Ich bin gegen eine Sofortauszahlung. Die Steuererklärung und die Sachverhalte sollen ordentlich geprüft werden (gerne auch maschinell), und erst dann sollte eine Auszahlung erfolgen.
Beiträge von fredo47
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Ja, und für die Mieter wird es dann richtig teuer. Wenn fernablesbare Geräte installiert sind, müssen den Mietern auch monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen geliefert werden (siehe § 6a HeizkostenV) und zwar auch im Hochsommer, wenn die Heizung aus. Die Kosten für diese Zwangsbeglückung haben die Mieter zu tragen.
"Richtig teuer" ist natürlich ein total präziser Ausdruck. Den kann jetzt jeder dem Aufwand gegenüberstellen, zum Ablesezeitpunkt in der Wohnung zu sein und ggf. dafür sogar freinehmen zu müssen.
Natürlich steht die Infrastruktur auch im Hochsommer, wenn die Heizung ist. Soll etwa die zugehörigen Technik für den Sommer abgeschaltet oder vorübergehend wieder ausgebaut werden?
Im Übrigen können die Wasseruhren auch fernablesbar sein, und Wasser wird im Sommer immer noch verbraucht.
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Übrigens: Wenn du arbeiten gehst, und über dem Grundfreibetrag verdienst, dann musst du auch Steuern auf dein Arbeitseinkommen bezahlen.
Wäre das für dich auch ein Grund, nur gerade so viel zu arbeiten, dass du nicht über den Grundfreibetrag kommst?
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Die Wasserzähler und die Wärmemesser gibt es seit einiger Zeit auch mit "Fernablesung", d.h. die haben Wlan o.ä.
Dann müssen die Mieter zur Ablesung nicht mehr zuhause sein. Die Ablesefirma muss nicht mehr in die Wohnungen, sondern erfolgt eben per Fernablesung von vor dem Haus o.ä.
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Wie kann der Fragesteller beurteilen, mit welchem Beitrag seine Frage richtig bzw. "am besten" beantwortet wurde. Und wie kann er beurteilen, ob seine Frage "erledigt" ist, weil vollständig beantwortet?
Wenn er das wüsste, hätte er seine Frage vllt gar nicht stellen müssen?
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Wenn du keine steuerlichen Vorteile in Anspruch genommen hast, musst du natürlich auch in keinem Fall welche zurückzahlen.
Ich vermute mal, was du willst, ist nicht "kündigen", sondern "die Auszahlung beantragen und dabei auf das Darlehen verzichten"?
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Irgendwie hat keiner die eigentliche Frage beantwortet
Also wenn die Papiere bei der abgebenden Bank ausgebucht worden sind, sollten sie eigentlich 2-3 Tage später bei der annehmenden Bank eingebucht werden.
Ich würde nach einer Woche nachfragen.
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Ist ggf dieses Dokument was man bei der DKB hinterlegen muss wie gut man sich mit Wertpapieren auskennt nicht ausreichend ausgefüllt? Ich komme gerade nicht auf den konkreten Namen….
Nein.
Es liegt an der DKB. Dort werden REITs als AIF (Alternative Investmentfonds) eingestuft und sind nicht handelbar. Sie sind diesbzgl. die einzige solche Depotbank.
Bei allen anderen, mit denen ich Erfahrungen gemacht habe, kann man REITs problemlos handeln.
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Dazu auch nochmal hier die Stellungnahme einer Steuerberaterin:
https://bettina-kuhn.de/besteu…nnahmen-aus-p2p-krediten/
Ich werde für mich die 'alternative Besteuerung' anwenden, wenn ich mal Geld von meinem Bondora Go & Grow Account abziehe.
Danke erstmal für den Link. Dort wird die Sache wirklich gut und verständlich zusammengefasst.
Wenn du Zinsen auf Bondora G&G erhältst, musst du sie auf jeden Fall in der Steuererklärung angeben:
Entweder du folgst der "normalen" Besteuerung, dann gibst du diese Zinsen bei den ausländischen Kapitalerträgen an.
Oder du folgst der "alternativen" Besteuerung (d.h. der Annahme, dass du noch keine witschaftliche Verfügungsgewalt über die Zinsen hast, solange du sie nicht von deinem Bondora-Account auf dein Girokonto zurückgeholt hast), dann musst du diese Zinsen zumindest im Freitext erwähnen, so wie die Steuerberaterin in deinem Link beschreibt.
Damit entscheidest du dich sofort zwischen "normaler" und "alternativer" Besteuerung und wendest die jeweilige an, sobald du auf Bondora Zinsen bekommst hast. Die Entscheidung wird nicht erst beim Abheben der Zinsen getroffen.
Die Steuerberaterin schreibt am Ende ausdrücklich:
"Keine Angaben zu machen ist daher Steuerhinterziehung!"
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Wenn du n Anteile verkaufst, dann werden jene n Anteile verkauft, die du als erstes gekauft hattest.
Du könntest so lange deine frühesten/ältesten Käufe bzw. Sparplanausführungen zusammenzählen, bis du auf n Anteile kommst. Um auf genau n Anteile zu kommen, musst du vom jüngsten dieser ältesten Käufe vermutlich nur einen Bruchteil nehmen.
Für diese identifizierten ältesten Käufe/Sparplanausführungen (um eben auf n Anteile zu kommen), nimmst du die jeweiligen Kaufkurse und kannst dir damit zu den n ältesten Anteilen einen Durchschnittskurs ausrechnen.
Ja, händisch ist das wahrscheinlich aufwendig.
Wenn man es öfters braucht, könnte man sich einen Code schreiben.
Manche Broker bieten eine Art "Steuer-Simulation" an, hab ich gehört.
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Um den Aktienverlusttopf "abzurechnen", ist es bei derzeitiger Rechtslage die einzige Möglichkeit, dass man von seinen "Gewinneraktien" einige in passender Menge verkauft, d.h. Kursgewinne in Höhe des Verlusttopfinhaltes realisiert. Dieser Gewinn ist dann steuerfrei, weil er mit dem Aktienverlusttopf verrechnet wird.
Falls man diese Gewinneraktien aber eigentlich behalten möchte, kann man sie dann sehr zeitnah einfach erneut kaufen. Idealerweise mit dem gleichen Kurs, und mit keinen oder sehr geringen Ordergebühren.
Die zweite Möglichkeit ist, dass man den Aktienverlusttopf einfach so stehen lässt und hofft bzw. darauf wartet, dass die Gesetzeslage geändert wird.
Aber ob man da zwei Jahre, zehn Jahre oder noch länger warten muss, vermag ich nicht zu sagen
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Du hast dann Kapitalerträge im Inland erzielt, von denen keine Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) abgezogen wurde. Als Folge daraus bist du dann verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Eine auf dem Weg der Steuererklärung besteuerte Vorabpauschale ist dann aber deiner Bank natürlich nicht bekannt. Bei einem späteren Verkauf von Fondsanteilen kann deine Bank also die Vorabpauschale auch nicht mit deinen erzielten Gewinnen verrechnen, sondern du musst das wieder über die Steuererklärung machen.
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Trifft zwar nicht ganz die Frage, aber vllt trotzdem in dem Zusammenhang interessant:
Bei modern-banking.de gibt es einen Erinnerungsdienst. Man kann verschiedene Banken auswählen, und bekommt dann eine Info-Mail, wenn sich dort der Zins beim Tagesgeld ändert.
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[...]
Die Preisbindung beträgt 12 Monate, die Kündigungsfrist aber nur 1 Monat.
[...]
Meist gilt die Preisbindung nur während der Mindestvertragslaufzeit in (zB) den ersten 12 Monaten. Die Kündigungsfrist von 1 Monat hat man erst anschließend, d.h. nach Ende der Preisbindung.
Ist das bei dir anders?
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Luftpumpen gibt es halt so viele.
Welche mit Hand- und welche mit Fußbetrieb. Sogar elektrisch betriebene.
Und soll man alle Luft auf einmal reinpumpen. Oder lieber in Tranchen.
Wenn man diese Fragen nicht einem Dienstleister für 500 Euro überlassen will, dann muss man sich schon selber damit befassen. Wenigstens ein bisschen.
1) Hast du einen Notgroschen?
2) Wie lange darf das Geld arbeiten, ohne dass du zwischenzeitlich drauf zugreifen wirst?
3) Wie viel zwischenzeitlichen vorübergehenden Verlust (auf dem Papier) würdest du ertragen, ohne in Panik auf den Verkaufsknopf zu drücken und ohne Nachts nicht mehr schlafen zu können?
Und für mehr Wissen einfach mal in den Artikeln( Ratgebern bei Finanztip lesen, oder zB auf Youtube Videos von Finanzfluss schauen.
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Intern "schreibt" sich die Bank alle diese (Kauf-)Bewegungen auf.
Was sie dir als Einstandskurs u.ä. anzeigt, steht auf einem anderen Blatt, d.h. kann auch einfach der Durchschnitts-Einstandskurs sein.
Hilfreich kann es sein, sich das auch selbst alles "aufzuschreiben", d.h. auf jeden Fall die ganzen PDFs der Abrechnungen abzuspeichern/ zu archivieren.
Du könntest sie auch in eine Software wie zB Portfolio Performance importieren, für einen besseren Überblick.
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Nein. Das passt nicht so.
Die Bank hat den FSA von der Vorabpauschale abzuziehen.
Richtig.
Und falls du den FSA erst eingereicht hast, nachdem die Vorabpauschale schon versteuert wurde, dann muss die Depotbank eine Korrekturrechnung durchführen. Deren Zeitpunkt ist abhängig von der Bank.
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Jetzt hast du beidesmal 2025 geschrieben. Also noch knapp zwei Jahre.
Da würde ich es einfach laufen lassen.
Und Dynamik widersprechen, falls noch nicht geschehen und falls noch möglich. Mit Dynamik hat die jährliche Anpassung immer wieder neue Kosten zur Folge.
Allerdings glaube ich, dass du dich verschrieben hast, und der Vertrag nicht nur bis 2025 läuft, sondern vielleicht doch bis 2055.
Wie kann sonst die Beitragssumme bzw. der Rückkaufwert Ende 2023 bei ca. 8.000 Euro liegen, und ca. zwei Jahre später soll eine vertraglich garantierte Leistung von 80.000 Euro warten? Bei einem jährlichen Beitrag von 725 Euro??
Da stimmt doch was nicht mit den Zahlen...
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Westerland95 , wann ist denn vereinbarte Vertragsablauf?
01.12.2025 oder 01.12.2055?
Oben in deinem Ausgangsbeitrag hast du verschiedene Zeitpunkte angegeben...
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Was ist das für ein Krypto-ETP?
Hast du einen "Auslieferungsanspruch" und sind die Kryptos dort real physisch für dich hinterlegt?