Beiträge von JuttaMS

    Hallo, bzgl dieses Themas habe ich eine leicht andere Sachlage:


    Vertrag aus 1997 mit der Nürnberger Hyp. Laufzeit 15 Jahre ohne Widerrufsbelehrung und mit Rückzahlungsverpflichtung nach 15 Jahren.
    Der Vertrag wurde später von der HVB Real Estate und in 2007 dann von der IngDiba übernommen
    Hach Ablauf von 10 Jahren habe ich das Sonderkündigungsrecht gem. §489 BGB geltend gemacht. und für den Darlehensrestbetrag neue Konditionen ausgehandelt. Für das Darlehen wurde in 2009 mit der IngDiba eine Prolongation mit geändertem Zins- und Tilgungssatz vereinbart. Eine Widerrufsbelehrung wurde in diesem Zusammenhang nicht erteilt.
    Liegt hier eine unechte Abschnittsfinanzierung vor (mit der Folge kein Widerrufsrecht und somit keine Widerrufsbelehrung erforderlich)?
    Oder wurde durch die neuen Konditionen bei Prolongation ein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt (mit der Folge Widerrufsbelehrung erforderlich)?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung!


    Viele Grüße
    Jutta