer abzuschließen.
    Einerseits steigt das Interesse einer Gesellschaft, mich zufrieden zu stellen mit dem Umsatz, den ich mache.
    Andererseits kann es ja durchaus vorkommen, dass ich mal eine Auseinandersetzung mit meiner Versicherung habe.
    In dem Fall sinken sicherlich die Chancen zur Übernahme des Prozesskostenrisikos.
    Was denkt ihr darüber?


    Viele Grüße
    Klappmeter

    Hallo FT-Team,


    DARF man die BU Rente auch höher als 80% des Nettoeinkommens wählen?
    Von den Versicherern höre ich immer das wäre nicht zulässig. Sie verweisen dabei auf das Bereicherungsverbot.
    Allerdings habe ich auch schon gelesen, dass das BV nur für Sach- und nicht für Summenversicherungen gelte.
    Wie sehen Sie das?


    LG klappmeter