Ja richtig, du könntest bspw. deiner Bank den vollen FSA erteilen (d.h. 801 bzw. 1602 Euro).
Bei der Steuererklärung gibst du nur den verbrauchten Teil an, und den restlichen Teil bekommst du dann z.B. für die dort erklärten p2p-Zinsen (oder anderen weiteren Erträgen).
Solltest damit dann über den Freibetrag kommen, dann würde die Quellensteuer noch angerechnet.
Anrechenbare, aber noch nicht angerechnete Quellensteuer wirkt wie ein (sonstiger) Verlusttopf. Kann also für beliebige (auch spätere) Kapitalerträge angerechnet werden, allerdings nur im selben Jahr.
Beispiel:
Man hatte 1 Euro TG-Zinsen und 600 Euro US-Dividenden. Alles vom FSA abgedeckt. Allerdings wurden ja (15% von 600) 90 Euro US-Quellensteuer einbehalten.
In der Steuererklärung gibt man noch seine z.B. 500 Euro p2p-Zinsen an. Davon wären dann 200 vom restlichen Freibetrag abgedeckt (weil bisher nur 601 Euro verbraucht) und es verbleiben zunächst 300 Euro p2p-Zinsen zu versteuern.
Aber nun kommen die 90 Euro aus dem Quellensteuertopf dran. Sie sind 4*90=360 Euro "wert".
Aus dem QS-Topf werden 75 Euro entnommen, um sie mit 4*75=300 zu verrechnen. Damit sind die verbliebenen 300 Euro p2p-Zinsen ebenso steuerfrei. Die restlichen 15 Euro im QS-Topf verfallen dann.
Sollten es (alternativ) 400 Euro p2p-Zinsen gewesen sein, dann würden auf 360 davon die 4*90 Euro QS angerechnet. Für die restlichen 40 Euro wären dann über den Steuerbescheid noch AbgSt, Soli und ggf. KiSt nachzuzahlen.