Es ist dort dann wohl die selbe Einschränkung wie auch bei Trade Republic:
Man kann die Cryptos dort nur kaufen und verkaufen, aber nicht transferieren...
Es ist dort dann wohl die selbe Einschränkung wie auch bei Trade Republic:
Man kann die Cryptos dort nur kaufen und verkaufen, aber nicht transferieren...
"Weltweiter ETF" ist als Thema auserzählt, daher muss jetzt irgendetwas diskutiert werden, egal wie an den Haaren herbeigezogen.
Ein Unternehmen mit Hauptsitz in XY wird seine Geschäfte in der Regel weltweit machen. Wenn Apple seinen Hauptsitz nach Kenia verlegen würde, so hätte das Auswirkungen auf die Index-Zugehörigkeit, am Geschäftsmodell oder anderen Parametern des Unternehmens würde sich nichts ändern. Daher ist der vermeintlich zu hohe US-Anteil am MSCI World solange unbeachtlich, solange im Index weltweit agierende und operierende Unternehmen stecken.
Hier gibt bspw dazu Zahlen:
Die nordamerikanischen Firmen machen zwar ca. 60% im markkapitalisierungsgewichteten MSCI ACWI aus.
Auf der anderen Seite machen alle Firmen des MSCI ACWI nur 30% ihres gesamten Umsatzes in Nordamerika, dagegen wird sogar 40% des Umsatzes in den Emerging Markets erzielt.
Hier noch ein etwas neueres Zahlenwerk, aber mehr zu lesen
Bei SB+ sind oberhalb von 500€ Käufe kostenlos bei Tradegate oder Gettex, Verkäufe nur bei Gettex.
Da kann man auch kurzfristig mal Geld parken.
Tradegate kostet dort m.W. 4 Euro.
Kostenlos sind Einzelorders nur bei Gettex (>500 Euro).
Die genauen Zeilen, wo was reinkommt, steht dann auf der Steuerbescheinigung, die du Anfang nächsten Jahres von deiner Bank bekommen wirst. Immerhin kann sich die KAP von der aktuellen 2023er unterscheiden.
Eine Günstigerprüfung wird nur durchgeführt, wenn du das beantragst, durch ein entsprechendes Kreuz gleich am Anfang der KAP. Müsste Zeile 4 oder so sein, und selbsterklärend.
In dem Fall musst du dann *alle* deine Kapitalerträge erklären und nicht nur bestimmte zu korrigierende.
Für das ganze Thema Besteuerung der Kapitalerträge finde ich dieses Merkblatt sehr hilfreich:
https://www.deutsche-bank.de/content/dam/deutschebank/de/shared/pdf/Steuermerkblatt-Inland.pdf
Bei der ING können Schweizer Aktien nur über die Société Générale im OTC-Handel erworben werden.
Ok stimmt, für Schweizer Aktien ist es also die Societe Generale.
Um sie dort handeln zu können, muss man das aber nicht explizit auswählen, sondern wählt bei der ING einfach "Direkthandel" aus
Meine Bescheinigung von TR kam gestern
Same here.
Bin aber auch erst seit Oktober dort
Letzten November hab ich Roche bei ING gekauft und zwar über „Direkthandel“. Das entspricht dort Tradegate, afaik.
Und in 2021 hab ich Nestle bei Smartbroker via Lang&Schwarz gekauft (für 1 Euro Gebühr).
Wenn man "Verlierer"-Aktien mit Verlust verkauft hat und nun einen gefüllten Aktien-Verlusttopf hat, dann nützt einem der laut aktueller Rechtslage nur etwas, wenn man auch mal Aktien mit Gewinn verkauft und so eine Verrechnung erfolgt.
Ansonsten ist der Aktien-Verlusttopf schlicht "totes Kapitel".
Denn regelmäßige Erträge wie Zinsen oder Dividenden können aktuell nicht mit dem Aktien-Verlusttopf verrechnet werden.
Es gibt zwar Bestrebungen, diese Ungleichbehandlung aufzulösen, aber ob, wann und wie hier etwas passiert, ist ungewiss.
Vor dem Hintergrund, dass heutzutage auch Sparpläne auf Aktien möglich sind und daher Bruchstücke erworben werden können, ist es keine Frage von "ab welchem Vermögen".
Die Frage ist vielmehr, ob dich die Recherche und die Aktienauswahl tatsächlich interessiert und du Freude daran hast. Wenn ja, dann spricht nichts dagegen.
Es sollten halt schon mindestens ca. 20 Aktien sein, möglichst diversifiziert aus verschiedenen Sektoren.
Wenn dir der Vermögensaufbau aber eher als Last erscheint und du dich so wenig wie möglich damit beschäftigen willst, dann nimm lieber breitgestreute weltweite ETF, wie MSCI World oder ACWI, oder auch Vanguard All-World.
Muss das "gut" relativieren:
Wenn man in der Forums-Übersicht Spam-Beiträge sieht, kann man den Spammer nur blockieren, in dem man zuerst dessen Beitrag anklickt und aufruft. Erst dann kann man mit weiteren 3 Klicks (user-Info, ..., Blockieren) die Blockier-Funktion aufrufen.
Das sollte auf alle Fälle ohne Aufruf des Beitrags möglich sein.
Du kannst doch direkt auf den Benutzernamen klicken, um dann zu dessen Profil zu kommen.
Du hattest eine Preisgarantie für 24 Monate und beschwerst dich, dass du bei deren Ablauf nicht nochmal extra darüber informiert wurdest, dass die Preisgarantie danach nicht mehr gilt?
Meist kriegt man doch auch als normaler Arbeitnehmer (ohne sonstige besonderen Ausgaben) mehrere hundert Euro zurück, wenn man eine Steuererklärung abgibt.
Der Arbeitgeber hat dem Finanzamt eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung gesendet, die man in den gängigen Steuerprogrammen (u.a. Elster) direkt in die richtigen Felder der Formulare importieren kann.
Sehe also keine Grund, warum man nur Mantelbogen und Anlage KAP abgeben sollte.
Ich bin gegen eine Sofortauszahlung. Die Steuererklärung und die Sachverhalte sollen ordentlich geprüft werden (gerne auch maschinell), und erst dann sollte eine Auszahlung erfolgen.
Ja, und für die Mieter wird es dann richtig teuer. Wenn fernablesbare Geräte installiert sind, müssen den Mietern auch monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen geliefert werden (siehe § 6a HeizkostenV) und zwar auch im Hochsommer, wenn die Heizung aus. Die Kosten für diese Zwangsbeglückung haben die Mieter zu tragen.
"Richtig teuer" ist natürlich ein total präziser Ausdruck. Den kann jetzt jeder dem Aufwand gegenüberstellen, zum Ablesezeitpunkt in der Wohnung zu sein und ggf. dafür sogar freinehmen zu müssen.
Natürlich steht die Infrastruktur auch im Hochsommer, wenn die Heizung ist. Soll etwa die zugehörigen Technik für den Sommer abgeschaltet oder vorübergehend wieder ausgebaut werden?
Im Übrigen können die Wasseruhren auch fernablesbar sein, und Wasser wird im Sommer immer noch verbraucht.
Übrigens: Wenn du arbeiten gehst, und über dem Grundfreibetrag verdienst, dann musst du auch Steuern auf dein Arbeitseinkommen bezahlen.
Wäre das für dich auch ein Grund, nur gerade so viel zu arbeiten, dass du nicht über den Grundfreibetrag kommst?
Die Wasserzähler und die Wärmemesser gibt es seit einiger Zeit auch mit "Fernablesung", d.h. die haben Wlan o.ä.
Dann müssen die Mieter zur Ablesung nicht mehr zuhause sein. Die Ablesefirma muss nicht mehr in die Wohnungen, sondern erfolgt eben per Fernablesung von vor dem Haus o.ä.
Wie kann der Fragesteller beurteilen, mit welchem Beitrag seine Frage richtig bzw. "am besten" beantwortet wurde. Und wie kann er beurteilen, ob seine Frage "erledigt" ist, weil vollständig beantwortet?
Wenn er das wüsste, hätte er seine Frage vllt gar nicht stellen müssen?
Wenn du keine steuerlichen Vorteile in Anspruch genommen hast, musst du natürlich auch in keinem Fall welche zurückzahlen.
Ich vermute mal, was du willst, ist nicht "kündigen", sondern "die Auszahlung beantragen und dabei auf das Darlehen verzichten"?
Irgendwie hat keiner die eigentliche Frage beantwortet
Also wenn die Papiere bei der abgebenden Bank ausgebucht worden sind, sollten sie eigentlich 2-3 Tage später bei der annehmenden Bank eingebucht werden.
Ich würde nach einer Woche nachfragen.